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Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20   

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LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20 (https://dejure.org/2021,40276)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.08.2021 - 64 S 261/20 (https://dejure.org/2021,40276)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. August 2021 - 64 S 261/20 (https://dejure.org/2021,40276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Mieterwechsel der WG

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermietung an eine WG und der Mieterwechsel

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Muss der Vermieter zustimmen, wenn in einer Wohngemeinschaft ein Mieterwechsel stattfindet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Übernahme neuer Mitbewohner in Hauptmietvertrag

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohngemeinschaft - Mitgliederwechsel - Zustimmung des Vermieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter muss trotz Kenntnis über WG zu Mietbeginn nicht Auswechslung einzelner Mieter zustimmen - Ohne Vereinbarung über Mieterwechsel sind Mieter auf Möglichkeit der Untervermietung beschränkt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngemeinschaft: Kein Anspruch auf "Auswechseln" eines WG-Mitbewohners (IMR 2022, 99)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 17.04.2020 - 65 S 176/19

    Wohnraummiete: Austausch eines Mieters bei Mietermehrheit

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20
    Nach der Gegenmeinung haben Mieter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch gegen den Vermieter, dass dieser einen bestimmten Mieter aus dem Vertrag entlässt und an dessen Stelle mit einem anderen Mieter abschließt (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 540 Rn. 19); die Mitglieder einer WG sind danach vielmehr auf das Recht zur anteiligen Untervermietung der Wohnung nach § 553 BGB beschränkt, wenn der Mietvertrag keine Regelung für die Auswechslung einzelner WG-Mitglieder vorsieht (vgl. LG Hamburg, WuM 1985, 82 f.; LG Köln, NJW-RR 1991, 1414; LG Trier, WuM 1997, 548; LG Berlin - 65 S 176/19 -, Urt. v. 17.04.2020, GE 2020, 805 f.; alle zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15

    Wohnraumvermietung an eine Wohngemeinschaft: Anspruch auf Zustimmung zur

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20
    Wo ein solcher Anspruch der eine Wohnung als WG nutzenden Mieter auf Änderung des Mietvertrages durch Berufungsgerichte erkannt wurde, kam häufig noch hinzu, dass die Mieter vor Vertragsschluss ihr Bedürfnis nach einer späteren Aufnahme weiterer oder neuer WG-Mitglieder ausdrücklich formuliert hatten (vgl. LG Karlsruhe, WuM 1992, 45 f. und BVerfG, ebendort; LG Berlin - 65 S 314/15 -, Urt. v. 23.03.2016, WuM 2016, 553 ff.; beide zitiert nach juris) oder dass der Vermieter im Verlaufe des teils langjährigen Mietverhältnisses bereits mehrfach durch Zustimmung zu Vertragsänderungen die Auswechslung einzelner WG-Mitglieder ermöglicht, ein solches Bedürfnis und einen darauf bezogenen Anspruch der jeweiligen Mieter also zumindest faktisch anerkannt hatte (vgl. LG Göttingen, NJW-RR 1993, 783 f. und BVerfG, GE 1993, 358; LG Frankfurt/M., WuM 2012, 192 ff.; LG Berlin - 65 S 375/16 -, Urt. v. 11.01.2017; alle zitiert nach juris).
  • LG Köln, 20.06.1991 - 1 S 28/91

    Begriff der Wohngemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20
    Nach der Gegenmeinung haben Mieter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch gegen den Vermieter, dass dieser einen bestimmten Mieter aus dem Vertrag entlässt und an dessen Stelle mit einem anderen Mieter abschließt (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 540 Rn. 19); die Mitglieder einer WG sind danach vielmehr auf das Recht zur anteiligen Untervermietung der Wohnung nach § 553 BGB beschränkt, wenn der Mietvertrag keine Regelung für die Auswechslung einzelner WG-Mitglieder vorsieht (vgl. LG Hamburg, WuM 1985, 82 f.; LG Köln, NJW-RR 1991, 1414; LG Trier, WuM 1997, 548; LG Berlin - 65 S 176/19 -, Urt. v. 17.04.2020, GE 2020, 805 f.; alle zitiert nach juris).
  • LG Göttingen, 11.11.1992 - 5 S 123/92

    Zustimmung des Vermieters bei Mieterwechsel in Studentenwohngemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20
    Wo ein solcher Anspruch der eine Wohnung als WG nutzenden Mieter auf Änderung des Mietvertrages durch Berufungsgerichte erkannt wurde, kam häufig noch hinzu, dass die Mieter vor Vertragsschluss ihr Bedürfnis nach einer späteren Aufnahme weiterer oder neuer WG-Mitglieder ausdrücklich formuliert hatten (vgl. LG Karlsruhe, WuM 1992, 45 f. und BVerfG, ebendort; LG Berlin - 65 S 314/15 -, Urt. v. 23.03.2016, WuM 2016, 553 ff.; beide zitiert nach juris) oder dass der Vermieter im Verlaufe des teils langjährigen Mietverhältnisses bereits mehrfach durch Zustimmung zu Vertragsänderungen die Auswechslung einzelner WG-Mitglieder ermöglicht, ein solches Bedürfnis und einen darauf bezogenen Anspruch der jeweiligen Mieter also zumindest faktisch anerkannt hatte (vgl. LG Göttingen, NJW-RR 1993, 783 f. und BVerfG, GE 1993, 358; LG Frankfurt/M., WuM 2012, 192 ff.; LG Berlin - 65 S 375/16 -, Urt. v. 11.01.2017; alle zitiert nach juris).
  • LG München I, 24.06.1981 - 31 S 694/81
    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20
    Diese Voraussetzungen sollen schon dann vorliegen, wenn mehrere junge Studenten oder vier Personen, die - offensichtlich erkennbar - untereinander weder verwandtschaftlich noch als Lebenspartner verbunden sind als Mitmieter gemeinsam einen unbefristeten Mietvertrag über eine Wohnung abschließen (vgl. LG München I, WuM 1982, 189 f.; LG Berlin - 66 S 66/19 -, Beschl. v. 24.05.2019; beide zitiert nach juris).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91

    Vermietung an eine studentische Wohngemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20
    Wo ein solcher Anspruch der eine Wohnung als WG nutzenden Mieter auf Änderung des Mietvertrages durch Berufungsgerichte erkannt wurde, kam häufig noch hinzu, dass die Mieter vor Vertragsschluss ihr Bedürfnis nach einer späteren Aufnahme weiterer oder neuer WG-Mitglieder ausdrücklich formuliert hatten (vgl. LG Karlsruhe, WuM 1992, 45 f. und BVerfG, ebendort; LG Berlin - 65 S 314/15 -, Urt. v. 23.03.2016, WuM 2016, 553 ff.; beide zitiert nach juris) oder dass der Vermieter im Verlaufe des teils langjährigen Mietverhältnisses bereits mehrfach durch Zustimmung zu Vertragsänderungen die Auswechslung einzelner WG-Mitglieder ermöglicht, ein solches Bedürfnis und einen darauf bezogenen Anspruch der jeweiligen Mieter also zumindest faktisch anerkannt hatte (vgl. LG Göttingen, NJW-RR 1993, 783 f. und BVerfG, GE 1993, 358; LG Frankfurt/M., WuM 2012, 192 ff.; LG Berlin - 65 S 375/16 -, Urt. v. 11.01.2017; alle zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 11.01.2017 - 65 S 375/16

    Wohngemeinschaft: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20
    Wo ein solcher Anspruch der eine Wohnung als WG nutzenden Mieter auf Änderung des Mietvertrages durch Berufungsgerichte erkannt wurde, kam häufig noch hinzu, dass die Mieter vor Vertragsschluss ihr Bedürfnis nach einer späteren Aufnahme weiterer oder neuer WG-Mitglieder ausdrücklich formuliert hatten (vgl. LG Karlsruhe, WuM 1992, 45 f. und BVerfG, ebendort; LG Berlin - 65 S 314/15 -, Urt. v. 23.03.2016, WuM 2016, 553 ff.; beide zitiert nach juris) oder dass der Vermieter im Verlaufe des teils langjährigen Mietverhältnisses bereits mehrfach durch Zustimmung zu Vertragsänderungen die Auswechslung einzelner WG-Mitglieder ermöglicht, ein solches Bedürfnis und einen darauf bezogenen Anspruch der jeweiligen Mieter also zumindest faktisch anerkannt hatte (vgl. LG Göttingen, NJW-RR 1993, 783 f. und BVerfG, GE 1993, 358; LG Frankfurt/M., WuM 2012, 192 ff.; LG Berlin - 65 S 375/16 -, Urt. v. 11.01.2017; alle zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 24.05.2019 - 66 S 66/19
    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20
    Diese Voraussetzungen sollen schon dann vorliegen, wenn mehrere junge Studenten oder vier Personen, die - offensichtlich erkennbar - untereinander weder verwandtschaftlich noch als Lebenspartner verbunden sind als Mitmieter gemeinsam einen unbefristeten Mietvertrag über eine Wohnung abschließen (vgl. LG München I, WuM 1982, 189 f.; LG Berlin - 66 S 66/19 -, Beschl. v. 24.05.2019; beide zitiert nach juris).
  • LG München I, 17.02.2022 - 14 S 15283/21

    Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel bei einer WG

    Vielmehr müsse mit dem LG Berlin (Urt. v. 18.08.2021 - 64 S 261/20) davon ausgegangen werden, dass es einem Vermieter auch dann nicht zumutbar sei, der Auswechslung einzelner Mieter zuzustimmen, wenn er bei Vertragsschluss wusste, dass die Mieter eine Wohngemeinschaft betreiben wollen und deshalb ein Interesse haben, bei Auszug einzelner Mieter neue Wohngemeinschafts-Mitglieder in die Wohnung aufzunehmen.

    Sofern sich die Berufung dabei auf eine - nicht rechtskräftige - Entscheidung der 64. Kammer des LG Berlin (Urt. v. 18.08.2021 - 64 S 261/20, BeckRS 2021, 28947 m. zust. Anm. Drasdo, NJW-Spezial 2021, 706) beruft, schließt sich die Kammer diesem Standpunkt ausdrücklich nicht an.

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.09.2021 - 64 S 261/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,61424
LG Berlin, 08.09.2021 - 64 S 261/20 (https://dejure.org/2021,61424)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.09.2021 - 64 S 261/20 (https://dejure.org/2021,61424)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. September 2021 - 64 S 261/20 (https://dejure.org/2021,61424)
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