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   VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01   

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https://dejure.org/2002,20960
VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01 (https://dejure.org/2002,20960)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.07.2002 - 62-IV-01 (https://dejure.org/2002,20960)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 62-IV-01 (https://dejure.org/2002,20960)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    lediglich die kraft Gesetzes bestehende Ausgestaltung des Eigentums (vgl. BVerfGE 100, 226 [240]).

    aa) Das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 17 SächsDSchG bestimmt im hier in Frage stehenden Anwendungsbereich in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 31 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Die Norm ermöglicht einen verhältnismäßigen Ausgleich der schutzwürdigen Privatinteressen und der Belange des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 100, 226 [240 f.]).

  • VG Dresden, 22.02.2001 - 7 K 3873/99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen, soweit die Beschwerdeführerin die Verletzung von Artikel 31 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch den Bescheid des Staatlichen Liegenschaftsamtes B. vom 21. Mai 1999 (VV 2400-B43/Schloss 32), den Widerspruchsbescheid des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamtes B. vom 7. Dezember 1999 (VV 2400B43/Schloss 261) und das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Februar 2001 (7 K 3873/99) rügt.

    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den Bescheid des Staatlichen Liegenschaftsamtes B. vom 21. Mai 1999 (VV 2400-B43/Schloss 32), den Widerspruchsbescheid des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamtes B. vom 7. Dezember 1999 (VV 2400-B43/Schloss 261), das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Februar 2001 (7 K 3873/99) und den den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abweisenden Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. August 2001 (1 B 371/01), gegen letzteren nur wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs.

  • VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 78-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Nach diesem, dem § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG zu Grunde liegendem Prinzip kann eine Verletzung von Art. 78 Abs. 2 SächsVerf im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur dann zulässig gerügt werden, wenn der Beschwerdeführer zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten im sachnächsten Verfahren ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen und so eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - Vf. 78-IV-00).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1999 - Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Ausgangspunkt für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist danach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden (vgl. BVerfGE 21, 102 [104]; 57, 9 [19]; Benda in: Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht, Rn. 515 ff., Rn. 613 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1999 - Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 283/65

    Anspruch auf rechtliches Gehör in der Revisionsinstanz - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Ausgangspunkt für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist danach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden (vgl. BVerfGE 21, 102 [104]; 57, 9 [19]; Benda in: Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht, Rn. 515 ff., Rn. 613 ff.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1999 - Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 1 B 371.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Politische Verfolgung durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den Bescheid des Staatlichen Liegenschaftsamtes B. vom 21. Mai 1999 (VV 2400-B43/Schloss 32), den Widerspruchsbescheid des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamtes B. vom 7. Dezember 1999 (VV 2400-B43/Schloss 261), das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Februar 2001 (7 K 3873/99) und den den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abweisenden Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. August 2001 (1 B 371/01), gegen letzteren nur wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs.
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1999 - Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • OVG Sachsen, 14.04.2020 - 1 A 1041/19

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    (SächsVerfGH, Beschl. v. 11. Juli 2002 - Vf. 62-IV-01 -, Urteilsabdruck S. 8, abrufbar unter: www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/737.htm).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2006 - 12 LA 76/05

    Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE nach Erbringung

    Schlichte Rechtsunkenntnis geht zu seinen Lasten und kann ihn nicht entschuldigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.11.2001 - 4 BN 53/01 -, BRS 64 Nr. 60; BayVerfGH, Beschl. v. 18.12.2002 - Vf.62-IV-01 -, BayVBl. 2003, 313; BSG, Urt. v. 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R -, ZfS 2006, 60).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 64-IV-05
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, ohne dabei verpflichtet zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 - Vf. 62-IV-01, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, ohne dabei verpflichtet zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 - Vf. 62-IV-01, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, ohne dabei verpflichtet zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 - Vf. 62-IV-01, ständige Rechtsprechung).
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