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   EuGH, 17.01.1984 - 43/82, 63/82   

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EuGH, 17.01.1984 - 43/82, 63/82 (https://dejure.org/1984,116)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.1984 - 43/82, 63/82 (https://dejure.org/1984,116)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 43/82, 63/82 (https://dejure.org/1984,116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - ANMELDUNG - NICHTANWENDUNG VON AUSSCHLIESSLICHKEITSKLAUSELN - FEHLEN EINER AUSDRÜCKLICHEN ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION ENTSPRECHEND DEM ANGEMELDETEN WORTLAUT

  • EU-Kommission

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • Wolters Kluwer

    Festlegung von Festpreisen für Bücher; System der vertikalen Preisbindung auf dem Buchmarkt; Beschränkung des Buchhandels auf Mitglieder in Anerkannten Vereinigungen; Geltung des Ausschließlichkeitssystems im Buchhandel; Anspruch von Unternehmen auf Einsicht in Dokumente ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Vlaams Boekwezen

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    1. WETTBEWERB - KARTELLE - ANMELDUNG - NICHTANWENDUNG VON AUSSCHLIESSLICHKEITSKLAUSELN - FEHLEN EINER AUSDRÜCKLICHEN ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION ENTSPRECHEND DEM ANGEMELDETEN WORTLAUT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    System der vertikalen Preisbindung; "Lockvogelpraktiken" als unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbsregeln - Festpreise für Bücher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 7, 119; GG Art. 5

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 546
  • GRUR Int. 1985, 187
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1977 (Rechtssache 26/76, Metro, Slg. 1977, 1875) und vom 30. Juni 1966 (Rechtssache 56/65, Société technique minière, Slg. 1966, 281) anerkannt, daß der Wettbewerb je nach der Art der Waren und der wirtschaftlichen Struktur des betroffenen Marktsektors verschieden sein könne und in seinem tatsächlichen Zusammenhang gesehen werden müsse.

    In dem Urteil Metro werde der wirksame Wettbewerb im Hinblick auf Artikel 85 insgesamt beurteilt.

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    c) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13.7. 1966, verbundene Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig, Slg. 1966, 321) sei die Kommission verpflichtet, die von den Beteiligten entwickelten Rügen zurückzuweisen.

    In dem von den Klägerinnen angeführten Urteil Grundig würden statt der behaupteten genau die entgegengesetzten Grundsätze aufgestellt.

  • EuGH, 08.06.1982 - 258/78

    Nungesser / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Ebensowenig könnten sie unter Berufung auf das Urteil vom 8. Juni 1982 (Rechtssache 258/78, Nungesser, Slg. 1982, 2015) behaupten, die Wettbewerbsbeschränkungen seien notwendig, um die Konkurrenz im Buchsektor zu beleben.
  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    1972, 619) und 17. Oktober 1972 (Randnummern 10 bis 14 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 8/72, Cementhandelaren, Slg. 1972, 977) festgestellt hat, im Wege der Übertragung der Zeichnungsberechtigung ausübt.
  • EuGH, 15.05.1975 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Die Kommission vertritt ihrerseits die Auffassung, die Tragweite eines Beschlusses von Unternehmensvereinigungen könne sowohl aufgrund des Wortlauts der Artikels 85 Absatz 1 als auch aufgrund seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1975 (Rechtssache 71/74, Frubo, Slg. 1975, 563) beurteilt werden.
  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Die Kommission mache aus dem Wettbewerb einen Selbstzweck und suche in der Veränderung der Wettbewerbsstruktur die Kriterien für die Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, anstatt entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofes im Grundig-Urteil und im Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 (Hugin, Sig. 1979, 1869) die Wirkung dieser Wettbewerbsveränderung auf die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zu untersuchen.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    sowie die rechtlichen Erwägungen aufzuführen, die sie zum Erlaß ihrer Entscheidung veranlaßt haben; sie braucht jedoch nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren behandelt worden sind (vgl. hierzu zuletzt das Urteil vom 9.11.1983, Rechtssache 322/81, Michelin, Slg. 1983, 3461).
  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1977 (Rechtssache 26/76, Metro, Slg. 1977, 1875) und vom 30. Juni 1966 (Rechtssache 56/65, Société technique minière, Slg. 1966, 281) anerkannt, daß der Wettbewerb je nach der Art der Waren und der wirtschaftlichen Struktur des betroffenen Marktsektors verschieden sein könne und in seinem tatsächlichen Zusammenhang gesehen werden müsse.
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Dieser habe im Urteil vom 14. Mai 1974 (Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491) die Einhaltung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundrechte und im Urteil vom 18. Mai 1982 (Rechtssache 155/79, AM & S, Slg. 1982, 1575) die Einhaltung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze und Vorstellungen verlangt.
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Dieser habe im Urteil vom 14. Mai 1974 (Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491) die Einhaltung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundrechte und im Urteil vom 18. Mai 1982 (Rechtssache 155/79, AM & S, Slg. 1982, 1575) die Einhaltung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze und Vorstellungen verlangt.
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die Gründe für die getroffene Maßnahme erfahren können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteile vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB undVBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 22, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 96).
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    16 Dazu ist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25) hinzuweisen, in dem dieser entschieden hat: "Zwar verlangt die Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, daß das betroffene Unternehmen die Möglichkeit erhalten hat, in zweckdienlicher Weise seinen Standpunkt zu denjenigen Dokumenten geltend zu machen, die die Kommission bei den Überlegungen berücksichtigt hat, die ihre Entscheidung tragen; jedoch gibt es keine Vorschrift, die die Kommission dazu verpflichtet, den betroffenen Beteiligten den Akteninhalt bekanntzugeben.".
  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Erstens muss das betreffende Kartell zur Verbesserung der Erzeugung oder Verteilung der fraglichen Waren oder Erbringung der fraglichen Dienstleistungen oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, zweitens muss der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden, drittens darf das Kartell den beteiligten Unternehmen keine nicht unerlässlichen Beschränkungen auferlegen und viertens darf es ihnen keine Möglichkeiten eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren oder Dienstleistungen den Wettbewerb auszuschalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 61, sowie Remia u. a./Kommission, Randnr. 38).
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   EuGH, 07.01.1984 - 43/82   

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EuGH, Entscheidung vom 07. Januar 1984 - 43/82 (https://dejure.org/1984,17538)
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Rechtsprechung
   EuGH, 31.03.1982 - 63/82 R   

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https://dejure.org/1982,13403
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.1983 - 43/82

    Vereniging ter Bevordering van het Vlaamse Boekwezen, VBVB, und Vereniging ter

    SCHLUSSANTRÄGE DES HERRN VERLOREN VAN THEMAAT - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS PIETER V E R L O R E N VAN T H E M A A T V O M 18. OKTOBER 1983 1.

    I - Einleitung 1. In den verbundenen Rechtssachen 43 und 63/82 wird der Gerichtshof zum erstenmal mit nahezu allen Problemen konfrontiert, die sich ergeben, wenn man die Wettbewerbsregeln im allgemeinen und Artikel 85 EWG-Vertrag im besonderen auf das Phänomen der vertikalen Preisbindung anwendet.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 ich immer noch die Studie, die der dänische Wirtschaftswissenschaftler Søren Gammelgaard in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus anderen Mitgliedstaaten im Jahr 1958 für die European Productivity Agency of the Organization for European Economic Cooperation erstellt hat 1.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 3. Von großer Bedeutung für das vorliegende Verfahren ist sicher auch die Antwort der Kommission auf Ihre zweite Frage, die die Erheblichkeit des Zusammenhangs zwischen der streitigen grenzüberschreitenden Vereinbarung und den ihr zugrundeliegenden nationalen Vereinbarungen betrifft.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 len, in denen bedeutende Einfuhren erfolgen, praktisch sinnlos.

    An der Bedeutung dieser - nur in einem Fall vor dem Gerichtshof bestrittenen - Kommissionsentscheidungen für ein Verständnis ihrer Politik auf diesem Gebiet ändert meiner Meinung nach auch nichts die an sich richtige Randbemerkung der Klägerin in der Rechtssache 63/82 in der mündlichen Verhandlung, daß die betreffenden vertikalen Preisregelungen meistens Teil von Absprachen gewesen seien, die auch andere Wettbewerbsbeschränkungen enthielten.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 2. Unlauterer Wettbewerb ist jede Wettbewerbshandlung, die den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel zuwiderläuft.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 kenwettbewerb"), und ein solcher Wettbewerb habe angesichts der geringen Preiselastizität des Buches kaum Bedeutung.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 erzielt würden.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 ren weniger Einwände zu erheben als gegen das angewendete System der vertikalen Preisbindung.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Verfahrensabschnitten vor dem Gerichtshof und vor allem in der mündlichen Verhandlung auch kaum versucht haben, die Ausführungen der Kommission zu diesem Punkt zu widerlegen.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Die Kommission hat sich im selben Absatz ihrer Entscheidung - und ebenfalls völlig unnötig - noch weitere Unannehmlichkeiten aufgebürdet, indem sie auf das belgisch-niederländische Übereinkommen über die niederländische Sprachunion verwiesen hat.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 verweise ich in erster Linie auf das, was ich unter IL 1. und 2. dieser Schlußanträge bereits zu diesen Bedenken ausgeführt habe, und auf die dort genannte Literatur.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Untersuchung und Beurteilung der Vereinbarung, wie sie bei ihr angemeldet worden ist, verpflichtet ist, wenn die Betroffenen die restriktive Wirkung der Vereinbarung dadurch beschränken, daß sie einzelne Bestimmungen nicht mehr anwenden, ohne sie jedoch formell anzupassen.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 tikalen Preisbindung im Buchbereich in bezug auf die nationalen Vereinbarungen durchaus in den Beschwerdepunkten erwähnt worden ist.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 muß wie der Verleger.

    Schließlich ergibt sich auch aus den Äußerungen in der Erwiderung der VBBB (Rechtssache 63/82, S. 13), daß die Kommission tatsächlich Vorschläge unterbreitet hat.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Dieser Antrag wurde jedoch nicht weiter spezifiziert.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Was die Erklärung der Klägerinnen angeht, daß in den genannten Rechtssachen im Gegensatz zu der vorliegenden der Beweis erbracht worden sei, daß der zuständige Kommissar die Beschwerdepunkte selbst gebilligt habe, hat die Kommission angeboten, die erforderlichen Dokumente vorzulegen.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 V - Schlußbemerkungen und.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 ändert jedoch nichts an meiner anderen Feststellung, daß die Entscheidung der Kommission und damit auch eine Abweisung der dagegen gerichteten Klagen nicht die nationalen Systeme berührt.

  • EuGH, 31.03.1982 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission

    gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Kartell auf dem Gebiet des Handels mit niederländischsprachigen Büchern" Verbundene Rechtssachen 43 und 63/82 R In den verbundenen Rechtssachen 43 und 63/82 R, VERENIGING TER BEVORDERING VAN HET VLAAMSCHE BOEKWEZEN (VBVB), Antwerpen, vertreten durch die Rechtsanwälte A. D e Caluwé und J. Billiet, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Arendt, Centre Louvigny, rue Philippe-II, Luxemburg, und.

    Am selben Tage hat sie einen Antrag eingereicht, mit dem sie die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 25. November 1981 und, hilfsweise, die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 4 dieser Entscheidung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über die gegen die genannte Entscheidung erhobene Anfechtungsklage begehrt (Rechtssache 63/82 R).

    Durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Februar 1982 sind die Rechtssachen 43/82 R und 63/82 R für die Zwecke des Verfahrens und der einstweiligen Anordnung verbunden worden.

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

    Drittens können die französischen Rechtsvorschriften, auf die sich die Klägerinnen in der mündlichen Verhandlung berufen haben, als solche der Anwendung der Vorschriften des Unionsrechts nicht vorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission, 43/82 und 63/82, EU:C:1984:9, Rn. 40).
  • LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19

    electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die "rule of reason" im Rahmen des Art. 101 Abs. 1 AEUV jedenfalls nicht auf Preisfestsetzungen - wie hier - anzuwenden (vgl. EuGH, 8. Juli 1999 - C-235/92 P - Montecatini, Rn. 133, juris; EuGH, 17. Januar 1984 - C-43/82 und C-63/82 - Vlaamse Boekwez, Rn. 45 f., GRUR Int 1985, 187 [189]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20

    Casino, Guichard-Perrachon und Achats Marchandises Casino/ Kommission

    20 Vgl. Urteil vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission (43/82 und 63/82, EU:C:1984:9, Rn. 40).
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