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LG Berlin, 15.01.1991 - 64 S 297/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch schwere Beleidigungen sowie Drohungen des Mieters gegen den Vermieter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung; Beleidigung; Nutzungsentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 22.06.1990 - 5 C 38/90
- LG Berlin, 15.01.1991 - 64 S 297/90
Wird zitiert von ...
- AG Neuruppin, 16.04.2019 - 43 C 61/18
Schwere Beleidigung gegenüber einem Hausbewohner als Kündigungsgrund
(BGH NJW-RR 2011, 89; AG München Urteil vom 19.11.2014 542 C 16687/14 = BeckRS 2016, 12168; LG Berlin Urteil vom 15.01.1991 64 S 297/90 = Das Grundeigentum 1991, 933;… Schmidt-Futterer a.a.O. Rn 189 zu § 543 BGB) Dies ist auch hier der Fall, da - wie bereits vorstehend ausgeführt - die Art der Beleidigung zeigt, dass der Beklagte die Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Miteinander nicht beachtet, nämlich den Respekt vor der Person und der Würde des Anderen, der auch bei Interessenskonflikten und verbalen Auseinandersetzungen zu wahren ist.