Rechtsprechung
   LG Berlin, 02.05.2018 - 64 S 120/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17026
LG Berlin, 02.05.2018 - 64 S 120/17 (https://dejure.org/2018,17026)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.05.2018 - 64 S 120/17 (https://dejure.org/2018,17026)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 64 S 120/17 (https://dejure.org/2018,17026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überbürdung von Schönheitsreparaturen ist nicht immer unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen können auf den Mieter übertragen werden

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Überbürdung der Schönheitsreparaturpflicht - Wirksamkeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Wirksamkeit von Einfachklauseln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln in Wohnraummietverträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überbürdung von Schönheitsreparaturen ist nicht immer unwirksam! (IMR 2018, 320)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 02.05.2018 - 64 S 120/17
    Erst Recht ist die Formulierung der vorliegenden Klausel unkritisch und nicht dahin zu würdigen, dass der Mieter für die Kosten der Schönheitsreparaturen aufkommen müsse, diese aber nicht selbst vornehmen dürfe (vgl. zu einer gleichlautenden Klausel BGH - VIII ARZ 1/84 -, Rechtsentscheid v. 30.10.1984, BGHZ 92, 363 ff., Rn. 2 und Rn. 18, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof steht zu Recht auf dem Standpunkt, dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter, auch wenn sie weiterhin einer Vereinbarung bedarf, durch jahrzehntelange Übung Verkehrssitte geworden ist (vgl. BGH - VIII ZR 339/03 -, a. a. O., Rn. 16 und BGH - VIII ARZ 1/84 -, a. a. O., Rn. 18).

    Vielmehr steht die Klägerin zu Recht auf dem Standpunkt, dass die Regelungen in § 9 des Mietvertrages ihre sich aus § 3 Nr. 3 des Mietvertrages ergebenden Ansprüche weder einschränken noch erweitern; allenfalls impliziert die dortige Anforderung, die Wohnung sei "bezugsfähig" zu übergeben, dass nach § 3 Nr. 3 fällige Schönheitsreparaturen eben spätestens bis zum Zeitpunkt der Übergabe ausgeführt sein sollen (vgl. zu einer gleich lautenden Klausel BGH - VIII ARZ 1/84 -, a. a. O., Rn. 15).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 02.05.2018 - 64 S 120/17
    Selbst die Klausel "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" wird, da die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter längst Verkehrssitte geworden ist, in diesem Sinne ausgelegt und von einem vertragsschließenden Mieter dahin verstanden, dass er mit der regelmäßigen Renovierung belastet wird, die Arbeiten aber auch selbst erbringen darf (vgl. BGH - VIII ZR 339/03 -, Urt. v. 14.07.2004, WuM 2004, 529 ff., Rn. 16, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof steht zu Recht auf dem Standpunkt, dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter, auch wenn sie weiterhin einer Vereinbarung bedarf, durch jahrzehntelange Übung Verkehrssitte geworden ist (vgl. BGH - VIII ZR 339/03 -, a. a. O., Rn. 16 und BGH - VIII ARZ 1/84 -, a. a. O., Rn. 18).

  • LG Berlin, 09.03.2017 - 67 S 7/17

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen uneingeschränkten Abwälzung

    Auszug aus LG Berlin, 02.05.2018 - 64 S 120/17
    9 Soweit die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin auf dem Standpunkt steht, die Überbürdung der Schönheitsreparaturpflicht auf einen Mieter sei mit dem gesetzlichen Verbot des § 536 Abs. 4 BGB grundsätzlich unvereinbar und könne daher - wohl selbst individualvertraglich - nicht wirksam vereinbart werden (vgl. LG Berlin - 67 S 7/17 -, Urt. v. 09.03.2017, GE 2017, 416 ff., zitiert nach juris), folgt die Kammer dem nicht.
  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 02.05.2018 - 64 S 120/17
    Das gesetzliche Verbot in § 536 Abs. 4 BGB, einem Mieter die mietrechtlichen Gewährleistungsrechte zu entziehen, steht dessen Übernahme der Schönheitsreparaturpflicht nicht entgegen, da die Fälligkeit der Schönheitsreparaturen regelmäßig nicht sofort, sondern erst nach längerem Zuwarten und weiterer Abnutzung der Dekoration eine mehr als unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache bedeutet und eine Berufung des zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichteten Mieters auf Gewährleistungsrechte unter solchen Umständen als treuwidrig anzusehen wäre (vgl. BGH - VIII ZR 129/91 -, Urt. v. 06.05.1992, BGHZ 118, 194 ff., Rn. 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus LG Berlin, 02.05.2018 - 64 S 120/17
    Da die Wohnung als Neubau vermietet wurde, gibt es vorliegend auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie zu Beginn des Mietverhältnisses Dekorationsmängel aufwies oder die Überbürdung der Schönheitsreparaturen aus anderen Gründen dazu geführt hätte, dass die Mieter nicht nur eigene, sondern - wie im Fall BGHZ 204, 302 ff. - auch Gebrauchsspuren früherer Nutzer der Wohnung hätten beseitigen müssen.
  • AG Brandenburg, 14.06.2019 - 31 C 249/17

    Verschlechterung der Wohnung durch Rauchen nicht nur "Schönheitsfehler"!

    Eine derartige Gestaltung einer Schönheitsreparaturklausel ist somit grundsätzlich wirksam und verstößt nicht gegen §§ 307 ff. BGB, insbesondere auch nicht gegen das Transparenzgebot ( LG Berlin , Urteil vom 02.05.2018, Az.: 64 S 120/17, u.a. in: Grundeigentum 2018, Seiten 710 f.; LG Berlin , Urteil vom 18.08.2015, Az.: 63 S 114/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 580 f.; AG Berlin-Schöneberg , Urteil vom 12.03.2014, Az.: 6 C 480/13, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 20878 = "juris" ), zumal diese Wohnung bei Mietbeginn unstreitig vollständig neu renoviert und gemalert gewesen war ( BGH , Urteil vom 18.03.2015, Az.: VIII ZR 185/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 1594 f.; LG Berlin , Urteil vom 02.05.2018, Az.: 64 S 120/17, u.a. in: Grundeigentum 2018, Seiten 710 f. ).
  • LG Berlin, 24.07.2018 - 63 S 283/17

    Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter

    Insbesondere die ausdrückliche vertragliche Aufnahme der Klausel des § 4 Ziff. 8 des Mietvertrages spricht für dieses Auslegungsergebnis (so auch Schmidt-Futterer/Langenberg BGB § 538 Rn. 204, beck-online, LG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 67 S 416/16, Urteil v. 09.03.2017 - 67 S 7/17 -, juris in einem identischen Sachverhalt, a.A.: LG Berlin, Urteil vom 02.05.2018 - 64 S 120/17, Grundeigentum 2018, 710-711, AG Frankfurt, Neschl.v.06.07.2009 - 33 C 4800/08 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht