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   LG Berlin, 15.02.2013 - 65 S 318/12   

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https://dejure.org/2013,7559
LG Berlin, 15.02.2013 - 65 S 318/12 (https://dejure.org/2013,7559)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.02.2013 - 65 S 318/12 (https://dejure.org/2013,7559)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 65 S 318/12 (https://dejure.org/2013,7559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung; Ausschlussfrist; nachträgliche Korrektur; Mietminderung wg. Tropfgeräuschen

  • mietrechtsiegen.de

    Nachforderungen aus korrigierter Betriebskostenabrechnung nach Abrechnungsablauffrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Hat der Vermieter zu hohe Vorauszahlungen in Abrechnung gestellt, darf er diese nach Ablauf der Jahresfrist nicht zu Lasten des Mieters abändern

Besprechungen u.ä.

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Hat der Vermieter zu hohe Vorauszahlungen in Abrechnung gestellt, darf er diese nach Ablauf der Jahresfrist nicht zu Lasten des Mieters abändern

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10

    Betriebskostenabrechnung: Korrektur eines für den Mieter offensichtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2013 - 65 S 318/12
    Zwar hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 133/10 (Grundeigentum 2011, 814, zitiert nach juris) befunden, dass der Mieter den Vermieter nicht an der Abrechnung festhalten kann, wenn er die Unrichtigkeit aufgrund der eingestellten Sollvorschüsse, die nicht gezahlt wurden, erkennt, und der Vermieter die Abrechnung sehr kurz - im entschiedenen Fall war das innerhalb eines Monats - nach Ablauf der Abrechnungsperiode korrigiert.
  • LG München I, 02.06.2016 - 31 S 1387/16

    Einwendungsausschluss umfasst auch zu gering eingestellte

    Die Klägerin konnte auch davon ausgehen, dass die Beklagte die Abrechnung insgesamt und endgültig akzeptiert (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2013 - Aktenzeichen65 S 318/12, BeckRS 2013, 05587).
  • LG Bonn, 16.01.2014 - 6 S 43/13

    Abrechnung der Betriebskosten nach Soll-Vorauszahlungen ist nicht fristwahrend!

    Dabei ist auch nicht danach zu differenzieren, ob die zu korrigierende Abrechnung ursprünglich die Frist des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB gewahrt hat oder nicht (so wohl LG Berlin, Urteil vom 15.02.2013, 65 S 318/12; vgl. Schmidt-Futterer/Langenberg aaO).
  • LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Bindung des Vermieters an das

    Die Bindung an das Abrechnungsergebnis entfällt allerdings nicht schon dann, wenn der Vermieter Tilgungsbestimmungen seiner Mieter routinemäßig ignoriert oder unabhängig von den tatsächlich geleisteten Zahlungen stets die geforderten Sollvorschüsse als geleistet in die Abrechnung einstellt (vgl. LG Bonn - 6 S 43/13 -, Urt. v. 16.01.2014, ZMR 2014, 638 ff.; LG Berlin - 65 S 318/12 -, Urt. v. 15.02.2013, GE 2013, 421; LG Aachen - 2 S 245/15 -, Urt. v 10.03.2016, ZMR 2016, 778 f.; a. A. LG Berlin - 63 S 124/16 -, Urt. v. 27.01.2017, GE 2017, 297; alle zitiert nach juris).
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