Rechtsprechung
LG Berlin, 09.02.1999 - 64 S 305/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Heimliches Betreten der Mietwohnung durch Vermieter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung nach Hausfriedensbruch durch Vermieter
- RA Kotz
Kündigung des Mietvertrags, wenn Vermieter mit eigenem Schlüssel Wohnung betritt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Doppelter oder Zweitschlüssel des Vermieters
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Fristlose Kündigung durch den Mieter
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Unbefugtes Betreten der Mietwohnung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Vermieter-Besuche?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter darf vermietete Wohnung nicht heimlich mit eigenem Schlüssel betreten - Unberechtigtes Betreten stellt eine erhebliche Vertragsverletzung / Mieter kann fristlos kündigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 554a a.F.
Rechte des Mieters bei Betreten der Wohnung des Vermieters ohne Ankündigung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 09.06.1998 - 12 C 324/97
- LG Berlin, 09.02.1999 - 64 S 305/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 676
- NZM 2000, 543
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 16.07.1997 - 4 W RE 602/96
Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im Wohnraummietrecht; …
- OLG Celle, 05.10.2006 - 13 U 182/06
Rechte des Mieters bei Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter ohne …
Das Landgericht Berlin hat in dem in NJW-RR 2000, 676 veröffentlichten Urteil ausgeführt, es stelle grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung die Wohnung mit Hilfe seines eigenen Schlüssels betrete; eine solche Handlung stelle einen Grund zur fristlosen Kündigung dar, ohne dass es einer Abmahnung bedürfe. - LG Bonn, 05.06.2014 - 6 S 173/13
Vermieter nimmt Schlüssel nicht an: Annahmeverzug!
Die etwaig gegenteilige Auffassung des LG Berlin (WuM 1999, 332) ist überholt, da sich diese Entscheidung auf § 554a BGB in der damals gültigen Fassung bezog, wonach, anders als nach dem heute maßgeblichen § 543 BGB, keine Abmahnungspflicht gesetzlich geregelt war. - OLG Celle, 01.11.2006 - 13 U 182/06
Fristlose Kündigung wegen unbefugten Betretens durch Vermieter
Das Landgericht Berlin hat in dem in NJW-RR 2000, 676 [LG Berlin 09.02.1999 - 64 S 305/98] veröffentlichten Urteil ausgeführt, es stelle grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung die Wohnung mit Hilfe seines eigenen Schlüssels betrete; eine solche Handlung stelle einen Grund zur fristlosen Kündigung dar, ohne dass es einer Abmahnung bedürfe.