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   Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11   

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Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11 (https://dejure.org/2013,48589)
Richterdienstgericht Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2013 - 66 DG 7/11 (https://dejure.org/2013,48589)
Richterdienstgericht Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2013 - 66 DG 7/11 (https://dejure.org/2013,48589)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - wies mit Urteil vom 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08 - die Revision des Antragsgegners gegen das o.g. Urteil zurück, änderte das Urteil auf die Revision des Antragstellers teilweise ab und stellte die Unzulässigkeit von weiteren Ausführungen in der dienstlichen Beurteilung vom 08.02.2006 in den mit der Revision des Antragstellers weiter verfolgten Punkten fest.

    Damit steht es in Übereinstimmung, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichtes des Bundes, die Richterdienstgerichte nach § 26 Abs. 3 DRiG nur über den Klagegrund einer (behaupteten) Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit, nicht aber darüber zu befinden haben, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht auch aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96 -, juris; Urt. v. 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08 -, juris Rn. 13).

    Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat in seinem Urteil vom 04.06.2009 (a.a.O., Rn. 15 ff) hierzu u. a. folgendes ausgeführt:.

  • Richterdienstgericht Sachsen, 03.04.2012 - 66 DG 20/09
    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ergibt sich keine andere Zusammensetzung des Spruchkörpers wegen eines von ihm behaupteten Sachzusammenhangs mit dem Verfahren beim Dienstgericht für Richter unter dem Aktenzeichen 66 DG 20/09.

    Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch Anregungen oder Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines Richters in einem konkreten Fall befassen und auf eine direkte oder indirekte Weise nahe legen, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10 -, juris; LG Leipzig, Urt. v. 3.4.2012 - 66 DG 20/09 -, juris).

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Damit steht es in Übereinstimmung, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichtes des Bundes, die Richterdienstgerichte nach § 26 Abs. 3 DRiG nur über den Klagegrund einer (behaupteten) Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit, nicht aber darüber zu befinden haben, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht auch aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96 -, juris; Urt. v. 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08 -, juris Rn. 13).

    Hier handelt es sich um die Bewertung des Verhaltens des Antragstellers außerhalb der mündlichen Verhandlung gegenüber den Parteien und Prozessbevollmächtigten ohne eine über die Wertung des Verhaltens des Antragsstellers hinausgehende persönliche Missbilligung (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.2009, a.a.O. Rn. 18; Urt. v. 14.4.1997 - RiZ(R) 1/96 -, juris Rn. 47).

  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Ein Prüfungsantrag ist dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07 -, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 20.1.2011 - RiZ(R) 1/10 - juris Rn. 22; Urt. v. 3.11.2004 - RiZ(R) 2/03 -, NJW 2005, 905 m.w.N.).

    Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch Anregungen oder Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines Richters in einem konkreten Fall befassen und auf eine direkte oder indirekte Weise nahe legen, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10 -, juris; LG Leipzig, Urt. v. 3.4.2012 - 66 DG 20/09 -, juris).

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes genügt dazu die schlichte nachvollziehbare Behauptung einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. nur BGH, Urt. v. 3.12.2009 - RiZ(R) 1/09 -, juris Rn. 44; Urt. v. 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94 -, NJW 1995, 731, 732 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes genügt dazu die schlichte nachvollziehbare Behauptung einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. nur BGH, Urt. v. 3.12.2009 - RiZ(R) 1/09 -, juris Rn. 44; Urt. v. 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94 -, NJW 1995, 731, 732 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Die dienstliche Beurteilung eines Richters und jede dazu abgegebene Stellungnahme einer übergeordneten dienstaufsichtführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befasst, können Maßnahmen der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG darstellen, gegen die mit der nachvollziehbaren Behauptung, sie beeinträchtigen die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht im Prüfungsverfahren angerufen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.8.2001 - RiZ(R) 5/00 - juris Rn. 29 m.w.N., st. Rspr.).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Die Frage, ob die beanstandeten Maßnahmen die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 14.2.2013 - RiZ 3/12 -, juris).
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Ein Prüfungsantrag ist dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07 -, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 20.1.2011 - RiZ(R) 1/10 - juris Rn. 22; Urt. v. 3.11.2004 - RiZ(R) 2/03 -, NJW 2005, 905 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Ein Prüfungsantrag ist dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07 -, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 20.1.2011 - RiZ(R) 1/10 - juris Rn. 22; Urt. v. 3.11.2004 - RiZ(R) 2/03 -, NJW 2005, 905 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Das Dienstgericht hat mit Urteil vom 11.4.2013 - 66 DG 7/11 - zwei Formulierungen der Beurteilung für unzulässig erklärt und den Antrag im Übrigen zurückgewiesen.

    Insoweit stellt das Gericht seine Einschätzung im Urteil vom 11.4.2013 - 66 DG 7/11- (Urteilsabdruck Seite 16 oben) ausdrücklich in Frage.

  • OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13

    Beurteilung; Richter; Voreingenommenheit

    5 Der Kläger hat am 21. November 2011 Klage zum Verwaltungsgericht erhoben; gleichzeitig hat er einen Antrag bei dem Landgericht Leipzig - Dienstgericht für Richter - gestellt, welches mit Urteil vom 11. April 2013 - 66 DG 7/11 - die Formulierungen in der Beurteilung.

    Der Senat teilt insoweit die Bewertung des Richterdienstgerichts in seinem Urteil vom 11. April 2013 - 66 DG 7/11 - (UA S. 15) und des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13 - (UA Rn. 30) zu hier streitgegenständlichen Beurteilung, auf die verwiesen wird.

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