Rechtsprechung
   AG Hamburg-Harburg, 07.03.2014 - 641 C 377/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35383
AG Hamburg-Harburg, 07.03.2014 - 641 C 377/13 (https://dejure.org/2014,35383)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 07.03.2014 - 641 C 377/13 (https://dejure.org/2014,35383)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 07. März 2014 - 641 C 377/13 (https://dejure.org/2014,35383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Bienenhaltung auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses

  • rabüro.de

    Bienenhaltung auf dem Balkon einer Mietwohnung überschreitet den vertragsgemäßen Gebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mieter darf auf seinem Balkon keine Bienen halten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bienenhaltung auf dem Balkon einer Mietwohnung zulässig?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 07.03.2014 - 641 C 377/13
    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH Urt. v. 20.03.2013 Az.: VIII ZR 168/12 Tz. 19).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 07.03.2014 - 641 C 377/13
    Beim Fehlen einer mietvertraglichen Regelung hängt die Zulässigkeit einer Tierhaltung gemäß § 535 Abs. 1 BGB von dem Ergebnis einer umfassenden Abwägung der jeweiligen Einzelfallumstände, der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten ab (BGH Urt. v. 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06; Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 535 Rn. 26 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht