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LG Frankfurt/Main, 21.03.2007 - O 63/06 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.03.2007 - O 63/06
- LG Frankfurt/Main, 21.03.2007 - 4 O 63/06
- OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Hamburg, 20.07.2006 - 1 So 105/06
Beschwerde des Vaters gegen Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Schulpflicht …
Die Anträge des Antragsgegners auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche hatten keinen Erfolg (vgl. Beschl. des Senats vom 4.4.2006 - 1 Bs 63/06 - ).Soweit der Antragsgegner geltend macht, dass die zu vollstreckenden Grundverfügungen vom 3. Januar 2006 ihn in seinem elterlichen Erziehungsrecht verletzten, verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine in den vorangegangenen Verfahren des Antragsgegners ergangenen Beschlüsse vom 24. April 2006 - 1 So 56/06 - sowie 4. April 2006 - 1 Bs 63/06 - und vom 27. September 2004 - 1 Bf 25/04 -.
Nach allem bestehen keine Bedenken, dass die Antragstellerin die zu Recht für sofort vollziehbar erklärten (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 4.4.2006 - 1 Bs 63/06 - ) Grundverfügungen vollstreckt.
- LG Köln, 14.11.2018 - 28 O 329/18 Es kann ferner einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln - z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug - den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht (vgl. BGH, NJW 2004, 762 - Feriendomizil I), wenn die Identität der Bewohner offen gelegt und der Weg zu dem Anwesen beschrieben wird (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837), wenn die Abbildung des Anwesens von einem nicht ohne weiteres zugänglichen Nachbargrundstück aus gefertigt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04.09.2006 - 10 W 63/06) oder der Betroffene erst aufgrund der Veröffentlichung eines Fotos seines Anwesens identifiziert werden kann (vgl. KG Berlin, Urteile vom 18.12.2007 - 9 U 95/07 - und vom 11.02.2008 - 10 U 191/07), so dass durch die Beiordnung des Namens der Bewohner die Anonymität eines Grundstücks aufgehoben wird, so dass die Abbildungen einer Person zugeordnet werden können, dadurch einen zusätzlichen Informationsgehalt gewinnen und die Gefahr besteht, dass das Anwesen in seiner Eignung als Rückzugsbereich individueller Lebensgestaltung beeinträchtigt wird (vgl. BGH, NJW 2009, 3030).
- EGMR, 03.02.2022 - 20611/17
KOMISSAROV v. THE CZECH REPUBLIC
THE CONSTITUTIONAL COURT'S PRACTICE 31. In the judgment no. Pl. ÚS 63/06 of 29 January 2008, the Constitutional Court emphasised, inter alia, that the detention pending extradition and its length cannot be justified by anything other than the carrying out of the extradition.