Rechtsprechung
   LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45720
LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16 (https://dejure.org/2017,45720)
LG Aachen, Entscheidung vom 13.11.2017 - 66 Qs 10/16 (https://dejure.org/2017,45720)
LG Aachen, Entscheidung vom 13. November 2017 - 66 Qs 10/16 (https://dejure.org/2017,45720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zustellung des Strafbefehls, Übersetzung des Strafbefehls, bedeutender Schaden, Unfallflucht

  • IWW

    § 69 Abs 2 Nr 3 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beifügung einer Übersetzung in die niederländische Sprache für eine wirksame Zustellung eines Strafbefehls an einen in den Niederlanden lebenden und der deutschen Sprache nicht mächtigen Niederländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bedeutender (Sach-)Schaden bei der Unfallflucht: Nettobetrag ist entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Dresden, 07.05.2019 - 3 Qs 29/19

    Bedeutender Sachschaden, Schadensgrenze, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Da der Schutzzweck von § 142 StGB ist, die Vereitelung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche der Unfallbeteiligten zu verhindern (Fischer, 66. Auflage, § 142 Rn. 2), können nur solche Schadenspositionen herangezogen werden, die erstattungsfähig sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17; LG Aachen, Beschluss vom 13.11.2017 - 66 Qs 10/16; LG Wuppertal, Beschluss vom 26.10.2017 - 25 Qs 34/17).
  • LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19

    Beginn der Einspruchsfrist gegen Strafbefehl nur bei wirksamer Zustellung des

    § 37 Abs. 3 StPO dient der Umsetzung dieser Richtlinie 2010/64/EU (vgl. LG Stuttgart, Beschluss v. 12.05.2014, 7 Qs 18/14, BeckRS 2014, 9908; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 37 Rn. 30), so dass auch eine unionsrechtskonforme Auslegung die Anwendung des § 37 Abs. 3 StPO auf Strafbefehle gebietet (vgl. auch LG Aachen, Beschluss v. 13.11.2017, 66 Qs-605, BeckRS 2017, 132531).
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