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   LG Berlin, 26.03.2020 - 67 S 16/20   

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https://dejure.org/2020,5861
LG Berlin, 26.03.2020 - 67 S 16/20 (https://dejure.org/2020,5861)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.03.2020 - 67 S 16/20 (https://dejure.org/2020,5861)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. März 2020 - 67 S 16/20 (https://dejure.org/2020,5861)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rabüro.de

    Zur Verlängerung einer gerichtlichen Räumungsfrist infolge der COVID-19-Pandemie

  • RA Kotz

    Gerichtliche Räumungsfristen sind bis zum 30.06.2020 wegen Coronavirus zu verlängern

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Coronabedingte Verlängerung von Räumungsfristen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eindämmung des Coronavirus: Räumungsfristen sind zu verlängern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Gerichtliche Räumungsfrist in einer Wohnraummietsache wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30. Juni 2020 verlängert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Räumungsfrist in einer Wohnraummietsache wegen der Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Verlängerung von gerichtlichen Räumungsfristen in Corona-Zeiten

  • datev.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Räumungsfrist in einer Wohnraummietsache wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30. Juni 2020 verlängert

  • haufe.de (Kurzinformation)

    In Zeiten von Corona sind verlängerte Räumungsfrist zu gewähren

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Corona - Gerichtliche Räumungsfrist für Wohnung ist zu verlängern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Räumungsfrist für Mietwohnung: Verlängerungen wegen Corona-Krise möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsfrist: In Corona-Zeiten bis 30.06.2020 von Amts wegen anzuordnen (IMR 2020, 198)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsfristen in Zeiten von Corona (IVR 2020, 57)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 597
  • NZM 2020, 428
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18

    Gewährung oder Verlängerung einer Räumungsfrist: Belegenheit der Mietsache in

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2020 - 67 S 16/20
    Für den Erfolg des Verlängerungsantrags ist wesentlich, ob die im Urteil gewährte Räumungsfrist hinreichend lang bemessen ist, um dem Mieter die Erlangung von Ersatzwohnraum zu ermöglichen (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Zudem hat das Gericht auch aufgrund der vorhandenen Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 (vgl.: Verordnung des Landes Brandenburg zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31.03.2020 [GVBl II Nr. 13], Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22.03.2020 [GVBl II Nr. 11], Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 17.03.2020 [GVBl II Nr. 10]; OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 24.03.2020, Az.: 11 S 12.20; vgl. analog auch: BayVerfGH , Entscheidung vom 26.03.2020, Az.: Vf. 6-VII-20 VerfGH des Freistaates Sachsen , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: Vf. 39-IV-20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4039; VerwG Schleswig , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 1 B 30/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4434; VerwG Freiburg , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 4 K 1246/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4437; VerwG Schleswig , Beschluss vom 22.03.2020, Az.: 1 B 17/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4048; VerwG Schleswig , Entscheidungen vom 21.03.2020, Az.: 1 B 10/20 bis 1 B 14/20; VerwG Düsseldorf , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: 7 L 575/20; VerwG Göttingen , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: 4 B 56/20; LG Berlin , Beschluss vom 26.03.2020, Az.: 67 S 16/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4426 = "juris" )zum Schutz der Betroffenen, der weiteren Verfahrensbeteiligten, weiterer notwendig einbezogener Dritter und des Gerichts von der persönlichen Anhörung der Betroffenen abgesehen.
  • LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20

    Verlängerung der Räumungsfrist zur Beschaffung von Ersatzwohnraum während

    Es wird auch zu erwägen sein, ob ihr mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht nur wegen der zusätzlichen pandemiebedingten Erschwernisse (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 26. März 2020 - 67 S 16/20 , COVuR 2020, 428, beckonline Tz. 3; LG Berlin, Beschl. v. 5. April 2020 - 65 S 205/19, WuM 2020, 301 , beckonline Tz. 6), sondern auch deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765, beckonline Tz. 52 (zu § 574 Abs. 2 BGB); Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 (zu § 721 Abs. 3 ZPO)).
  • AG Aachen, 20.05.2021 - 121 C 109/19

    Räumungsfrist bis ins Jahr 2022 u.a. wegen Coronavirus-Pandemielage

    Aufgrund der erlassenen Landesverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus ist das öffentliche Leben zum anderen weitgehend beschränkt und teilweise zum Erliegen gebracht worden, so dass eine erfolgreiche Beschaffung von Ersatzwohnraum für einen zur Räumung verpflichteten Mieter derzeit wiederum überwiegend unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen ist (vgl. zur Rechtsprechung zum ersten "Lockdown" LG Berlin, Urteil vom 26.03.2020, 67 S 16/20,Ls. 1, juris).
  • AG Fulda, 18.06.2020 - 51 M 1342/20

    Gerichtsvollzieher muss Wohnungsräumungen trotz Corona durchführen

    Das generelle Erstrecken gerichtliche Räumungsfristen bis zum 30.6.2020 gemäß § 721 ZPO, wie z.B. durch das Landgericht Berlin (Zivilkammer 67), im Beschluss vom 26.03.2020 - 67 S 16/20 angeordnet, erfolgt zum Schutz der zur Räumung verpflichteten Mieter und ist daher im vorliegenden Verfahren über die Erinnerung des Gläubigers zunächst nicht relevant.
  • LG Berlin, 28.05.2020 - 67 S 21/20

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung bei Verweigerung von Modernisierungsarbeiten

    Dem Beklagten war gemäß § 721 Abs. 1 ZPO die aus dem Tenor ersichtliche Räumungsfrist zu gewähren; sie ist zur Beschaffung von Ersatzwohnraum auch angesichts der zusätzlichen pandemiebedingten Erschwernisse erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Kammer, Beschl. v. 26. März 2020 - 67 S 16/20 , COVuR 2020, 29).
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