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   AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17   

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https://dejure.org/2017,19610
AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17 (https://dejure.org/2017,19610)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 06.06.2017 - 65 IK 29/17 (https://dejure.org/2017,19610)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 65 IK 29/17 (https://dejure.org/2017,19610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestanforderungen an die Sachverhaltsschilderung bei Anmeldung einer Deliktsforderung zur Insolvenztabelle

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mindestanforderungen bei Anmeldung einer sog. Deliktsforderung

  • RA Kotz

    Deliktsforderung - Mindestanforderungen an die Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 677
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15

    Forderungsanmeldung; Deliktsforderung; Zurückweisung; Beförderungserschleichung;

    Auszug aus AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17
    Erfüllt eine Forderungsanmeldung hinsichtlich des behaupteten Deliktscharakters nicht die Mindestanforderungen, ist die nicht ordnungsgemäße Forderungsanmeldung durch das Insolvenzgericht zurückzuweisen und der Deliktscharakter nicht in die Tabelle aufzunehmen (Anschluss AG Köln, 7. April 2017, 71 IK 175/15, ZInsO 2017, 1036).(Rn.15).

    Ist die Forderungsanmeldung wie vorliegend unzureichend, muss das Insolvenzgericht diese zurückweisen (so zuletzt auch ausführlich begründet AG Köln, ZInsO 2017, S. 1036).

  • LG Krefeld, 09.02.2017 - 7 T 156/16

    Kostentragung der Vornahme der nachträglichen Forderungsprüfung

    Auszug aus AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17
    Die Kosten wird die Gläubigerin zu tragen haben, da die nachträgliche Prüfung aus der unzureichenden Forderungsanmeldung herrührt und - was letztlich ausschlaggebend ist - es letztlich auch nicht auf ein Verschulden der Gläubigerin ankommt (AG Norderstedt, ZInsO 2016, S. 1073; LG Krefeld ZInsO 2017, S. 610).
  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 103/13

    Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Darlegungslast hinsichtlich des

    Auszug aus AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17
    BGH (09.01.2014, IX ZR 103/13) muss der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in der Anmeldung so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner zumindest erkennen kann, welches (Delikts-) Verhalten ihm vorgeworfen wird.
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 160/11

    Insolvenzrecht: Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage des

    Auszug aus AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17
    Das gilt auch für Vollstreckungsbescheide, weil ihnen keine richterliche Schlüssigkeitsprüfung vorangegangen ist (BGH, 28.06.2012, IX ZR 160/11).
  • AG Mannheim, 18.03.2021 - 4 IN 1550/20

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung

    Es steht einer wirksamen Anmeldung daher nicht entgegen, wenn der Gläubiger nicht darlegt, dass der Schuldner mit dem erforderlichen Vorsatz (vgl. BGH NJW 2017, 886 Rn. 23) handelte (a.A. AG Norderstedt NZI 2017, 677, 678; FK-InsO/Ahrens, a.a.O., § 302 Rn. 52; Kohte/Ahrens/Grote/Busch/Lackmann/Ahrens, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren, 8. Auflage 2018, § 302 InsO Rn. 51 f.) oder ihm normgerechtes Verhalten (dazu BGH NZI 2005, 447, 448) möglich war (a.A. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeister/Wagner, InsO, 4. Aufl. 2020, § 174 Rn. 17; Kohte/Ahrens/Grote/Busch/Lackmann/Ahrens, a.a.O., § 302 InsO Rn. 56; MüKoInsO/Riedel, a.a.O., § 174 Rn. 35; MüKoInsO/Stephan, a.a.O., § 302 Rn. 42; Pape ZInsO 2016, 2005, 2014; wohl auch Graf-Schlicker/Graf-Schlicker, a.a.O., § 174 Rn. 18), wenn die Behauptung einer unerlaubten Handlung hinreichend deutlich und damit die Warnfunktion erfüllt wird.
  • AG Freiburg, 21.02.2019 - 8 IN 575/18

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Mindestanforderungen für die Anmeldung

    (vgl. BGH, Urt. v. 9.1.14 - IX ZR 103/13, sowie u.a. AG Köln, B.v. 7.4.2017 - 71 IK 175/15; AG Norderstedt, B.v. 6.6.2017 - 65 IK 29/17).
  • AG Norderstedt, 29.04.2019 - 66 IN 139/13

    Öffentliche Internetbekanntmachung der Schuldnerbelehrung über das

    Nach aktueller Rechtsprechung muss der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in der Anmeldung so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner zumindest erkennen kann, welches (Delikts-) Verhalten ihm vorgeworfen wird (BGH, 09.01.2014, IX ZR 103/13; s.a. AG Norderstedt, 06.06.2017, 65 IK 29/17).
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