Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.06.2010 - 63 S 530/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35603
LG Berlin, 25.06.2010 - 63 S 530/09 (https://dejure.org/2010,35603)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.06.2010 - 63 S 530/09 (https://dejure.org/2010,35603)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 63 S 530/09 (https://dejure.org/2010,35603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • AG Berlin-Mitte, 06.08.2013 - 5 C 366/12

    Für eine finanzielle Härte muss man nicht am Existenzminimum enden!

    Bei der Prüfung, ob aufgrund der Einkommensverhältnisse des Mieters von einer nicht zu rechtfertigenden Härte auszugehen ist, kommt es nach zutreffender Auffassung (vgl. LG Berlin, Urteil vom 25.06.2010, 63 S 530/09, Grundeigentum 2010, 1121 ff.) grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Zugangs des Duldungsverlangens an, also vorliegend auf den Zeitraum April 2012 bzw. November/Dezember 2012.

    Nach zutreffender Ansicht ist bei der Prüfung des Vorliegens einer Härte im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 2 BGB aufgrund finanzieller Gründe nicht von einer festen prozentual zu bemessenen Grenze eines Anteils der monatlichen Miete am monatlichen Einkommen auszugehen, sondern es sind die individuellen Verhältnisse des Mieters zu berücksichtigen, (vgl. LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, 65 S 285/09, Grundeigentum 2010, 912 ff. mit weiterem Nachweis; LG Berlin, Urteil vom 25.06.2010, 63 S 530/09, Grundeigentum 2010, 1121 ff.), wobei dem Mieter nach Abzug der Miete jedenfalls ein Einkommen verbleiben soll, welches es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten, einem Mieter mit besserem Einkommen eine höhere Miete zugemutet werden kann als einem Mieter mit nur geringem Einkommen und die Zumutbarkeitsgrenze jedoch nicht erst dort zu ziehen ist, wo der Mieter mit seinem verbleibenden Einkommen nur noch sein Existenzminimum bestreiten kann, (vgl. LG Berlin (ZK 65) aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht