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AG Bochum, 30.12.2009 - 65 C 388/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens bei Vorliegen eines Kostenvoranschlags eines Reparaturbetriebs; Anspruch auf Ausgleich eines Sachverständigenhonorars anläßlich eines Verkehrsunfalls
- captain-huk.de
Auch bei einer Schadenshöhe von EUR 572,43 das Sachverständigenhonorar zugesprochen
- captain-huk.de
AG Bochum hält auch bei 572,43 brutto Reparaturschaden ein Sachverständigengutachten für erstattungspflichtig mit Urteil vom 30.12.2009 - 65 C 388/09 -..
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Sachverständigenkosten sind auch bei kleineren Schäden erstattungsfähig - Bagatellschadengrenze war für den Beklagten nicht ohne weiteres erkennbar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Bochum, 30.12.2009 - 65 C 388/09
Allerdings kann der später ermittelte Schadensumfang im Rahmen tatrichterlicher Würdigung nach § 287 ZPO oft ein Gesichtspunkt für die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder nicht möglicherweise, kostengünstigere Schätzungen wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht hätten, vgl. BGH NJW 2005, 356.