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   LG Berlin, 27.05.2015 - 63 T 40/15   

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https://dejure.org/2015,19033
LG Berlin, 27.05.2015 - 63 T 40/15 (https://dejure.org/2015,19033)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2015 - 63 T 40/15 (https://dejure.org/2015,19033)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 63 T 40/15 (https://dejure.org/2015,19033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert für Klage auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert für Klage auf Erteilung einer Untervermietererlaubnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis: Streitwert bemisst sich nach dem 42fachen Monatsbetrag der zu erwartenden Untermiete - Streitwertbemessung nach § 9 ZPO

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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16

    Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer

    Es wird auch die Ansicht vertreten, dass der Streitwert (bei unbestimmter Dauer des Untermietverhältnisses) in Anlehnung an § 9 ZPO dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des in Aussicht genommenen Mietzinses entspricht (vgl. Schneider/Herget/Kurpat, a.a.O., Rdnr. 4016 mHa LG Berlin Urteil vom 18.12.2003 - 67 S 277/03, MM 2004, 46 und Verfügung vom 23.09.2015 - 76 T 194/15, GE 2016, 65, Tz. 7; so auch die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin Beschluss vom 27.05.2015 - 63 T 40/15, GE 2015, 861).
  • LG Berlin, 18.01.2016 - 65 T 259/15

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Klage gegen den Vermieter auf Erteilung der

    Anders als in der seitens der Beschwerde angeführten Entscheidung der Zivilkammer 63 (Beschluss vom 27.5.2015 - 63 T 40/15 [Einzelrichter]; zitiert nach juris) ausgeführt, enthält § 9 ZPO keinen Grundsatz für die Streitwertbemessung bei "Streitigkeiten in Mietangelegenheiten", wonach im Zweifel die 3, 5-fache Jahresmiete zugrunde zu legen sei.
  • LG Berlin, 23.09.2015 - 67 T 194/15

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis

    8 Der Fall der Untermiete ist in § 41 GKG ebenfalls nicht angesprochen, sodass mit der Zivilkammer 63, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 63 T 40/15 -, (von der Klägervertreterin bereits zitiert) hier von einem Streitwert von (486 EUR [Untermietzins] x 42 [Monate] =) 20.412 EUR ausgegangen wird, § 3 und § 9 ZPO.
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