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AG Erfurt, 01.06.2016 - 64 OWi 1239/15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- bussgeldsiegen.de
Bussgeldverfahren - Zurverfügungstellung der Messdaten durch die Bußgeldstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18
Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens
Dementsprechend sind nach herrschender Ansicht die Token-Datei und das Passwort von der Verwaltungsbehörde herauszugeben (OLG Oldenburg, Beschluss vom 6.5.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 16.6.2016 - 1 Ss OWi 96/16 -, NJOZ 2017, 559 f.; AG Trier…, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177 Rn. 9 ff.; AG Gießen…, Beschluss vom 27.10.2015- 512 OWi 83/15 -, juris Rn. 1; AG Bitburg…, Beschluss vom 17.10.2016 - 3 OWi 102/15 -, juris Rn. 2; AG Erfurt, Verfügung vom 1.6.2016 - 64 OWi 1239/15 -, juris; AG Schwelm…, Beschluss vom 22.11.2016 - 60 OWi 520/15 -, juris Rn. 3).Ein Verweis auf die hessische Eichdirektion durch die Stadt Saarbrücken - welche diese Dateien ebenfalls besitzt, da sie sonst die von ihr im Stadtgebiet durchgeführten Messungen nicht auswerten und zur Anzeige bringen könnte - war insofern nicht zulässig, als die Gewährung von Akteneinsicht durch die Verwaltungsbehörde und nicht ein am Verfahren nicht beteiligtes Eichamt zu erfolgen hat (AG Erfurt, Verfügung vom 1.6.2016 - 64 OWi 1239/15 -, juris; AG Schwelm…, Beschluss vom 22.11.2016 - 60 OWi 520/15, 60 OWi 469 Js 768/15 - 520/15, 60 OWi 469 Js 768/15-520/15 -, juris Rn. 4).