Rechtsprechung
LG Berlin, 23.01.2013 - 65 S 512/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung im Zweifel im Namen des Vermieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann Hausverwaltung Mieterhönungserklärung für Vermieter abgeben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Berlin-Mitte, 14.12.2007 - 9 C 245/07
Auszug aus LG Berlin, 23.01.2013 - 65 S 512/12
Zumindest in einer derartigen Situation ist der Ansicht des Amtsgerichts Mitte ( AG Mitte, Grundeigentum 2008, 1633 ), wonach in einem mit der hiesigen Erklärung vergleichbaren Schreiben einer Hausverwaltung keine wirksame Willenserklärung im Namen des Vermieters zu sehen sei, nicht zu folgen, zumal- anders als in dem von dem Amtsgericht Mitte entschiedenen Fall- vorliegend auch kein zahlreicher Vermieterwechsel erfolgt ist. - LG Berlin, 05.10.2011 - 67 S 216/11
Erfordernis einer konkreten Angabe der begehrten Mieterhöhung im …
Auszug aus LG Berlin, 23.01.2013 - 65 S 512/12
Des Weiteren steht diesem Ergebnis nicht die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin vom 5.10.2011 ( Landgericht Berlin 67 S 216/11) und des Amtsgerichts Köpenick ( AG Köpenick, Grundeigentum 2005, 621) entgegen, da diesen Entscheidungen zugrunde lag, dass die Erklärung im eigenen Namen der Hausverwaltung erfolgt ist, während vorliegend durch die Bezugnahme, dass der Vermieter zur Erhöhung berechtigt sei, hinreichend klar zum Ausdruck gekommen ist, dass keine Eigenerklärung, sondern eine Erklärung in Namen des Vermieters erfolgt, zumal mit Rücksicht auf die Erklärung vom 22.11.2011 die Beklagten auch wussten, dass die Hausverwaltung bereits zuvor eine Erklärung namens der Klägerin abgegeben hatte.
Rechtsprechung
LG Berlin, 26.06.2013 - 65 S 512/12 |
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