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LG Hamburg, 02.08.2004 - 622 Qs 43/04 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 8. April 2004 - 163 Gs 2340/03 163 Gs/171 Js 777/03 - und der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 2. August 2004 - 622 Qs 43/04 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, soweit sie den Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anfertigung von Lichtbildern und Grundflächenskizzen über die Räumlichkeiten des durchsuchten Rundfunksenders, den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme bzw. Sicherstellung der Redaktionsunterlagen sowie den Antrag auf Löschung der Lichtbilder, Grundflächenskizzen und Ablichtungen der sichergestellten Unterlagen zurückweisen.Die gegen den amtsgerichtlichen Beschluss gerichtete Beschwerde wies das Landgericht Hamburg mit angegriffenem Beschluss vom 2. August 2004 - 622 Qs 43/04 - aus den für zutreffend erachteten Erwägungen des Amtsgerichts, die das Landgericht sich zu eigen mache, als unbegründet zurück.