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   LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18   

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https://dejure.org/2018,33415
LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18 (https://dejure.org/2018,33415)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2018 - 67 S 16/18 (https://dejure.org/2018,33415)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2018 - 67 S 16/18 (https://dejure.org/2018,33415)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertungskündigung auf Vorrat möglich? (IMR 2019, 13)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16

    Berücksichtigungsfähigkeit von Drittinteressen bei der Verwertungskündigung nach

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
    Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse des Vermieters nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, bei der die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).

    Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen (vgl. (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 21; Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 207/14, NJW-RR 2015, 334, juris Tz. 8 ff.).

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
    In den Fällen, in denen das vom Vermieter geltend gemachte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses - so wie hier - mit der von § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfassten wirtschaftlichen Verwertung vergleichbar ist, muss der Fortbestand des Wohnraummietverhältnisses für den Vermieter einen Nachteil von einigem Gewicht darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 2017 - VIII ZR 45/16, NJW 2017, 2018, juris Tz. 47).
  • LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13

    Vorratskündigung - Angemessene wirtschaftliche Verwertung Grundstück

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
    Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse des Vermieters nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, bei der die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).
  • LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 207/14

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
    Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen (vgl. (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 21; Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 207/14, NJW-RR 2015, 334, juris Tz. 8 ff.).
  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14

    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
    Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse des Vermieters nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, bei der die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).
  • BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Kläger behauptet, durch den Fortbestand des Mietverhältnis an einer Vollsanierung gehindert und möglicherweise auf eine Minimalsanierung beschränkt zu sein (vgl. dazu BGH, Urt. v. 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, NZM 2009, 234, 235, juris Tz. 18).
  • BVerfG, 12.11.2003 - 1 BvR 1424/02

    Zu den Anforderungen an eine so genannte Verwertungskündigung des

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
    Diese Nachteile sind jedoch sämtlich im Lichte der Umstände des Erwerbs des streitgegenständlichen Grundstücks zu betrachten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. November 2003 - 1 BvR 1424/02, NJW-RR 2004, 371, juris Tz. 16; Kammer, a.a.O., Tz. 12): Der Kläger hat das Grundstück in dem baulichen Zustand erworben, in dem es sich derzeit befindet.
  • LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18

    Wohnraummiete: Treuwidrigkeit des Festhaltens an einem auf eine

    Ein solcher ist - in Abgrenzung zu einer gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB unzureichenden Kündigung auf Vorrat - nur zu bejahen, wenn ein konkretes Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Eigennutzung der Mietsache vorliegt und dieses in einem absehbaren und zeitlich engen Zusammenhang mit der kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses steht (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Kammer, Urt. v. 20. September 2018 - 67 S 16/18 , ZMR 2019, 21 , juris Tz. 4 ).
  • LG Berlin, 13.04.2021 - 67 S 10/21

    Wohnraummiete: Vorliegen einer unzulässigen Vorratskündigung in Form einer

    67 S 16/18.
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