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AG Bochum, 19.02.2008 - 63 C 491/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer endgültigen Erfüllungsverweigerung aufgrund fehlender Bearbeitung einer Mängelanzeige und fehlender telefonischer Erreichbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 19.02.2008 - 63 C 491/07
- LG Bochum, 27.08.2008 - 9 S 73/08
- BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 27.08.2008 - 9 S 73/08
Aufforderungen zur umgehenden Beseitigung der geschilderten Mängel als …
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum - Az.: 63 C 491/07 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Bochum vom 10.02.2008, Az. 63 C 491/07, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 2.194,09 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen.