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   VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17   

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VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17 (https://dejure.org/2018,7109)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2018 - 64-VI-17 (https://dejure.org/2018,7109)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2018 - 64-VI-17 (https://dejure.org/2018,7109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1685 Abs. 1, § 1696; VfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1
    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

  • rewis.io

    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01

    Unzureichend und unrichtig begründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Nur wenn die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt, ist der eine etwaige Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. z. B. auch BVerfG vom 11.9.2001 NJW 2002, 955; vom 10.5.2007 - 2 BvR 875/07 - juris Rn. 3; vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5; VerfGH Sachsen vom 11.1.2018 - Vf. 139-IV-17 - juris Rn. 7; vom 11.1.2018 -Vf. 140-IV-17 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Nur wenn die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt, ist der eine etwaige Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. z. B. auch BVerfG vom 11.9.2001 NJW 2002, 955; vom 10.5.2007 - 2 BvR 875/07 - juris Rn. 3; vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5; VerfGH Sachsen vom 11.1.2018 - Vf. 139-IV-17 - juris Rn. 7; vom 11.1.2018 -Vf. 140-IV-17 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist können fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19; vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 24; vgl. zur verspäteten Vorlage von notwendigen Unterlagen z. B. auch BVerfG vom 3.3.2017 - 1 BvR 2597/16 - juris Rn. 3; vom 5.7.2017 - 1 BvR 1136/17 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Nur wenn die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt, ist der eine etwaige Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. z. B. auch BVerfG vom 11.9.2001 NJW 2002, 955; vom 10.5.2007 - 2 BvR 875/07 - juris Rn. 3; vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5; VerfGH Sachsen vom 11.1.2018 - Vf. 139-IV-17 - juris Rn. 7; vom 11.1.2018 -Vf. 140-IV-17 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2011 - 140-VI-09

    Wegen Verfristung bzw fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Sollte das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 5. Februar 2018 so zu verstehen sein, dass sie eine Beiziehung der Akten des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck begehrt, war dem nicht nachzukommen, da die Verfassungsbeschwerde bereits mangels Substanziierung unzulässig ist und der Inhalt der Akten des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck daher nicht entscheidungserheblich ist (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 27.1.2011 BayVBl 2011, 724).
  • VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist können fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19; vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 24; vgl. zur verspäteten Vorlage von notwendigen Unterlagen z. B. auch BVerfG vom 3.3.2017 - 1 BvR 2597/16 - juris Rn. 3; vom 5.7.2017 - 1 BvR 1136/17 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 22.02.2017 - 82-VI-15

    Teils unstatthafte, teils unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahme

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar dargelegt werden, sodass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 16.3.2016 BayVBl 2017, 63 Rn. 11; vom 22.2.2017 - Vf. 82-VI-15 - juris Rn. 23; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 03.03.2017 - 1 BvR 2597/16

    Antrag auf Wiedereinsetzung und Verfassungsbeschwerde mangels genügender

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist können fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19; vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 24; vgl. zur verspäteten Vorlage von notwendigen Unterlagen z. B. auch BVerfG vom 3.3.2017 - 1 BvR 2597/16 - juris Rn. 3; vom 5.7.2017 - 1 BvR 1136/17 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 02.05.2017 - 64-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen behauptete nicht ordnungsgemäße Verbescheidung einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 2.5.2017 -Vf. 64-VI-15 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar dargelegt werden, sodass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 16.3.2016 BayVBl 2017, 63 Rn. 11; vom 22.2.2017 - Vf. 82-VI-15 - juris Rn. 23; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 05.07.2017 - 1 BvR 1136/17

    Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung und unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 16.08.2017 - 8-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung

  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 139-IV-17
  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen

  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt nicht den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 20.3.2018 - Vf. 64-VI-17 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Dass sich Unterlagen in den Akten des Ausgangsverfahrens befinden, vermag an der Unzulässigkeit nichts zu ändern, da der Verfassungsgerichtshof durch die fristgerechte Verfassungsbeschwerdebegründung in die Lage versetzt werden muss, gerade ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 20.3.2018 - Vf. 64-VI-17 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 20.3.2018 - Vf. 64-VI-17 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt nicht den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 20.3.2018 - Vf. 64-VI-17 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Bayern, 26.08.2019 - 24-VI-18

    Verfassungsbeschwerde nach Wiederaufnahmeverfahren

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist vollständig und nachvollziehbar dargelegt werden, sodass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 16.3.2016 BayVBl 2017, 63 Rn. 11; vom 20.3.2018 - Vf. 64-VI-17 - juris Rn. 14).
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