Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.01.2007 - 62 T 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32968
LG Berlin, 15.01.2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,32968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • LG Köln, 04.07.2019 - 6 S 237/18

    Formelle Unwirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung

    (1) Nach einer Auffassung habe die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht nur Sicherungs-, sondern auch Verwertungsfunktion, weshalb der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch mit streitigen Gegenforderungen auf die Kaution zugreifen dürfe (KG, Urt. v. 09.09.2013 - 8 U 254/12, BeckRS 2013, 18882; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.08.2008 - 8 W 34/08, NJW-RR 2009, 514; LG Potsdam, Urt. v. 21.06.2007 - 11 S 192/06, BeckRS 2008, 2455 Rn. 8; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007 - 62 T 5/07, BeckRS 2007, 6750 Rn. 4; LG Hamburg, Urt. v. 29.11.2016 - 316 O 247/16, BeckRS 2016, 116013 Rn. 11; AG Brandenburg, Urt. v. 22.06.2017 - 31 C 112/16, NJOZ 2018, 857, 859 Rn. 19; AG Dresden, Urt. v. 06.10.2005 - 140 C 7205/05, BeckRS 2005, 18784).
  • LG Berlin, 21.03.2013 - 18 T 45/13

    Keine einstweilige Verfügung für Kautionsrückzahlung!

    Das Gericht schließt sich insoweit den Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss v. 08.05.2008, Az. 8 W 33/08) sowie des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 15.01.2007, Az. 62 T 5/07, wo es zutreffend heißt, dass die Notwendigkeit einen Rechtsstreit zu führen, keinen Verfügungsgrund darstellt) an.
  • AG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 33 C 3695/17

    Kann Zugriff auf verpfändetes Kautionssparbuch per einstweiliger Verfügung

    Es ist umstritten, ob der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung den Zugriff des Vermieters auf ein verpfändetes Kautionssparbuch verhindern kann (bejahend: LG Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04; LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03; LG Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02; verneinend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08; LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2013 - 18 T 45/13; AG Charlottenburg, Beschluss vom 12.01.2011 - 203 C 1001/11; KG, Beschluss vom 08.05.2008 - 8 W 33/08; LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007 - 62 T 5/07).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 12.01.2011 - 203 C 1001/11

    Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Befriedigung des Vermieters aus der

    Dieser soll sich wegen bestehender mietvertraglicher Ansprüche während und nach Beendigung des Mietverhältnisses auf einfache Weise und ohne die Verschaffung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels befriedigen können (vgl. auch LG Potsdam, Urteil vom 21.06.2007, Az. 11 S 192/06, GE 2007, 1253-1254, Juris Rz. 13 m.w.N. und sinngemäß auch LG Berlin, 62 T 5/07, Beschluss vom 15.01.2007, GE 2007, 449-451, juris-Rz. 4).
  • AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11

    Kaution als Spareinlage: Auszahlung ohne Nachweis der Fälligkeit?

    Wegen der im konkreten Fall zwischen dem Kläger als ehemaligem Mieter und seinen ehemaligen Vermietern vereinbarten "Verpfändungserklärung" als gesetzlich zugelassene Abweichung von §§ 1282 Absatz 1 Satz 1, 1228 Absatz 2 Satz 1 BGB (§ 1284 BGB) braucht hier auch nicht entschieden zu werden, ob der Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, dass - ohne eine solche "Verpfändungserklärung" - aus dem Wesen der Mietsicherheit folgt, dass sich der Vermieter aus ihr nach Beendigung des Mieterverhältnisses bei streitigen Ansprüchen gegen den Mieter sofort befriedigen darf (so zum Beispiel Oberlandesgericht Karlsruhe, jeweils am angegebenen Ort; Landgericht Berlin, GE 2007, 449 f.) oder aber erst nach entsprechender rechtskräftiger Feststellung dieser Ansprüche (so zum Beispiel Landgericht Halle, NZM 2008, 685; Amtsgericht Bremen, WuM 2007, 399).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht