Rechtsprechung
LG Berlin, 01.03.2011 - 65 S 4/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung; Umlageschlüssel; Einsichtsrecht des Mieters in vom Vermieter selbst erstellte Flächenberechnungen
- mietrechtsiegen.de
Einsichtsrecht des Mieters in Nebenkostenabrechnungsbelege
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2011 - 65 S 4/10
Der Bundesgerichtshof hat - unter Darlegung des entsprechenden Meinungsstreits - in der Entscheidung vom 28.5.2008 - VIII ZR 261/07 - (zitiert nach juris) ausgeführt, dass für die formelle Rechtmäßigkeit eine Erläuterung nicht erforderlich sei, sofern der angegebene Umlageschlüssel aus sich heraus nachvollziehbar ist (Rz 12); dies betrifft allein die materielle Richtigkeit. - LG Frankfurt/Main, 15.07.2008 - 17 S 150/07
Wohnraummiete: Berechnung der Gesamtwohnfläche bei Neuvermietung; notwendige …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2011 - 65 S 4/10
Gerade im Hinblick auf die auch von der Kammer für zutreffend gehaltene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.7.2008 (2-17 S 150/07; zitiert nach juris) kann der Mieter die Richtigkeit dieses Umlagemaßstabes nur dann mit der erforderlichen Substanz bestreiten, wenn er zuvor Einsicht in die Unterlagen genommen hat, die der Vermieter der Berechnung des Umlageschlüssels zugrunde gelegt hat. - BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2011 - 65 S 4/10
Dies umfasst im Hinblick auf die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit: BGH NJW 1982, 573) erforderlichen Mindestangaben für die Abrechnung über Betriebskosten:.
- BGH, 15.12.2021 - VIII ZR 66/20
Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur …
c) Demgemäß entspricht es durchgängiger Auffassung in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum, dass der Mieter grundsätzlich Einsicht in die einer Betriebskostenabrechnung zugrundeliegende Originalunterlagen nehmen darf (vgl. LG Hamburg, ZMR 2020, 957; LG Kempten ZMR 2017, 248; LG Freiburg, NJW-RR 2011, 1096, 1097; LG Berlin, Urteil vom 1. März 2011 - 65 S 4/10, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 882, 886; Wall, aaO Rn. 2141, 2149, 2149b; Schmid/Harsch, Handbuch der Mietnebenkosten, 16. Aufl., Rn. 3653; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, Mietrecht, 15. Aufl., § 556 BGB Rn. 511; Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl., H Rn. 284: Staudinger/Artz, BGB, Neubearb. - AG Konstanz, 06.06.2019 - 11 C 464/18
Betriebskostenabrechnung - Pflicht Vermieter zur Vorlage von Originalbelegen
Auch auf eingescannte Daten bzw. Kopien darf nicht verwiesen werden (LG Berlin GE 2011, 487, Palandt, § 535 Rn. 97). - LG Berlin, 17.07.2015 - 63 S 394/14
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Auskunftsanspruch des Mieters über …
Das Amtsgericht hat mit ausführlicher und zutreffender Begründung dem darauf gerichteten Klageantrag der Kläger entsprochen (vgl. LG Berlin GE 2011, 487).