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   AG Hamburg-Harburg, 24.07.2015 - 650 C 46/15   

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https://dejure.org/2015,33301
AG Hamburg-Harburg, 24.07.2015 - 650 C 46/15 (https://dejure.org/2015,33301)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 24.07.2015 - 650 C 46/15 (https://dejure.org/2015,33301)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 24. Juli 2015 - 650 C 46/15 (https://dejure.org/2015,33301)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Hamburg-Harburg verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit prima Urteil vom 24.7.2015 - 650 C 46/15 - zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 24.07.2015 - 650 C 46/15
    Grundsätzlich kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH, NJW 2007, 1450 (1451).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 24.07.2015 - 650 C 46/15
    Vielmehr kann er den vollen Ausgleich der - möglicherweise überhöhten - Gutachterkosten verlangen, solange für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass Preis und Leistung des Sachverständigen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und ihm insoweit ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029 (1031)).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 24.07.2015 - 650 C 46/15
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.02.2014 in diesem Sinne entschieden, dass bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen sei, bei der auf die individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten Rücksicht genommen werden müsse; diese Betrachtung wendet der BGH auch im Bereich der Nebenkosten des Sachverständigen an (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, Rz. 7, 10).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 24.07.2015 - 650 C 46/15
    Etwas anderes gilt auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13).
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