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   LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45720
LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16 (https://dejure.org/2017,45720)
LG Aachen, Entscheidung vom 13.11.2017 - 66 Qs 10/16 (https://dejure.org/2017,45720)
LG Aachen, Entscheidung vom 13. November 2017 - 66 Qs 10/16 (https://dejure.org/2017,45720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zustellung des Strafbefehls, Übersetzung des Strafbefehls, bedeutender Schaden, Unfallflucht

  • IWW

    § 69 Abs 2 Nr 3 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beifügung einer Übersetzung in die niederländische Sprache für eine wirksame Zustellung eines Strafbefehls an einen in den Niederlanden lebenden und der deutschen Sprache nicht mächtigen Niederländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bedeutender (Sach-)Schaden bei der Unfallflucht: Nettobetrag ist entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.10.2017 - C-278/16

    Sleutjes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16
    Dies ergibt sich aus dem in diesem Verfahren ergangenen Urteil des Éuropäischen Gerichtshofs vom 12.10.2017 - C-278 / 16 = NZV 2017, 530 mit Anmerkung von Sandherr .
  • LG Gera, 22.09.2005 - 1 Qs 359/05

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall im fließenden Verkehr und ermöglicht ein

    Auszug aus LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16
    Die Kammer weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass entgegen der Formulierung im Strafbefehl vom 02.11.2015 der hier relevante Fremdschaden sich nicht auf 1.647,11 EUR, sondern allenfalls auf den von der Firma B in dem Kostenvoranschlag vom 06.08.2015 bezifferten Netto -Reparaturkostenbetrag von 1.384,13 EUR belaufen dürfte (vgl. LG Gera, NZV 2006, 105; Krumm , NJW 2012, 829, 830; R , in: Buck/Krumbholz , Der Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 13 Rn. 56).
  • LG Dresden, 07.05.2019 - 3 Qs 29/19

    Bedeutender Sachschaden, Schadensgrenze, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Da der Schutzzweck von § 142 StGB ist, die Vereitelung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche der Unfallbeteiligten zu verhindern (Fischer, 66. Auflage, § 142 Rn. 2), können nur solche Schadenspositionen herangezogen werden, die erstattungsfähig sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17; LG Aachen, Beschluss vom 13.11.2017 - 66 Qs 10/16; LG Wuppertal, Beschluss vom 26.10.2017 - 25 Qs 34/17).
  • LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19

    Beginn der Einspruchsfrist gegen Strafbefehl nur bei wirksamer Zustellung des

    § 37 Abs. 3 StPO dient der Umsetzung dieser Richtlinie 2010/64/EU (vgl. LG Stuttgart, Beschluss v. 12.05.2014, 7 Qs 18/14, BeckRS 2014, 9908; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 37 Rn. 30), so dass auch eine unionsrechtskonforme Auslegung die Anwendung des § 37 Abs. 3 StPO auf Strafbefehle gebietet (vgl. auch LG Aachen, Beschluss v. 13.11.2017, 66 Qs-605, BeckRS 2017, 132531).
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