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   LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13   

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https://dejure.org/2013,24754
LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13 (https://dejure.org/2013,24754)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2013 - 629 Qs 34/13 (https://dejure.org/2013,24754)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2013 - 629 Qs 34/13 (https://dejure.org/2013,24754)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verteidiger von Gustl Mollath darf Verfahrensdokumente ins Internet stellen

  • aufrecht.de

    Beschlagnahme gehosteter Dateien

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • info-it-recht.de

    Dokumente aus Strafverfahren (hier: Einstellungsbescheid; Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft sowie Sachverständigengutachten) dürfen öffentlich zug

  • strate.net PDF

    § 353d Nr. 3 StGB
    Strafsache gegen Dr. Gerhard Strate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Verfahrensdokumenten im Internet im Fall Gustl Mollath durch Verteidiger kann nicht durch Sicherstellung verhindert werden

  • heise.de (Pressebericht, 23.09.2013)

    Keine Beschlagnahme gehosteter Dateien

  • lto.de (Kurzinformation)

    Daten sind keine Gegenstände - Keine Löschung der Dokumente aus Mollath-Verfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Daten auf Homepage nicht möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Daten auf einer Webseite über den Fall Mollath ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenbeschlagnahme im Fall Mollath unzulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Strafbarkeit der Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren (z.B. Fall Mollath) nach § 353d Nr.3 StGB

  • lawblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Strafverfolger wollen Links beschlagnahmen

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beschlagnahme von Daten zum Zweck der Vernichtung

Sonstiges

  • strate.net PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg (Az. 3490 Js 72/13)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3458
  • StV 2015, 161
  • afp 2013, 529
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    Insoweit steht auch die Frage im Raum, auf welchen Zeitpunkt sich die Strafbarkeit nach § 353d StGB bezieht: Auf den Zeitpunkt der erstmaligen Verbreitung, oder auf den der letztmaligen? Ist § 353d StGB Handlungs-, Zustands-, Unterlassens-, Dauerdelikt? Der historische Gesetzgeber hatte die vorliegende Fallgestaltung mit Sicherheit nicht im Blick, und auch wenn das BVerfG die Norm im Jahr 1985 als verfassungsgemäß eingestuft hat (BVerfG NJW 1986, 1239 ff.), dürfte es angesichts der neuen technischen Möglichkeiten der "öffentlichen Mitteilung" von Gerichtsdokumenten über das Internet um die Bestimmtheit der Vorschrift schlechter denn je stehen.
  • RG, 10.12.1891 - 3383/91

    Was ist unter dem Begriffe von Schriftstücken "eines Strafprozesses" zu

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    Es reichte bereits die Anhängigkeit eines Verfahrens bei einer Strafbehörde, wenn es sich wegen bestimmter Straftaten gegen bestimmte Personen richtete (vgl. RGSt 22, 273).
  • AG Hamburg, 27.06.2013 - 166 Gs 377/13

    Staatsanwaltschaft erhält keinen Zugriff auf Server des Gustl

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 27. Juni 2013, Az. 166 Gs 377/13, betreffend die Ablehnung der Anordnung einer Löschung von Daten auf der Homepage des Beschuldigten, wird auf Kosten der Staatskasse verworfen.
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    So sind digitalisierte Fotos, die ins Internet gestellt werden, Datenspeicher - genauer: auf einem Speichermedium gespeicherte Daten - gemäß § 11 Abs. 3 StGB (BGH, Urt. v. 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01; zit. nach juris).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    Verträge, durch die der Anbieter auf seinem Server dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt (sog. "Web-Hosting"-Vertrag), weisen dienst-, rniet- und werkvertragliche Aspekte auf (BGH NJW 2010, 1449).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    Soweit in Rechtsprechung (BVerfG NJW 2005, 1917, 1920) und Literatur (etwa Park, Handbuch Durchsuchung und Beschlagnahme, 2. Aufl. 2009, Rn. 771) davon die Rede ist, dass "Daten" beschlagnahmt werden können, geht es durchgehend um die Beschlagnahme zu Beweissicherungszwecken gem. §§ 94 ff. StPO.
  • OLG Koblenz, 12.12.1974 - 1 Ss 263/74

    Einziehung; Kraftfahrzeug; Personenwagen; Sicherheitsgründe

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    Dies wäre jedoch für die Annahme, der Beschuldigte werde ohne die Einziehung bei jeder sich bietenden Gelegenheit in gleicher Weise wieder straffällig werden, erforderlich (vgl. OLG Koblenz VRS 49 [1975] 134, 136).
  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    Mit dieser in § 74d Abs. 1 StGB statuierten Voraussetzung werden alle Fälle ausgenommen, in denen das Verbreiten der Schrift nicht mit Rücksicht auf ihren Inhalt, sondern mit Rücksicht auf andere Tatsachen, z.B. auf ihre äußere Gestalt oder auf Zeit, Ort oder die besondere Art der Verbreitung, unter Strafe gestellt ist (LK-Schmidt, 12. Aufl. 2007, § 74d Rn. 6; RGSt 66, 145).
  • StA Augsburg, 26.02.2013 - 101 Js 100614/13

    Fall Gustl Mollath: Keine Ermittlungen gegen Amtsrichter und Gutachter

    Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
    Seit dem 27. Februar 2013 ist der Scan eines Einstellungsbescheids der Staatsanwaltschaft Augsburg (Geschäftsnummer 101 Js 100614/13) vom 26. Februar 2013 abrufbar.
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