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   LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21   

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https://dejure.org/2021,58686
LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21 (https://dejure.org/2021,58686)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.07.2021 - 632 KLs 8/21 (https://dejure.org/2021,58686)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 632 KLs 8/21 (https://dejure.org/2021,58686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 29 Abs 3 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 29a Abs 2 BtMG, § 21 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Verwertbarkeit von WhatsApp-Chat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.2011 - 4 StR 472/11

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (Wirkstoffmenge; Rechtsgut der

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21
    Je mehr diese Grenzmenge überschritten wird, desto gewichtiger müssen im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die für die Annahme eines minder schweren Falles herangezogenen Gründe sein, wenn das gesetzgeberische Anliegen nicht unterlaufen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998, Az.: 3 StR 531/98; BGH, Beschluss vom 08.11.2011, Az.: 4 StR 472/11).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98

    Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen" (ständige Rechtsprechung, u. a. BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - 5 StR 258/98, zitiert nach juris Rn. 5).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98

    Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21
    Je mehr diese Grenzmenge überschritten wird, desto gewichtiger müssen im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die für die Annahme eines minder schweren Falles herangezogenen Gründe sein, wenn das gesetzgeberische Anliegen nicht unterlaufen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998, Az.: 3 StR 531/98; BGH, Beschluss vom 08.11.2011, Az.: 4 StR 472/11).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 276/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen; symptomatischer

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21
    Neben einem dauerhaften übermäßigen Konsum ist zumindest erforderlich, dass der Täter aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. etwa: BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18).
  • BGH, 04.12.1952 - 3 StR 671/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21
    Hang in diesem Sinne ist eine den Täter treibende oder beherrschende Neigung, das Rauschmittel immer wieder in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Urteil vom 04. Dezember 1952 - 3 StR 671/52).
  • BVerfG - 2 BvR 684/22 (anhängig)
    Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2021 - 632 KLs 8/21 - und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -.
  • LG Hamburg, 24.08.2022 - 607 StVK 395/22

    Einziehung, Vollstreckung, Entreicherung, Verhältnismäßigkeit

    Der Antrag des Verurteilten, das Unterbleiben der Vollstreckung der mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.07.2021, rechtskräftig seit dem 03.03.2022, Az. 632 KLs 8/21 (= 6002 Js 64/21), angeordneten Einziehung des Wertersatzes des Taterlangten in Höhe von 70.815,00 Euro anzuordnen, wird abgelehnt.
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