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   EGMR, 10.02.2005 - 64387/01   

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https://dejure.org/2005,5594
EGMR, 10.02.2005 - 64387/01 (https://dejure.org/2005,5594)
EGMR, Entscheidung vom 10.02.2005 - 64387/01 (https://dejure.org/2005,5594)
EGMR, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 64387/01 (https://dejure.org/2005,5594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unangemessenheit der Dauer eines Strafverfahrens; Kriterien für die Ermittlung der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK); Berücksichtigung der Gesamtdauer des ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    UHL v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 6-1 Pecuniary damage - claim dismissed Non-pecuniary damage - finding of violation sufficient Costs and expenses (domestic proceedings) - claim dismissed Costs and expenses partial award - Convention proceedings (englisch)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 1
    Überlange Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 20.12.2001 - 23959/94

    JANSSEN v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 10.02.2005 - 64387/01
    9. Was den Anspruch des Beschwerdeführers in Bezug auf den Vermögensschaden angeht, weist der Gerichtshof darauf hin, dass er keine Mutmaßungen darüber anstellen kann, wie das fragliche Verfahren ausgegangen wäre, wenn es nicht zu der Verletzung des Artikels 6 Abs. 1 der Konvention gekommen wäre (siehe u. a. Urteil Schmautzer ./. Österreich vom 23. Oktober 1995, Serie A, Bd. 328, S. 16, Nr. 44; Wettstein ./. Schweiz, Individualbeschwerde Nr. 33958/96, Nr. 53, EuGHMR 2000-XII; Janssen ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23959/94 vom 20. Dezember 2001, Nr. 56).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus EGMR, 10.02.2005 - 64387/01
    4. Im Lichte dieser verschiedenen Faktoren stellt der Gerichtshof fest, dass selbst wenn die Verfahrensdauer in den jeweiligen Instanzen für sich genommen noch als angemessen angesehen werden könnte, die Gesamtverfahrensdauer in Anbetracht seiner Rechtsprechung zum Verständnis von "angemessener Frist" im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 (siehe z. B. die vorgenannte Individualbeschwerde Pélissier und Sassi, Nr. 67, 71-75; Kudla ./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Nr. 124-131, EuGHMR 2000-XI; Metzger ./.Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 37591/97 vom 31. Mai 2001, Nr. 36-44) überlang war und dem Gebot der "angemessenen Frist" nicht entsprach.
  • EGMR, 25.03.1999 - 25444/94

    PÉLISSIER AND SASSI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 10.02.2005 - 64387/01
    Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist im Lichte der besonderen Umstände der Rechtssache sowie in Anbetracht der in der Spruchpraxis des Gerichtshofs festgelegten Kriterien, insbesondere der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Tragweite dessen, was für den Beschwerdeführer bei dem Rechtsstreit auf dem Spiel stand, zu würdigen (siehe u. a. Pélissier and Sassi ./. Frakreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 25444/94, Nr. 67, EuGHMR 1999-II; Gast und Popp ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 29357/95, Nr. 70, EuGHMR 2000-II).
  • EGMR, 31.05.2001 - 37591/97

    Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer

    Auszug aus EGMR, 10.02.2005 - 64387/01
    4. Im Lichte dieser verschiedenen Faktoren stellt der Gerichtshof fest, dass selbst wenn die Verfahrensdauer in den jeweiligen Instanzen für sich genommen noch als angemessen angesehen werden könnte, die Gesamtverfahrensdauer in Anbetracht seiner Rechtsprechung zum Verständnis von "angemessener Frist" im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 (siehe z. B. die vorgenannte Individualbeschwerde Pélissier und Sassi, Nr. 67, 71-75; Kudla ./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Nr. 124-131, EuGHMR 2000-XI; Metzger ./.Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 37591/97 vom 31. Mai 2001, Nr. 36-44) überlang war und dem Gebot der "angemessenen Frist" nicht entsprach.
  • EGMR, 25.02.2000 - 29357/95

    Gabriele Gast

    Auszug aus EGMR, 10.02.2005 - 64387/01
    Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist im Lichte der besonderen Umstände der Rechtssache sowie in Anbetracht der in der Spruchpraxis des Gerichtshofs festgelegten Kriterien, insbesondere der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Tragweite dessen, was für den Beschwerdeführer bei dem Rechtsstreit auf dem Spiel stand, zu würdigen (siehe u. a. Pélissier and Sassi ./. Frakreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 25444/94, Nr. 67, EuGHMR 1999-II; Gast und Popp ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 29357/95, Nr. 70, EuGHMR 2000-II).
  • EGMR, 23.10.1995 - 15963/90

    GRADINGER c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 10.02.2005 - 64387/01
    9. Was den Anspruch des Beschwerdeführers in Bezug auf den Vermögensschaden angeht, weist der Gerichtshof darauf hin, dass er keine Mutmaßungen darüber anstellen kann, wie das fragliche Verfahren ausgegangen wäre, wenn es nicht zu der Verletzung des Artikels 6 Abs. 1 der Konvention gekommen wäre (siehe u. a. Urteil Schmautzer ./. Österreich vom 23. Oktober 1995, Serie A, Bd. 328, S. 16, Nr. 44; Wettstein ./. Schweiz, Individualbeschwerde Nr. 33958/96, Nr. 53, EuGHMR 2000-XII; Janssen ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23959/94 vom 20. Dezember 2001, Nr. 56).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Das Gerichtsverfahren muss nach Art. 6 Abs. 1 EMRK eine angemessene Dauer aufweisen, was sich stets nach den Umständen des Einzelfalls richtet (vgl. EGMR, Uhl v. Germany, Urteil vom 10. Februar 2005, Nr. 64387/01, § 27 ff.; Nowak, in: Heselhaus/Nowak, Handbuch der Europäischen Grundrechte, 2. Aufl. 2020, § 57 Rn. 44).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Faktoren, die hierfür regelmäßig von Bedeutung sind, sind insbesondere der durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK: EGMR, Urt. 64387/01 v. 10.02.2005 - StV 2005, 475 ).
  • EGMR, 24.03.2005 - 77909/01

    Polizeigewahrsam und Freiheitsrecht

    Nach der Rechtsprechung der Konventionsorgane ( Janssen ./. Deutschland , Nr. 23959/94, Entscheidung der Kommission vom 9. September 1998 , Uhl ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 64387/01, 6. Mai 2004, Storck ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 61603/00, 26. Oktober 2004 und Jalloh ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 54810/00, 26. Oktober 2004) erachtet der Gerichtshof demnach, dass der Beschwerdeführer seine Rügen substantiell vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben und diesem ermöglich hat, die Sache zu würdigen.
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels

    Ob auch der gerügte Verstoß gegen das Verbot überlanger Verfahrensdauer hätte beseitigt werden können, etwa durch eine Feststellung des Rechtsverstoßes (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 10. Februar 2005 - 64387/01 -, juris, Rn. 39 sowie § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG in der seit dem 3. Dezember 2011 geltenden Fassung) oder durch eine Berücksichtigung der Verfahrensdauer im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Juli 2008 - II B 18/08 -, juris, Rn. 33), kann offen bleiben, weil die Verfassungsbeschwerde insoweit bereits deswegen aus Gründen der materiellen Subsidiarität unzulässig ist, weil es nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass der Beschwerdeführer nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) eine Kompensation des gerügten Verstoßes gegen das Verbot überlanger Verfahrensdauer hätte erreichen können.
  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

    Die Regierung stellte weiter fest, dass der Gerichtshof in früheren Entscheidungen ( Klein ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 33379/96, 27. Juli 2000; Niederböster ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 39547/98, ECHR 2003-IV (auszugsweise); Uhl ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 10. Februar 2005; und Wimmer ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 60534/00, 24. Februar 2005) bisweilen die Auffassung vertreten habe, dass bereits die Feststellung einer Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention eine hinreichende Genugtuung für den vom Beschwerdeführer behaupteten Nichtvermögensschaden darstelle.
  • EGMR, 13.11.2008 - 10597/03

    Rechtssache O. gegen DEUTSCHLAND

    Er endete am 24. September 2002 mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; eine Verfassungsbeschwerde galt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben hatte, als wirksames Rechtsmittel, mit dem er die überlange Dauer des Strafverfahrens hätte rügen können (vgl. u. a. Rechtssache U. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 64387/01, Rdnr. 26, 10.
  • BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    Zur Kompensation genügt hier deren Anerkennung durch eine entsprechende Feststellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 Rn. 38, 56, BGHSt 52, 124; EGMR, Urteil vom 10. Februar 2005 - 64387/01 Rn. 39, StV 2005, 475).
  • EGMR, 27.10.2005 - 32231/02

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Die Nichterschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe kann dem Beschwerdeführer aber nicht zur Last gelegt werden, wenn die zuständige Behörde ungeachtet der Tatsache, dass er die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten hat, die Rüge dennoch der Sache nach geprüft hat (siehe u. a. Skalka ./. Polen (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43425/98, 3. Oktober 2002; und Uhl ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Faktoren, die hierfür regelmäßig von Bedeutung sind, sind insbesondere der durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK : EGMR , Urt. 64387/01 v. 10.02.2005 - StV 2005, 475 ).
  • EGMR, 15.12.2020 - 33399/18

    PISKIN v. TURKEY

    In several cases the Court has held that the domestic remedies had been exhausted for the purposes of Article 35 § 1 of the Convention even though the applicant's constitutional appeal had been declared inadmissible: it considered that the substance of the complaint had been sufficiently raised before the Constitutional Court (see, among other authorities, Gäfgen v. Germany [GC], no. 22978/05, § 144, ECHR 2010; see also Uhl v. Germany (dec.), no. 64387/01, 6 May 2004; Storck v. Germany (dec.), no. 61603/00, 26 October 2004; and Schwarzenberger v. Germany, no. 75737/01, § 31, 10 August 2006).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
  • EGMR, 12.01.2006 - 38282/97

    Menschenrechte: Ausgestaltung und Dauer eines Sorgerechts- und Umgangsverfahren

  • EGMR, 14.11.2023 - 24074/19

    CANAVCI AND OTHERS v. TÜRKIYE

  • EGMR, 29.06.2006 - 27250/02

    Menschrechtskonvention: Überlange Verfahrensdauer, Zivilrechtsstreit

  • EGMR, 26.04.2007 - 14635/03

    Rechtssache L. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 10.01.2008 - 25706/03

    Rechtssache G. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 25.09.2007 - 28782/04

    H.L. gegen Deutschland

  • EGMR, 06.10.2005 - 69584/01

    Rechtssache G. M. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 22.09.2020 - 52095/13

    MARX c. ALLEMAGNE

  • EGMR, 13.10.2005 - 63309/00

    W. S. gegen Deutschland

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Rechtsprechung
   EGMR, 06.05.2004 - 64387/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30948
EGMR, 06.05.2004 - 64387/01 (https://dejure.org/2004,30948)
EGMR, Entscheidung vom 06.05.2004 - 64387/01 (https://dejure.org/2004,30948)
EGMR, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 64387/01 (https://dejure.org/2004,30948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 475
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 19.03.1991 - 11069/84

    CARDOT c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 06.05.2004 - 64387/01
    It normally requires also that the complaints intended to be brought subsequently before the Court should have been made to those same courts, at least in substance and in compliance with the formal requirements and time-limits laid down in domestic law (see, among other authorities, Cardot v. France, judgment of 19 March 1991, Series A no. 200, p. 18, § 34; Janssen v. Germany, no. 23959/94, Commission decision of 9 September 1998; Elçi and others v. Turkey, nos. 23145/93 and 25091/94, § 604, 13 November 2003).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Diese kann je nach den Umständen als Kompensation hinreichen; denn der EGMR hat in etlichen Fällen, in denen erst er selbst den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich festgestellt hat, diese Feststellung als Ausgleich genügen lassen und dem Betroffenen keine Geldentschädigung nach Art. 41 MRK für immaterielle Einbußen zugesprochen (vgl. EGMR NJW 1984, 2749, 2751 - Verwaltungsrechtsstreit; 2001, 213, 214 - Zivilrechtsstreit; StV 2005, 475, 477 m. Anm. Pauly - Strafverfahren).
  • EGMR, 09.02.2017 - 29762/10

    Stichtagsregelung im Erbrecht: Deutschland diskriminiert nichteheliche Kinder

    Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er unter den besonderen Umständen mehrerer Fälle bereits der Ansicht war, dass der innerstaatliche Rechtsweg im Sinne von Artikel 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist, obwohl die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen worden war, da die Rüge der Sache nach in hinreichender Weise vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht worden war (siehe u. a. U../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004, und S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 75737/01, Rdnr. 31, 10.
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Faktoren, die hierfür regelmäßig von Bedeutung sind, sind insbesondere der durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK: EGMR, Urt. 64387/01 v. 10.02.2005 - StV 2005, 475 ).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 59.16

    Aberkennung der Beamtenpension nach ausländischem Strafurteil

    Änderungen des Spruchkörpers erfordern grundsätzlich eine erneute Zeugenbefragung (EGMR, Urteil vom 10. Februar 2005 - 10075/02 - StV 2005, 475 Rn. 38).
  • BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    Zur Kompensation genügt hier deren Anerkennung durch eine entsprechende Feststellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 Rn. 38, 56, BGHSt 52, 124; EGMR, Urteil vom 10. Februar 2005 - 64387/01 Rn. 39, StV 2005, 475).
  • EGMR, 13.12.2007 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Wie der Gerichtshof bereits in vergleichbaren Fällen festgestellt hat (siehe Süss ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 63309/00, 13. Oktober 2005; Petersen ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nr. 38282/97 und 68801/01, 12. Januar 2006 und, a fortiori, Uhl ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004), ist es unter solchen Umständen nicht Aufgabe des Gerichtshofs, sich an die Stelle des Bundesverfassungsgerichts zu setzen und darüber zu spekulieren, warum dieses Gericht entschied, die Beschwerde des Beschwerdeführers nicht zuzulassen.
  • EGMR, 13.11.2008 - 26073/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der

    In Bezug auf Rügen wegen überlanger Dauer von Strafverfahren hat der Gerichtshof bisher die Ansicht vertreten, dass eine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht, in der die Dauer solcher Verfahren gerügt wird, ein wirksamer Rechtsbehelf sei, durch den der Prozesspartei angemessene Abhilfe verschafft werden könne (vgl. u. a. Uhl ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004; und Weisert ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 14374/03, 3. April 2007).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Faktoren, die hierfür regelmäßig von Bedeutung sind, sind insbesondere der durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK : EGMR , Urt. 64387/01 v. 10.02.2005 - StV 2005, 475 ).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
    Faktoren, die hierfür regelmäßig von Bedeutung sind, sind insbesondere der durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK : EGMR , Urt. 64387/01 v. 10.02.2005 - StV 2005, 475 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2019 - 12 S 1730/18

    Die Einbürgerung hindernde Entscheidung - Karar - eines türkischen Schwurgerichts

    Änderungen des Spruchkörpers erfordern grundsätzlich eine erneute Zeugenbefragung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.2018 aaO Rn. 31 unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 10.02.2005 - 10075/02 - StV 2005, 475 Rn. 38).
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Rechtsprechung
   EGMR, 20.01.2005 - 64387/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35006
EGMR, 20.01.2005 - 64387/01 (https://dejure.org/2005,35006)
EGMR, Entscheidung vom 20.01.2005 - 64387/01 (https://dejure.org/2005,35006)
EGMR, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 64387/01 (https://dejure.org/2005,35006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (unangemessene Gesamtverfahrensdauer eines deutschen Strafverfahrens; Einbeziehung verfassungsgerichtlicher Verfahren; Anwendung auf wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren; besondere Bedeutung für den Angeklagten bei Infragestellung des ...

  • IWW

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Unangemessene Dauer eines Strafverfahrens bei beruflichen Konsequenzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 23.10.1995 - 15963/90

    GRADINGER c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 20.01.2005 - 64387/01
    Was den Anspruch des Beschwerdeführers in Bezug auf den Vermögensschaden angeht, weist der Gerichtshof darauf hin, dass er keine Mutmaßungen darüber anstellen kann, wie das fragliche Verfahren ausgegangen wäre, wenn es nicht zu der Verletzung des Artikels 6 Abs. 1 der Konvention gekommen wäre (siehe u. a. Urteil Schmautzer ./. Österreich vom 23. Oktober 1995, Serie A, Bd. 328, S. 16, Nr. 44; Wettstein ./. Schweiz, Individualbeschwerde Nr. 33958/96, Nr. 53, EuGHMR 2000-XII; Janssen ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23959/94 vom 20. Dezember 2001, Nr. 56).
  • EGMR, 20.12.2001 - 23959/94

    JANSSEN v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 20.01.2005 - 64387/01
    Was den Anspruch des Beschwerdeführers in Bezug auf den Vermögensschaden angeht, weist der Gerichtshof darauf hin, dass er keine Mutmaßungen darüber anstellen kann, wie das fragliche Verfahren ausgegangen wäre, wenn es nicht zu der Verletzung des Artikels 6 Abs. 1 der Konvention gekommen wäre (siehe u. a. Urteil Schmautzer ./. Österreich vom 23. Oktober 1995, Serie A, Bd. 328, S. 16, Nr. 44; Wettstein ./. Schweiz, Individualbeschwerde Nr. 33958/96, Nr. 53, EuGHMR 2000-XII; Janssen ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23959/94 vom 20. Dezember 2001, Nr. 56).
  • EGMR, 31.05.2001 - 37591/97

    Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer

    Auszug aus EGMR, 20.01.2005 - 64387/01
    Im Lichte dieser verschiedenen Faktoren stellt der Gerichtshof fest, dass selbst wenn die Verfahrensdauer in den jeweiligen Instanzen für sich genommen noch als angemessen angesehen werden könnte, die Gesamtverfahrensdauer in Anbetracht seiner Rechtsprechung zum Verständnis von ,,angemessener Frist" im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 (siehe z. B. die vorgenannte Individualbeschwerde Pélissier und Sassi, Nr. 67, 71-75; Kudla ./. Polen (GK), Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Nr. 124-131, EuGHMR 2000-XI; Metzger ./.Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 37591/97 vom 31. Mai 2001, Nr. 36-44) überlang war und dem Gebot der ,,angemessenen Frist" nicht entsprach.
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