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   LG Berlin, 06.09.2005 - 63 S 111/05   

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https://dejure.org/2005,32007
LG Berlin, 06.09.2005 - 63 S 111/05 (https://dejure.org/2005,32007)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.09.2005 - 63 S 111/05 (https://dejure.org/2005,32007)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. September 2005 - 63 S 111/05 (https://dejure.org/2005,32007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung bei offensichtlich ungerechtfertigter Mietminderung; Verschulden bei unzutreffender Beratung durch Berliner Mieterverein

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Zahlungsverzug wegen Irrtums bei der Mietminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

    Auszug aus LG Berlin, 06.09.2005 - 63 S 111/05
    Ein entschuldbarer Irrtum ist zu bejahen, wenn sich der Schuldner - hier die Beklagte - mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Fragen bemüht hat (BGH NJW 1992, 3296 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus LG Berlin, 06.09.2005 - 63 S 111/05
    Dieser Umstand entlastet den Schuldner grundsätzlich noch nicht, denn er hätte auch für den Rat Erteilenden gemäß § 278 BGB als Erfüllungsgehilfen einzustehen (vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB Kommentar, 63. Aufl. § 543 Rn. 26; Ernst: in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 286 Rn. 103, 110; Bamberger/Roth, BGB, 1. Aufl. § 543 Rn. 27 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 648; 6552).
  • LG Berlin, 28.01.2011 - 63 S 240/10

    Mietminderung durch zu viel Tourismus

    Bei der Beurteilung der Höhe einer Minderungsquote könnte man dies in einem gewissen Umfang annehmen (LG Berlin, Urteil vom 06.September 2005 - 63 S 111/05, GE 2005, 1353).
  • LG Berlin, 25.05.2012 - 63 S 426/11

    Keine Gemeinschaftsantenne, aber Kabelanschluss: Kein Mietmangel!

    So liegt nach Auffassung der Kammer ein zu entschuldigender Rechtsirrtum vor, wenn der Mieter sich in der Höhe der Minderung irrte und zwar bis ums Doppelte, weil die Bestimmung des Umfangs der Mietminderung von vielen Detailfragen abhängt sowie von den Gerichten im Einzelnen unterschiedlich beurteilt wird und deshalb häufig nicht vorab und eindeutig vom Mieter geklärt werden kann, auch wenn er entsprechenden rechtlichen Rat einholt und dabei den Sachverhalt umfassend und zutreffend vorträgt (LG Berlin v. 06.09.2005 - 63 S 111/05, GE 2005, 1353).
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