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   LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08   

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https://dejure.org/2009,34819
LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08 (https://dejure.org/2009,34819)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.01.2009 - 63 S 215/08 (https://dejure.org/2009,34819)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 63 S 215/08 (https://dejure.org/2009,34819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen unter Beachtung einer AGB-Klausel in einem Mietvertrag; Überprüfung der Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel in einem Mietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Farbwahlklausel für Türen und Fenster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Berlin-Schöneberg, 24.04.2008 - 102 C 192/06

    Wirksamkeit einer mietvertraglichen Regelung zur Überbürdung der Pflicht zur

    Auszug aus LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. April 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 102 C 192/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 24.4.2008 - Gz. 102 C 192/06 - wird.

  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

    Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit

    Auszug aus LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08
    Dies wäre indessen eine inhaltliche Veränderung der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen und damit der Sache nach eine geltungserhaltende Reduktion der unangemessenen Formularvertragsregelung, die auch dann nicht zulässig ist, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung wie hier in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03 , NJW 2004, 3775; BGH Urt. V. 28.3 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743; LG Berlin Urt. V. 2.11.2007 - 63 S 407/06, GE 2008, 869).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08
    Dies wäre indessen eine inhaltliche Veränderung der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen und damit der Sache nach eine geltungserhaltende Reduktion der unangemessenen Formularvertragsregelung, die auch dann nicht zulässig ist, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung wie hier in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03 , NJW 2004, 3775; BGH Urt. V. 28.3 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743; LG Berlin Urt. V. 2.11.2007 - 63 S 407/06, GE 2008, 869).
  • LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06

    Schönheitsreparaturen - Wirksamkeit der Mietvertragklausel

    Auszug aus LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08
    Dies wäre indessen eine inhaltliche Veränderung der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen und damit der Sache nach eine geltungserhaltende Reduktion der unangemessenen Formularvertragsregelung, die auch dann nicht zulässig ist, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung wie hier in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03 , NJW 2004, 3775; BGH Urt. V. 28.3 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743; LG Berlin Urt. V. 2.11.2007 - 63 S 407/06, GE 2008, 869).
  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08
    Daher ist nur ergänzend anzumerken, dass diese wegen der starren Fristen ohne Möglichkeit der Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes zum Zeitpunkt des Auszugs auch isoliert betrachtet unwirksam sein dürfte ( BGH Urt. vom 18.10.2006 - VIII ZR 52/06 = NJW 2006, 3778).
  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale,

    Auszug aus LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08
    Darin liegt jedoch eine unangemessene Beschränkung der Beklagten hinsichtlich der Gestaltung der Wohnung nach ihrem Geschmack ohne ein anerkennenswertes Interesse der Klägerin ( BGH Urt. vom 18.6.2008 - VIII ZR 224/07 = NJW 2008, 2499).
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