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   AG Hamburg-Harburg, 19.11.2007 - 646A C 219/07   

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https://dejure.org/2007,37406
AG Hamburg-Harburg, 19.11.2007 - 646A C 219/07 (https://dejure.org/2007,37406)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 19.11.2007 - 646A C 219/07 (https://dejure.org/2007,37406)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 19. November 2007 - 646A C 219/07 (https://dejure.org/2007,37406)
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  • AG Gießen, 11.08.2011 - 47 C 223/10

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Rechtsabbieger und rechts

    Eine zweite Rückschau ist nur dann nicht erforderlich, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist, was der Fall sein kann, wenn der Fahrer wegen des geringen Abstands zum rechten Fahrbahnrand nicht damit rechnen muss, überholt zu werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.01.2003, 3 U 258/02, AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 19.11.2007, 646A C 219/07).

    Eine Haftungsverteilung von 50 % zu 50 % erschien daher angemessen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.01.2003, 3 U 258/02, AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 19.11.2007, 646A C 219/07).

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