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   LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs-509 Js-OWi 2524/16-31/18   

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https://dejure.org/2018,21884
LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs-509 Js-OWi 2524/16-31/18 (https://dejure.org/2018,21884)
LG Aachen, Entscheidung vom 12.07.2018 - 66 Qs-509 Js-OWi 2524/16-31/18 (https://dejure.org/2018,21884)
LG Aachen, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 66 Qs-509 Js-OWi 2524/16-31/18 (https://dejure.org/2018,21884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von aufgewendeten Kosten eines Betroffenen durch Einholung eines Privatgutachtens zur Überprüfung eines standardisierten Messverfahrens

  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Erstattung, SV-Kosten

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Einholung eines Privatgutachtens - Kostenerstattung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung von Privatgutachten im Bußgeldverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattung der SV-Kosten im Bußgeldverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 480
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Auszug aus LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs 31/18
    Die Erstattungspflicht der Staatskasse hat nicht zur Folge, dass sie unter Umständen für sämtliche Auslagen des Angeklagten aufkommen muss, die er zu seiner Verteidigung erbracht hat (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 20.02.2012 - 1 Ws 72/09 = BeckRS 2012, 12353 m.w.N.).

    Es entspricht nahezu allgemeiner Meinung, dass private Ermittlungen - mögen sie auch die Verteidigung erleichtern - im Regelfall nicht "notwendig" i. S. v. § 464 Abs. 2 StPO sind (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 20.02.2012 - 1 Ws 72/09 = BeckRS 2012, 12353; Karlsruher Kommentar StPO/Gieg, 7. Aufl. 2013, StPO § 464a Rn. 7 m.w.N.; so auch die von dem Verteidiger zit. Entscheidung des LG Wuppertal, Beschluss v. 08.02.2018 - 26 Qs 214/17 = DAR 2018, 236).

    Auch wird darauf abgestellt, ob die Behörden den Beweisanregungen oder -anträgen der Verteidigung nachkommen und ob ohne die private Ermittlung sich die Prozesslage des Betroffenen verschlechtern würde (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 20.02.2012 - 1 Ws 72/09 = BeckRS 2012, 12353 m.w.N.).

  • LG Wuppertal, 08.02.2018 - 26 Qs 214/17

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit, Kosten

    Auszug aus LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs 31/18
    Es entspricht nahezu allgemeiner Meinung, dass private Ermittlungen - mögen sie auch die Verteidigung erleichtern - im Regelfall nicht "notwendig" i. S. v. § 464 Abs. 2 StPO sind (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 20.02.2012 - 1 Ws 72/09 = BeckRS 2012, 12353; Karlsruher Kommentar StPO/Gieg, 7. Aufl. 2013, StPO § 464a Rn. 7 m.w.N.; so auch die von dem Verteidiger zit. Entscheidung des LG Wuppertal, Beschluss v. 08.02.2018 - 26 Qs 214/17 = DAR 2018, 236).

    Abgesehen von der Konstellation, in der das Privatgutachten tatsächlich ursächlich für den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens geworden ist, wird es ausnahmsweise z.B. dann als erstattungsfähig angesehen, wenn es ein abgelegenes und technisch schwieriges Sachgebiet betrifft (LG Wuppertal, Beschluss v. 08.02.2018 - 26 Qs 214/17 = DAR 2018, 236 m.w.N.).

    Abweichend von dem der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal zugrunde liegenden Sachverhalt (LG Wuppertal, Beschluss v. 08.02.2018 - 26 Qs 214/17 = DAR 2018, 236), in welchem der Betroffene das privat eingeholte Gutachten zwar ebenfalls zunächst nicht vorgelegt hat, die Frage der Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens aus der ex-ante Sicht des Betroffenen aber beurteilt werden konnte, da der Betroffene dort ein technisches Gutachten zur Frage der Ordnungsgemäßheit einer standardisierten Rotlichtüberwachungsanlage eingeholt hatte, ist im vorliegenden Fall nicht bekannt, zu welchem Tatkomplex das Gutachten überhaupt eingeholt worden war.

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Auszug aus LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs 31/18
    Da die Verteidigung nach zutreffender, hier geteilter Ansicht (vgl. zuletzt VerfGH Saarland, Beschluss v. 27.04.2018 - Lv 1/18 = NZV 2018, 275 m. zust. Anm. von Krenberger) einen - hier auch geltend gemachten - Anspruch auf Einsicht in sämtliche mit der Messung im Zusammenhang stehende Unterlagen hat, ist es zunächst Aufgabe der Verteidigung, anhand von Rechtsprechung und Literatur diese Unterlagen selbst daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihnen Anhaltspunkte auf einen Messfehler oder sonstige Einwände gegen das Resultat der Messung ergeben.
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs 31/18
    Hätte die Verteidigung demgegenüber einen Anspruch, die ihr zur Verfügung gestellten Messunterlagen in jedem Einzelfall auf Kosten der Staatskasse durch einen Privatgutachter überprüfen zu lassen, würde dies die Rechtsfigur des standardisierten Messverfahrens, welche ja gerade zur zügigen und aufwendungsarmen Erledigung von Ordnungswidrigkeiten-Massenverfahren entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 3018, 3083), in erheblichem Maße konterkarieren.
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Auszug aus LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs 31/18
    Hierbei handelt es sich um ein etabliertes, seit Jahren zum Einsatz kommendes Standardisiertes Messverfahren (z. B. OLG Hamm DAR 2004, 464; Quarch in: Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 9 Rn. 31 m.w.N.).
  • LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21

    Bußgeldverfahren, Erstattung, Sachverständigengutachten

    Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).

    Nach der Auffassung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris), welcher sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, folgt aus dem das Bußgeld- wie auch das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtsermittlung, dass allein die Entlegenheit der Materie die Einholung eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig macht.

    Wenn dann aber zunächst auf eigenes Kostenrisiko veranlasste private Ermittlungen sich tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen auswirken, sind die Kosten hierfür stets zu erstatten (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris).

  • LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19
    Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).

    Nach der Auffassung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris), welcher sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, folgt aus dem das Bußgeld- wie auch das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtsermittlung, dass allein die Entlegenheit der Materie die Einholung eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig macht; Anders als im Zivilprozess, in dem die Natur des Parteiprozesses ein (weiteres) Privatgutachten zur Herstellung von 'Waffengleichheit" erforderlich machen kann, weil zum Beispiel dann, wenn die Gegenseite ihren Vortrag auf ein eigenes Privatgutachten stützen kann, der eigenen Substantiierungspflicht sonst nicht genügt werden kann, bietet die Verpflichtung des Gerichts und nach dem Gesetz auch der Anklagebehörde zur umfassenden Sachaufklärung zunächst Gewähr für die umfassende Objektivität auch eines von Amts wegen beauftragten Gutachtens.

    Wenn dann aber zunächst auf eigenes Kostenrisiko veranlasste private Ermittlungen sich tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen auswirken, sind die Kosten hierfür stets zu erstatten (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris).

  • KG, 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20

    Recht des Betroffenen auf Einsicht in Messdaten

    Das Kostenrisiko trägt in Bezug auf das Privatgutachten grundsätzlich der Betroffene, nur im Falle eines Freispruchs kann etwas anderes gelten (Anschluss an LG Aachen, Bes. v. 12. Juli 2018 - 66 Qs 31/18, NZV 2018, 480).(Rn.4).

    Das Kostenrisiko trägt in Bezug auf das Privatgutachten der Betroffene, nur im Falle eines Freispruchs kann etwas anderes gelten (vgl. LG Aachen NZV 2018, 480).

  • LG Aachen, 30.09.2019 - 66 Qs 58/19

    Privatgutachten, Kostenerstattung, notwendige Auslagen, Bußgeldverfahren

    Die Kammer hat sich mit dieser Fragestellung bereits in ihrem Beschluss vom 12.07.2018 - 66 Qs 31/18, veröffentlicht in NZV 2018, 480, m. Anm. von Sandherr bzw. in der BeckRS 2018, 16186, ausführlich befasst.

    "In letzter Zeit war die Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Sachverständigenkosten bei standardisierten Messverfahren recht häufig Thema (LG Aachen, NZV 2018, 480 [Sandherr]; LG Wuppertal, Beschl. v. 8.2.2018 - 26 Qs 214/17, BeckRS 2018, 2186), wobei diese nur bejaht wurde, wenn das Verfahren aufgrund des Gutachtens eingestellt wurde.

  • LG Dessau-Roßlau, 04.05.2023 - 6 Qs 56/23

    Mittelgebühr im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren; Erstattungsfähigkeit

    Notwendige Auslagen sind die einem Beteiligten erwachsenen, in Geld messbaren Aufwendungen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder zur Geltendmachung prozessualer Rechte erforderlich waren (LG Aachen Beschl. v. 12.7.2018 66 Qs-509 Js-OWi 2524/16-31/18 BeckRS 2018, 16186, Rn. 3).
  • LG Dessau-Roßlau, 04.05.2023 - 6 Qs 394 Js 26340/21
    Notwendige Auslagen sind die einem Beteiligten erwachsenen, in Geld messbaren Aufwendungen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder zur Geltendmachung prozessualer Rechte erforderlich waren (LG Aachen Beschl. v. 12.7.2018 66 Qs-509 Js-OWi 2524/16-31/18 BeckRS 2018, 16186, Rn. 3).
  • KG, 12.04.2022 - 3 Ws (B) 61/22

    Informationsrechte bei standardisiertem Messverfahren

    Es wäre dem Betroffenen unbenommen gewesen, unter Inanspruchnahme seiner umfassenden Informationsrechte (vgl. BVerfG DAR 2021, 75; NZV 2021, 377 [Volltext bei juris]) im Vorfeld der Hauptverhandlung (vgl. Senat NZV 2021, 379) und auf eigene Kosten (vgl. Senat NZV 2021, 379; Beschluss vom 16. Juli 2021 - 3 Ws (B) 177/21 - [juris]; LG Aachen NZV 2018, 480) die Messung sachverständig prüfen zu lassen.
  • KG, 16.07.2021 - 3 Ws (B) 177/21

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zeitpunkt für Ausübung des Rechts auf

    In der Folge hätte sie entscheiden können, ob sie - auf eigene Rechnung (vgl. Senat a.a.O.; LG Aachen NZV 2018, 480) - einen privaten Sachverständigen mit der technischen Bewertung des Ergebnisses ihrer Ermittlungen beauftragt.
  • KG, 19.04.2022 - 3 Ws (B) 78/22

    Recht auf Informationsparität bei standardisiertem Messverfahren

    Diese Rechte sind proaktiv gegenüber der Verwaltungsbehörde, idealerweise im Ermittlungsverfahren, jedenfalls aber substantiell vor der Hauptverhandlung (vgl. Senat NZV 2021, 379), auf eigene Kosten (vgl. Senat NZV 2021, 379; Beschluss vom 16. Juli 2021 - 3 Ws (B) 177/21 - [juris]; LG Aachen NZV 2018, 480) auszuüben.
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