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   AG Norderstedt, 29.04.2019 - 66 IN 139/13   

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https://dejure.org/2019,19942
AG Norderstedt, 29.04.2019 - 66 IN 139/13 (https://dejure.org/2019,19942)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 29.04.2019 - 66 IN 139/13 (https://dejure.org/2019,19942)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 29. April 2019 - 66 IN 139/13 (https://dejure.org/2019,19942)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 715
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 272/11

    Restschuldbefreiung: Öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen bei unbekanntem

    Auszug aus AG Norderstedt, 29.04.2019 - 66 IN 139/13
    Das kann neben den in der Insolvenzordnung vorgeschriebenen Veröffentlichungen auch für weiter notwendige Beschlüsse gelten, wenn der Schuldner unbekannten Aufenthaltes ist, um einen reibungslosen Ablauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten (BGH 16.05.2013, IX ZB 272/11).
  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 103/13

    Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Darlegungslast hinsichtlich des

    Auszug aus AG Norderstedt, 29.04.2019 - 66 IN 139/13
    Nach aktueller Rechtsprechung muss der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in der Anmeldung so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner zumindest erkennen kann, welches (Delikts-) Verhalten ihm vorgeworfen wird (BGH, 09.01.2014, IX ZR 103/13; s.a. AG Norderstedt, 06.06.2017, 65 IK 29/17).
  • AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17

    Insolvenzsache: Mindestanforderungen an die Anmeldung einer Deliktsforderung zur

    Auszug aus AG Norderstedt, 29.04.2019 - 66 IN 139/13
    Nach aktueller Rechtsprechung muss der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in der Anmeldung so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner zumindest erkennen kann, welches (Delikts-) Verhalten ihm vorgeworfen wird (BGH, 09.01.2014, IX ZR 103/13; s.a. AG Norderstedt, 06.06.2017, 65 IK 29/17).
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