Rechtsprechung
LG Berlin, 27.09.2013 - 65 T 158/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Einstweilige Verfügung auf Gerüstabbau; Besitzschutzanspruch; Ankündigungspflicht des Vermieters für Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufbau von Gerüst für Instandsetzungsarbeiten muss angekündigt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Eilrechtsverfahren: Verhinderung der Gerüstaufstellung
- beck-blog (Kurzinformation)
Verbotene Eigenmacht vor dem Fenster des Mieters
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kann der Mieter Fassadenarbeiten des Eigentümers im Eilrechtsschutz verhindern?
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Einstweilige Verfügung gegen Gerüstaufbau
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Gerüstaufbau muss rechtzeitig angekündigt werden
- koelner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)
Kann der Mieter Renovierungsarbeiten stoppen?
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Eilrechtsverfahren: Verhinderung der Gerüstaufstellung
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kann der Mieter Fassadenarbeiten des Eigentümers im Eilrechtsschutz verhindern?
Verfahrensgang
- BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.09.2013 - 18 C 1004/13
- LG Berlin, 27.09.2013 - 65 T 158/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Berlin, 07.09.2004 - 63 T 71/04
Auszug aus LG Berlin, 27.09.2013 - 65 T 158/13
Denn bis zu einer ordnungsgemäßen Ankündigung einer solchen Maßnahme besteht kein Recht der Vermieterin eigenmächtig den Mietgebrauch in mehr als unerheblicher Weise zu stören (vgl. dazu LG Berlin 63 T 71/04). - BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99
Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht
Auszug aus LG Berlin, 27.09.2013 - 65 T 158/13
In dem zitierten Fall hat die Kammer den § 906 BGB herangezogen mit der Begründung, dass die darin enthaltenen eigentumsbeschränkenden Regelungen auch über das Verhältnis zwischen Eigentümern hinaus auch zugunsten des Besitzers anwendbar ist und hat sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.2.2001 - V ZR 389/99 -bezogen. - LG Berlin, 26.02.2013 - 63 S 429/12
Mieter muss Anbringung einer Außendämmung dulden!
Auszug aus LG Berlin, 27.09.2013 - 65 T 158/13
Zur Begründung verweist das Amtsgericht insoweit auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin - 63 S 429/12 - vom 26.2.2013.
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.04.2016 - 11 C 295/15 Entgegen der Auffassung des Beklagten ist auch die Aufstellung des Gerüstes bereits eine Handlung, die ohne ordnungsgemäße Ankündigung nicht zu dulden ist (LG Berlin, Beschluss vom 27.09.2013, 65 T 158/13, juris).