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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.1967 - I 62/63   

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https://dejure.org/1967,1069
BFH, 20.09.1967 - I 62/63 (https://dejure.org/1967,1069)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1967 - I 62/63 (https://dejure.org/1967,1069)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1967 - I 62/63 (https://dejure.org/1967,1069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Satzungsmäßige Festlegung der Verwendung des Vermögens einer aufgelösten Unterstützungseinrichtung - Satzungsmäßiges Mitwirkungsrecht von Betriebsangehörigen an der Mittelverwaltung einer Unterstützungseinrichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 177
  • DB 1968, 466
  • BStBl II 1968, 24
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 26.11.2014 - I R 37/13

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung -

    In der Rechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1967 I 62/63, BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24; vom 15. Dezember 1976 I R 235/75, BFHE 121, 322, BStBl II 1977, 490) ist geklärt, dass § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002 darauf zielt, das Vermögen der Kasse zum Zwecke der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke dauerhaft zu sichern und es sich deshalb bei der Vermögensbindung um eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Kasse handelt, die durchgängig, d.h. sowohl in der Zeit ihres Bestehens (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002) als auch bei ihrer Auflösung zu beachten ist (§ 1 Nr. 2 KStDV 1994 i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 1999 und § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 2002).
  • BFH, 14.11.2012 - I R 78/11

    Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer

    Die Vermögensbindung bei Auflösung der Kasse stellt, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. September 1967 I 62/63 (BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24) ausgeführt hat, eine der wichtigsten Voraussetzungen der Körperschaftsteuerfreiheit von Unterstützungskassen dar, die auch satzungsmäßig festzuhalten ist.
  • FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 136/01

    Bezeichnung des Verwendungszwecks in der Satzung; Angabe einer bestimmten

    So liegt keine ausreichende Bezeichnung des Verwendungszwecks vor, wenn die Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken festgeschrieben wird, ohne einen konkreten Zweck zu benennen oder wenn lediglich die Vermögensverteilung an die Zustimmung des Finanzamts geknüpft wird (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.1967, I 62/63, BFHE 90, 177, BStBl. II 1968, 24).
  • BFH, 24.06.1981 - I R 143/78

    Zur Frage des für die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse den

    Der Senat bleibt insoweit bei seiner bereits im Urteil vom 20. September 1967 I 62/63 (BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24) vertretenen Rechtsauffassung.
  • BFH, 15.12.1976 - I R 235/75

    Bei Aufhebung der Vermögensbindung enthält die Steuerfreiheit einer

    Dabei stellt die Vermögensbindung, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 20. September 1967 I 62/63 (BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24) ausgeführt hat, eine der wichtigsten Voraussetzungen der Körperschaftsteuerfreiheit von Unterstützungskassen dar, die daher auch satzungsmäßig festzuhalten ist.
  • BFH, 21.08.1974 - I R 81/73

    Regionalflughafen - Errichtung - Betrieb eines Flughafens - GmbH -

    Dasselbe gilt hinsichtlich des Merkmals der Vermögensbindung (§ 13 GemV; BFH-Urteil vom 20. September 1967 I 62/63, BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24); auf die Gründe des Fehlens dieses Merkmals kommt es nicht an.
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Rechtsprechung
   EuGH, 09.06.1964 - 62/63   

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https://dejure.org/1964,2976
EuGH, 09.06.1964 - 62/63 (https://dejure.org/1964,2976)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.1964 - 62/63 (https://dejure.org/1964,2976)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 1964 - 62/63 (https://dejure.org/1964,2976)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 09.06.1964 - 55/63

    Acciaierie Fonderie Ferriere di Modena und andere gegen Hohe Behörde der

    vertreten durch den Vorsitzenden ihres Vorstandes Dr. Roberto de Miranda (Rechtssache 62/63),.

    Die Klägerinnen der Rechtssachen 56, 57, 58, 59, 61 und 62/63 erinnern zunächst an die Fehlerquelle bei dem von der Beklagten gewählten System der induktiven Feststellung.

    Die Beklagte bemerkt in den Rechtssachen 56, 58, 59, 61 und 62/63 vor allem, die Kritik der Klägerinnen sei für die allgemeine Entscheidung Nr. 7/63 ohne Belang und treffe höchstens die zu ihrer Durchführung möglicherweise später noch zu erlassenden individuellen Entscheidungen.

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 21/00 R

    Türkisches Zivilgerichtsurteil als Urkunde iS. von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) sei davon auszugehen, daß die Änderung des Geburtsdatums eines Ausländers in den Personenstandsunterlagen seines Heimatlandes keinen Anspruch auf Vergabe einer neuen VNr begründe, da die Rechtslage nach türkischem Personenstandsrecht, auch wenn sie auf einem türkischen Urteil beruhe, die deutschen Versicherungsträger nicht binde (Bezug auf die Urteile des BSG vom 13. und 14. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 - und - 5 RJ 24/92 -, vom 9. September 1993 - 5 RJ 52/92 - und vom 14. September 1994 - 5 RJ 62/63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-470/03

    AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG zur Angleichung der Rechts- und

    sowie den zugehörigen Kommentar (S. 84 ff.), der den Stand des Völkerrechts zusammengefasst darstellt (beide verfügbar in mehreren Sprachen unter ) und das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 29. Mai 1999 zum Streit bezüglich der Immunität vor gerichtlichen Verfahren eines Special Rapporteur der Menschenrechtskommission (I.C.J. Reports 1999, S. 62/63, Randnr. 62, verfügbar auf unter "Decisions"/"Décisions").
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - A 13 S 1898/91

    Aufforderung eines Ausländers zur Ausreise, für den in seinem Heimatland wegen

    Bei § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AsylVfG kommt darüber hinaus ein Absehen von Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zusammen mit der Zustellung des Asylablehnungsbescheids schon dann in Betracht, wenn für die Ausländerbehörde auch nur Anlaß besteht, in eine nähere Prüfung einzutreten, ob der weitere Aufenthalt des Ausländers nicht "toleriert" (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1989, NVwZ 1990, 673) werden muß (Beschl. d. Senats v. 11.9.1991 - A 13 S 631/91 - Beschl. d. 14. Senats v. 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - OVG Lüneburg, Urt. v. 19.12.1987, InfAuslR 1988, 62/63).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 08.09.1965 - I 61-63/63 U, I 61/63 U, I 62/63 U, I 63/63 U   

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https://dejure.org/1965,9202
FG Düsseldorf, 08.09.1965 - I 61-63/63 U, I 61/63 U, I 62/63 U, I 63/63 U (https://dejure.org/1965,9202)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.1965 - I 61-63/63 U, I 61/63 U, I 62/63 U, I 63/63 U (https://dejure.org/1965,9202)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 1965 - I 61-63/63 U, I 61/63 U, I 62/63 U, I 63/63 U (https://dejure.org/1965,9202)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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