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   LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07   

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https://dejure.org/2008,29536
LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07 (https://dejure.org/2008,29536)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.01.2008 - 65 S 176/07 (https://dejure.org/2008,29536)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 65 S 176/07 (https://dejure.org/2008,29536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung auf mangelnde Vorlegung einer Heizkostenabrechnung und Rückforderung mangels Zugangs einer Abrechnung bei eigener Feststellung und Einstellung des Anspruchs in die eigenene Buchhaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Betriebskostennachforderung; Überschreitung der Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung; Vertretenmüssen des Vermieters für Postverzögerung; Überbringer einer Willenserklärung

  • reise-recht-wiki.de

    Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter hat durch Post verursachten verspäteten Zugang einer Betriebskostenabrechnung zu vertreten - Fristgerechter Zugang einer Nebenkostenabrechnung setzt Erreichen der Abrechnung im Empfangsbereich des Mieters voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 972
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07
    Es kommt nicht darauf an, ob der Erfüllungsgehilfe von den Weisungen des Schuldners - anders als beim Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB - abhängig ist (BGH NJW 1996, 451).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07
    Der BGH hat dazu in einer weiteren Entscheidung ausgeführt und die Kammer schließt sich dem an (BGH NJW 1993, 1704), dass es gleichgültig sei, ob der Schuldner eine selbständige oder eine von seinen Weisungen abhängige Person eingeschaltet hat und ob er zu deren Kontrolle imstande war, denn § 278 BGB legt dem Schuldner das Risiko der Einschaltung von Dritten auf (vgl. auch Staudinger/Löwisch, ebenda, Rn. 25).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07
    Schließlich ist auch unerheblich, dass die Post für die Briefversendung im Jahr 2005 noch eine Monopolstellung besaß(Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl.; u. a. BGH NJW-RR 2001, 396 [398]).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07
    Dieser Anspruch der Kläger besteht unmittelbar aufgrund der vertraglichen Vorschusszahlungsregelung (BGH, NJW 2005, 1499).
  • AG Leipzig, 06.09.2005 - 163 C 4723/05
    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07
    Denn entgegen der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (LG Berlin, ZK 62, Grundeigentum 2006, 1407, LG Berlin, ZK 67 Grundeigentum 2005, 1355, AG Leipzig, ZMR 2006, 47- 48) war die für die Zusendung in Anspruch genommene Post Erfüllungsgehilfe des Vermieters gemäß § 278 BGB (vgl. Staudinger/Löwisch, BGB Neubearb. 2004, § 278 Rn. 96).
  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (LG Berlin (Zivilkammer 65), GE 2008, 411), soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 19/10

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 15 Abs. 5 S. 2 VvB)

    10 bb) Selbst wenn das Landgericht keine Kenntnis von dem abweichenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2009 hätte haben können, hätte es die Revision wegen der im Verfahren angesprochenen und offenkundigen Divergenz zu einer anderen gleichrangigen Entscheidung zulassen müssen, nämlich zu einer schon im Jahr 2008 veröffentlichten und durch das zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2009 bestätigten Entscheidung der 65. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Urteil vom 29. Januar 2008 - 65 S 176/07 -).
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