Rechtsprechung
   Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34468
Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22 (https://dejure.org/2022,34468)
Richterdienstgericht Sachsen, Entscheidung vom 01.12.2022 - 66 DG 2/22 (https://dejure.org/2022,34468)
Richterdienstgericht Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 66 DG 2/22 (https://dejure.org/2022,34468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,34468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    AfD-Politiker muss in vorzeitigen Ruhestand: Jens Maier darf nicht wieder Richter sein

  • lto.de (Pressebericht, 09.01.2023)

    Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren: Urteilsgründe im Fall Jens Maier

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.06.2022)

    Ex-AfD-Abgeordneter will zurück in die Justiz: Fall von Richter Jens Maier im September vor Gericht

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Dienstgericht am LG Leipzig gibt neuen Termin bekannt: Verhandlung zu Fall Jens Maier am ersten Dezember

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.11.2022)

    Darf der rechtsextreme Richter Jens Meier zurück in die Justiz?

  • lto.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.08.2022)

    Verhandlung zum Fall Jens Maier vertagt

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Warum der Rechtsextremist Jens Maier nicht wieder Richter werden darf

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • Richterdienstgericht Berlin, 13.10.2022 - DG 1.22

    Versetzung einer Richterin in den Ruhestand

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Davon muss u. a. dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (BGH, Urt. v. 19. Mai 1995 - RiZ [R] 1/95 -, Rn. 28, juris m. w. N.; Silberkuhl, in: GKÖD, Stand 11/20, § 31 DRiG Rn. 2; DG Berlin, Urt. v. 13. Oktober 2022 - DG 1/22 -, juris Rn. 19).

    Schutzgegenstand ist vielmehr die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments (BVerfG, Urt. v. 17. Januar 2021 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 568 = BVerfGE 144, 20; DG Berlin, Urt. v. 13. Oktober 2022 - DG 1/22 -, Rn. 21, juris).

    Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber im Anschluss an das sog. "Diätenurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296) die Rechtsstellung der in eine gesetzgebende Versammlung Gewählten abschließend und umfassend geregelt (so zuletzt DG Berlin, Urt. v. 13. Oktober 2022 - DG 1/22 -, juris Rn. 24, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 23. April 1985 - 2 WD 42/84 -, juris Rn. 64; außerdem zur Gesetzgebungsgeschichte Leppek in: Austermann/Schmahl/Berger/Kopp, Kommentar zum Abgeordnetengesetz, 2016, § 5 Rn. 1 ff.).

    Eine weitergehende Freistellung von rechtlicher Verantwortlichkeit war damit jedoch nicht verbunden (DG Berlin, Urt. v. 13. Oktober 2022 - DG 1/22 -, juris Rn. 25).

    Damit können solche Tatsachen auch während eines Abgeordnetenmandats gesetzt worden sein, soweit sie fortwirken und nicht dem Schutzbereich von Art. 46 Abs. 1 GG unterfallen (DG Berlin, Urt. v. 13. Oktober 2022 - DG 1/22 -, juris Rn. 25).

    § 31 Nr. 3 DRiG zielt auch nicht auf die disziplinarische Ahndung eines dienstpflichtwidrigen Verhaltens ab, sondern auf die Wahrung der persönlichen Unabhängigkeit des Richters (dazu Schmidt-Räntsch a. a. O., § 39 Rn. 6) und hat die Abwendung einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege im Blick (DG Berlin, Urt. v. 13. Oktober 2022 - DG 1/22 -, juris Rn. 25).

  • DGH Hessen, 30.03.2009 - DGH 3/08

    Versetzung eines Berufsrichters in den einstweiligen Ruhestand nach

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    a.2) Die Bestimmung des § 31 Nr. 3 DRiG zielt auch nicht auf die disziplinarische Ahndung eines (richter-)dienstpflichtwidrigen Verhaltens ab, sondern enthält eine eigenständige Regelung mit unterschiedlicher Zielsetzung als das Disziplinarverfahren (hierzu HessDGH, Urt. v. 30. März 2009 - DGH 3/08 -, juris Rn. 32).

    Geht es in dem einen Verfahren um die Versetzung des Richters in den Ruhestand (unter Beibehaltung erdienter Bezüge), gewährt das Disziplinarverfahren die Möglichkeit, zu Lasten des Richters die Entfernung aus dem Amt anzuordnen, welche mit einem Verlust der erworbenen beamtenrechtlichen Versorgung verbunden ist und damit für den Betroffenen schwerwiegendere Folgen enthält (HessDGH, Urt. v. 30. März 2009 - DGH 3/08 -, juris Rn. 32).

    Soweit sich der Antragsgegner darauf beriefe, dass eine solche Vorgehensweise aufgrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geboten sei, kann dem schon deshalb nicht gefolgt werden, weil eine solche Maßnahme weder in den Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes noch in denjenigen des Sächsischen Richtergesetzes vorgesehen ist (vgl. DGH Frankfurt/M., Urt. v. 30. März 2009 - DGH 3/08 -, juris Rn. 34).

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Dies gelte insbesondere für den Vorwurf des Rechtsextremismus, zumal die Einstufung des "Flügel" der AfD als "gesichert extremistische Bestrebung" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz jüngst mit Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (v. 8. März 2022 - 13 K 207/20 -, juris) für unzulässig erklärt worden sei.

    aaa) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in seinem Bericht für das Jahr 2020 (hier zuletzt vorgelegt mit Stand 18. Oktober 2022 als Anlage 22, dort S. 43 ff.) den "Flügel" unter Bezugnahme auf eine Fachinformation des Bundesamts für Verfassungsschutz als extremistischen Personenzusammenschluss innerhalb der AfD bezeichnet (vgl. dazu nunmehr VG Köln Urt. v. 8. März 2022 - 13 K 207/20 -, juris).

    ddd) Soweit der Antragsgegner in Bezug auf den "Flügel" auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 (13 K 207/20 -, juris Rn. 200 ff.) zur Frage der Einordnung des "Flügels" als gesichert (rechts)extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abstellt, ergibt sich nichts Anderes.

  • BGH, 19.05.1995 - RiZ(R) 1/95

    Kontakte zum Rotlichtmilieu: Versetzung eines Richters in den einstweiligen

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Damit einher geht die Prognose, bei einer Dienstaufnahme durch den Antragsgegner werde es zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege kommen, weil das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in einem Maße Schaden genommen hat, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 1995 - RiZ (R) 1/95 -, juris Rn. 28 = NJW 1995, 2495).

    Da die Versetzung des Antragsgegners in den Ruhestand auf einer Anwendung des § 31 DRiG beruht, ist das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG wirksam eingeschränkt worden (zum Vorgenannten BGH, Urt. v. 19. Mai 1995 - RiZ (R) 1/95 -, juris Rn. 42 - 46 m. w. N.).

  • DGH Rheinland-Pfalz, 25.05.1993 - DGH 2/93

    Vorläufige Untersagung der richterlichen Amtsgeschäfte wegen Näheverhältnis zum

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Wann diese Grenze überschritten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. DGH Koblenz, Beschl. v. 25. Mai 1993 - DGH 2/93 -, NJW-RR 1994, 315, m. w. N.; vgl. zur politischen Betätigung von Richtern auch Schmidt-Räntsch, DRiG, Kommentar, 6. Aufl. 2009, § 39 Rn. 17 ff.).

    Auf die Frage, ob der Antragsgegner tatsächlich als Rechtsextremist einzustufen ist, kommt es hierbei ebenso wenig an wie auf die Frage, ob den Antragsgegner ein Verschulden am Entstehen dieses Eindrucks trifft (vgl. DGH Koblenz, Beschl. v. 25. Mai 1993 a. a. O.; Silberkuhl a. a. O., Rn. 15; Schmidt-Räntsch a. a. O., § 31 Rn. 7).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Schutzgegenstand ist vielmehr die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments (BVerfG, Urt. v. 17. Januar 2021 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 568 = BVerfGE 144, 20; DG Berlin, Urt. v. 13. Oktober 2022 - DG 1/22 -, Rn. 21, juris).

    Über die rechtsextremistische (vgl. Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2020, S. 35 ff., Verfassungsschutzbericht des Bundes 2020, S. 86 ff.) und dem Nationalsozialismus wesensverwandte (vgl. BVerfG, Urt. v. 17. Januar 2017 - 2 BvB 2/13 -, juris Rn. 805 = BVerfGE 144, 20 ff.) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) äußerte der Antragsgegner in derselben Rede, dass diese bis zum Aufkommen der AfD die einzige Partei gewesen sei, die "immer geschlossen zu Deutschland gestanden" habe (DVD Anlage 16, Video 1, Pressebericht hierüber etwa https://www.welt.de/politik/deutschland/article161318995/Dresdner-Richterpreistoeffentlichdie-NPD-und-Hoecke.html, Abruf zuletzt am 6. Dezember 2022).

  • BVerwG, 23.04.1985 - 2 WD 42.84

    Frank Schwalba-Hoth

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber im Anschluss an das sog. "Diätenurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296) die Rechtsstellung der in eine gesetzgebende Versammlung Gewählten abschließend und umfassend geregelt (so zuletzt DG Berlin, Urt. v. 13. Oktober 2022 - DG 1/22 -, juris Rn. 24, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 23. April 1985 - 2 WD 42/84 -, juris Rn. 64; außerdem zur Gesetzgebungsgeschichte Leppek in: Austermann/Schmahl/Berger/Kopp, Kommentar zum Abgeordnetengesetz, 2016, § 5 Rn. 1 ff.).

    Damit ist eine Verwertung von Tatsachen aus der Zeit der Ruhensperiode für die hier aus Sicht des § 31 DRiG anzustellende Prognose zulässig und geboten, und zwar auch ohne dass es im Richterdienstrecht eine dem § 17 Abs. 3 Soldatengesetz (SG) vergleichbare Regelung gibt, die Offizieren und Unteroffizieren nach ihrem Ausscheiden aus dem Wehrdienst im Hinblick auf eine Wiederverwendung ausdrücklich ein achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten auferlegt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23. April 1985 - 2 WD 42.84 -, juris Rn. 61, 64 = BVerwGE 83, 1).

  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Der Richter muss sich - wie in § 39 DRiG ausdrücklich hervorgehoben - nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so verhalten, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wird (vgl. für Beamte DGH Stuttgart, Urt. v. 18. März 2021 - DGH 2/19 -, juris Rn. 103; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2019, § 40 Rn. 9; ferner Huber, in: Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, § 34 BeamtStG, Rn. 157 ff.).

    Die Pflicht zur Verfassungstreue fordert vom Richter insbesondere auch, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschl. v. 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris LS 2 = BVerfGE 39, 334; vgl. auch DGH Stuttgart, Urt. v. 18. März 2021 - DGH 2/19 -, juris Rn. 205 m. w. N.).

  • Richterdienstgericht Sachsen, 24.03.2022 - 66 DG 1/22

    Dienstgericht für Richter untersagt dem früheren Bundestagsabgeordneten Jens

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Mit Beschluss vom 24. März 2022 trennte das Dienstgericht für Richter die ursprünglich gemeinsam erhobenen Anträge auf Zulässigerklärung der Versetzung in den Ruhestand und auf vorläufige Untersagung der Dienstgeschäfte und entschied unter dem Ursprungsaktenzeichen 66 DG 1/22, dass dem Antragsgegner die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig und bis zur Rechtskraft einer Entscheidung über den Hauptsacheantrag untersagt wird.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte samt Anlagenhefter, auf die beigezogene Personalakte des Antragsgegners (1 Band Grundakte nebst Unterheften 1, 11, VI, VII) und auf die beigezogenen Akte des Verfahrens 66 DG 1/22 Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
    Die Pflicht zur Verfassungstreue fordert vom Richter insbesondere auch, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschl. v. 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris LS 2 = BVerfGE 39, 334; vgl. auch DGH Stuttgart, Urt. v. 18. März 2021 - DGH 2/19 -, juris Rn. 205 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 13.08.2018 - RDG 1/17

    AfD-Abgeordneter Thomas Seitz: Entfernung eines Staatsanwalts aus dem

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

  • RG, 21.12.1921 - 11/20

    Kapp-Putsch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht