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LG Berlin, 08.11.2011 - 65 S 475/10 |
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 08.12.2010 - 212 C 72/10
- LG Berlin, 08.11.2011 - 65 S 475/10
- BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 330/11
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
Die verallgemeinerungsfähig gefasste Begründung des genannten Senatsurteils war letztlich dem Umstand geschuldet, dass das Berufungsgericht in jenem Fall nur dem Mieter, nicht aber auch dem Vermieter eine verfassungsrechtlich geschützte Position zugebilligt (LG Berlin, Urteil vom 8. November 2011 - 65 S 475/10, Seite 7, nicht veröffentlicht) und das Amtsgericht sogar aus dem Kündigungstatbestand des Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) eine Sperrwirkung für eine auf einen Berufsbedarf gestützte Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB abgeleitet hatte (AG Charlottenburg, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 212 C 72/10, S. 5, nicht veröffentlicht). - LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
Mieter: Anspruch auf Reparaturmaßnahmen an hausinternen Telefonleitungen
Der vertragsgemäße Gebrauch von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen umfasst auch die Möglichkeit des Telefonierens über ein Festnetztelefon sowie die Benutzung des Internets über eine Festnetzleitung (AG Neukölln…, Urteil vom 2. März 2011 - 5 C 340/10 - Rn. 27 f.; vgl. zur Minderungsquote im Wohnraummietverhältnis bei fehlendem Telefonfestnetzanschluss LG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2010 - 65 S 475/10, Grundeigentum 2012, 1379-1381 Rn. 23, jeweils zitiert nach Juris).