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LG Berlin, 19.02.2013 - 63 S 232/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 573 Abs. 2
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 24.05.2012 - 18 C 200/10
- LG Berlin, 19.02.2013 - 63 S 232/12
- BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Auszug aus LG Berlin, 19.02.2013 - 63 S 232/12
a) Noch zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Beklagte sich krankheitsbedingt besonderen Schwierigkeiten ausgesetzt sieht, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben und deshalb als Härtegrund in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 15). - BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11
BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum
Auszug aus LG Berlin, 19.02.2013 - 63 S 232/12
Mit einer solchen Klausel wird dem Mieter ein gegenüber üblichen Mietverhältnissen erhöhter Bestandsschutz zugebilligt (Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - VIII ZR 327/11, NJW 2012, 2270 Rn. 27;… OLG Karlsruhe, aaO S. 90).
- AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
Eigenbedarfskündigung: Wann ist das Mietverhältnis trotzdem fortzusetzen?
Auf die Berufung der Kläger änderte das Landgericht Berlin mit Urteil vom 19.02.- (63 S 232/12) die erstinstanzliche Entscheidung dahingehend ab, dass die Beklagte zur Räumung der Wohnung verurteilt wurde.