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   LG Berlin, 22.06.2001 - 64 S 18/01   

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LG Berlin, 22.06.2001 - 64 S 18/01 (https://dejure.org/2001,25270)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2001 - 64 S 18/01 (https://dejure.org/2001,25270)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 64 S 18/01 (https://dejure.org/2001,25270)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 970
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 25.01.2007 - 21 S 430/05

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis durch einen

    (vgl. LG Köln, aaO; LG Berlin, ZMR 2001, 970) Vorliegend reicht der Verweis im Mahnbescheid auf das Aufforderungsschreiben vom 19.3.2004 ebenfalls nicht aus, die geltend gemachten Schadensersatzansprüche hinreichend zu individualisieren.
  • LG Dortmund, 22.09.2016 - 13 O 122/10

    Voraussetzungen für Hemmungswirkung eines Mahnbescheidantrags

    Wird eine Mehrheit von Forderungen geltend gemacht, müssen dementsprechend alle Forderungen individualisiert werden (Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 690 Rn. 14; vgl. LG C2, Urteil vom 22. Juni 2001, 64 S 18/01; vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.8.2015, 8 U 130/14, Rn. 93, juris).
  • KG, 16.02.2002 - 8 U 62/01

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem Mietvertrag

    Im Falle der Rückgabe der Mietsache bilden der mit der Nichtwiederherstellung, Unterlassung der Schönheitsreparaturen und Mietausfall begründete Schaden verschiedene Streitgegenstände (Zöller/Vollkommer, aaO., Einl., Rdn. 73 LG Berlin, ZMR 2001, 970; BGHZ 104, 9,12 : unterschiedlicher Streitgegenstand von Wiederherstellungsanspruch und Schadensersatz nach § 326 BGB ).
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