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   LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08   

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https://dejure.org/2008,35038
LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08 (https://dejure.org/2008,35038)
LG Konstanz, Entscheidung vom 15.12.2008 - 62 T 73/08 (https://dejure.org/2008,35038)
LG Konstanz, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 62 T 73/08 (https://dejure.org/2008,35038)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 634
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 72/07

    Eigentumswohnung: Generelles Hundeverbot für den Garten zieht nicht

    Auszug aus LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann ( OLG Saarbrücken, NJW 2007, 779 [OLG Saarbrücken 02.11.2006 - 5 W 154/06-51] ), andererseits eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist ( OLG Hamburg, ZMR 2008, 151; BayObLG NJW-RR 1994, 658).

    bb.) Nach Ansicht des OLG Hamburg ( ZMR 2008, 151) entspricht eine Gebrauchsregelung für die Nutzung der Gartenanlage durch Hundehalter dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, die es dem Hundehalter ermöglicht, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Gartenfläche in einer Weise mitzunutzen, dass dadurch keinem anderen Miteigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus Nachteile erwachsen, § 14 Nr. 1 WEG .

    Eine uneingeschränkte Untersagung der Nutzung der Gartenfläche durch Hunde berücksichtigt entgegen der Ansicht der Antragsteller das Interesse des tierhaltenden Miteigentümers an der Mitbenutzung dieser Gartenfläche nicht hinreichend ( OLG Hamburg, ZMR 2008, 151 bei einem ca. 2 400 qm großen Grundstück).

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06

    Generelles Haustierverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann ( OLG Saarbrücken, NJW 2007, 779 [OLG Saarbrücken 02.11.2006 - 5 W 154/06-51] ), andererseits eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist ( OLG Hamburg, ZMR 2008, 151; BayObLG NJW-RR 1994, 658).
  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93

    Bestimmungen zur Haltung von Haustieren in der Hausordnung

    Auszug aus LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann ( OLG Saarbrücken, NJW 2007, 779 [OLG Saarbrücken 02.11.2006 - 5 W 154/06-51] ), andererseits eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist ( OLG Hamburg, ZMR 2008, 151; BayObLG NJW-RR 1994, 658).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 26/04

    Zurückweisung einer Divergenzvorlage

    Auszug aus LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Der Geschäftswert kann durch das Beschwerdegericht von Amts wegen, auch wenn nur ein Teil in der Rechtsmittelinstanz hängt ( BayObLG ZMR 2004, 833), nach § 31 Abs. 1 S. 2 KostO geändert werden.
  • KG, 25.07.1990 - 24 W 3366/90
    Auszug aus LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    1.) Der Richter hat - selbst noch in der Beschwerdeinstanz ( BayObLG WuM 1990, 409; 1987, 39; KG DWE 1987, 27) - auf Antrag, aber auch ohne Antrag oder Anregung, eine einstweilige Anordnung zu treffen, soweit nach seiner Einschätzung ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist, weil eine endgültige Regelung zu spät kommt ( BayObLG WuM 1987, 39; WE 1991, 287).
  • BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung aus

    Auszug aus LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Im Wege der einstweilige Anordnung kann beispielsweise die sofortige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsbeschlusses sowie die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen eines Vollstreckungsabwehrantrages ( BayObLG WuM 1989, 662 [BayObLG 23.08.1989 - BReg 2 Z 91/89] ) angeordnet werden.
  • OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00

    Gültigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel

    Auszug aus LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Die Bindung des Richters im Instanzenzug erstreckt sich auch auf Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Gehalt ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.11.2001 - 8 W 643/00 ).
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 235/04

    Bindung der Vorinstanz bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Auszug aus LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Keine Bindung besteht dagegen an rechtliche Hinweise und Empfehlungen, die für das weitere Verfahren gegeben werden, auf denen aber der Beschluss des Gerichts der weiteren Beschwerde nicht beruht ( Bayerisches Oberstes Landesgericht , Beschluss vom 09.02.2005, 2Z BR 235/04 ; Keidel/Meyer-Holz FGG 16. Aufl. § 27 Rn. 63 m.w.N.).
  • LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten

    Die Kammer verkennt indes nicht, dass in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, im Bereich der Wohnungseigentumsanlage einschließlich der gemeinschaftlichen Außenflächen bestehe eine generelle Anleinpflicht für Hunde (so insbesondere AG München, Urt. v. 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG, ZMR 2012, 307; tendenziell auch OLG Köln, Beschl. v. 28.07.2008 - 16 Wx 116/08, WuM 2009, 372; LG Konstanz, Beschl. v. 15.12.2008 - 62 T 73/08, ZMR 2009, 634).
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