Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.1986 - 66/85   

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https://dejure.org/1986,40
EuGH, 03.07.1986 - 66/85 (https://dejure.org/1986,40)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1986 - 66/85 (https://dejure.org/1986,40)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 66/85 (https://dejure.org/1986,40)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - BEGRIFF - BESTEHEN EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES - STUDIENREFERENDAR - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtliche Einordnung eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt im Beamtenverhältnis; Unterscheidung zwischen Angestelltenverhältnis und Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Hinblick auf einen Lehramtsreferendar; Grundlegende Kriterien für die Annahme eines ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; Verordnung Nr. 1612/68 EWG

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1138 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 41
  • DVBl 1986, 883
 
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Wird zitiert von ... (242)

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. entsprechend im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Grundsatz des gleichen Entgelts für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, Slg. 2004, I-873, Randnr. 67, sowie im Zusammenhang mit der Richtlinie 92/85 Urteil vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Randnr. 25).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, sowie vom 11. September 2008, Petersen, C-228/07, Slg. 2008, I-6989, Randnr. 45).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1986 - 66/85   

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https://dejure.org/1986,16279
Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1986 - 66/85 (https://dejure.org/1986,16279)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.04.1986 - 66/85 (https://dejure.org/1986,16279)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. April 1986 - 66/85 (https://dejure.org/1986,16279)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Deborah Lawrie-Blum gegen Land Baden-Württemberg.

    Arbeitnehmer - Studienreferendar

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 19.03.1986 - I 66/85   

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https://dejure.org/1986,22848
FG Saarland, 19.03.1986 - I 66/85 (https://dejure.org/1986,22848)
FG Saarland, Entscheidung vom 19.03.1986 - I 66/85 (https://dejure.org/1986,22848)
FG Saarland, Entscheidung vom 19. März 1986 - I 66/85 (https://dejure.org/1986,22848)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Saarland, 28.09.1989 - 2 K 241/88
    Der Bescheid wurde durch Urteil des FG des Saarlandes vom 19. März 1986 I 66/85 bestätigt, die hier gegen seitens der ... GmbH eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision durch Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. September 1986 als unzulässig verworfen.

    Wegen weiterer Sachverhaltseinzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen im Verwaltungsverfahren, im vorliegenden und im Klageverfahren I 66/85, im noch nicht beschiedenen Aussetzungsverfahren 2 V 50/89 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Steuer-, Beitreibungs-, Bilanz-, Haftungs- und Rechtsbehelfsakten des Beklagten verwiesen.

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