Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - V 65/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 92; AO § 191; AO § 69; AO § 34; AO § 35
Zur Anwendung von § 92 InsO auf abgabenrechtliche Haftungsansprüche - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Anwendung von § 92 InsO auf abgabenrechtliche Haftungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1177
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 19.05.1899 - II 110/99
Unlauterer Wettbewerb. ; Gerichtsstand.
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - V 65/01
Die abgabenrechtliche Haftung nach §§ 69, 34 AO setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus und hat Schadenersatzcharakter (st. Rspr. vgl. nur: Bundesfinanzhof(BFH)-Urteil vom 1. August 2000 V II 110/99, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2000, 1954 m. w. N.) Sie begründet eine Sonderverbindlichkeit gegenüber dem Fiskus, die auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur vom FA und nicht vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden kann. - BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97
Haftung des Vereinsvorsitzenden für Lohnsteuer
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - V 65/01
Für die nicht entrichtete Lohnsteuer haftet der Antragsteller nach den Grundsätzen der Rechtsprechung in vollem Umfang (vgl. nur BFH-Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814 m. w. N.). - BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88
GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung - …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - V 65/01
Zur Feststellung, inwieweit dem FA gemäß dem Grundsatz der anteiligen Tilgung ein Schaden entstanden ist, muss nunmehr die Quote festgestellt werden, in deren Höhe unter Ausschöpfung der vorhandenen oder bereitzuhaltenden Betriebsmittel die bestehenden Verbindlichkeiten hätten getilgt werden müssen (st. Rspr., vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203 , BStBl II 1991, 678 m. w. N.). - BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99
Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - V 65/01
Hierzu hat das Gericht, selbst wenn es sich um ein Verfahren handelt, in dem nur eine summarische Prüfung vorzunehmen ist, unter Berücksichtigung der vorhandenen Daten und Zahlen die Haftungsquote zu ermitteln oder - soweit der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann - im Schätzungswege festzustellen (§ 162 AO ; BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 187/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 1322 m. w. N.). - BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87
Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit - …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - V 65/01
Stehen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt ausreichende Mittel nicht zur Verfügung, so bewirkt die durch die schuldhafte Pflichtverletzung verursachte Nichterfüllung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis die Haftung nur in dem Umfang, in dem der Verpflichtete das FA gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (st. Rspr., vgl. nur: BFH-Urteil vom 5. September 1989 VII R 61/87, BFHE 158, 13. Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 979 m. w. N.).
Rechtsprechung
RG, 13.07.1901 - Rep. I. 65/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann derjenige, der, ohne in einem Börsenregister eingetragen zu sein, durch einen Kommissionär Börsentermingeschäfte für seine Rechnung abschließt, die Vorschüsse von dem Kommissionär zurückfordern, die er demselben auf dessen Verlangen zur Zahlung an den Kontrahenten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Börsentermingeschäfte.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 49, 59
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.12.1982 - II ZR 63/82
Warentermingeschäft - Rückforderung des Einschusses
Dies würde dem Zweck der gesetzlichen Regelung widersprechen, den nichttermingeschäftsfähigen Vertragspartner nach Möglichkeit vor Verlusten zu schützen (im Ergebnis ebenso RGZ 49, 59).Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes und dem mutmaßlichen Willen des Kunden, weil seine Rechtsstellung bei Vereinbarung einer Sicherheitsleistung günstiger ist als wenn er sich zur Vorauszahlung auf eine künftige Schuld verpflichtet (vgl. RGZ 38, 332; 49, 59;… Nußbaum aaO;… Schwark, Börsengesetz § 55 Rdz. 5).
Sie ist aber in diesem Falle durch die Zahlung von einer eigenen, wenn auch unvollkommenen Verbindlichkeit auf Kosten der Klägerin befreit worden und kann aus diesem Grunde die Rückzahlung des Einschusses an diese nicht verweigern (RGZ 49, 59).
- BGH, 15.03.1978 - IV ZR 77/77
Voraussetzungen für die Vermittlung eines Treuhandvertrages - Anforderungen an …