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   LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16   

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https://dejure.org/2016,41383
LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16 (https://dejure.org/2016,41383)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2016 - 67 S 214/16 (https://dejure.org/2016,41383)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 (https://dejure.org/2016,41383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 EGV 861/2007, § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB
    Wohnraummiete: Ordentliche Vermieterkündigung wegen eines geringfügigen Zahlungsrückstands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Kündigung bei Zahlungsverzug mit Bagatellbetrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

    Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16
    Ein Mieter, der wie die Beklagten wegen seiner Erwerbslosigkeit an der Entrichtung des Mietzinses gehindert ist, handelt nicht schuldhaft i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NJW 2008, 508 Tz. 18).

    Zwar kann die Missachtung einer Mahnung der Vertragsverletzung des Mieters das für die Kündigung erforderliche zusätzliche Gewicht verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NJW 2008, 508 Tz. 28).

  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 173/15

    Wohnraummiete: Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters bei Erbringung

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16
    Ein Verschulden kann sich allerdings daraus ergeben, dass er auch seine Miete deckende Transferleistungen beanspruchen kann und er die Leistung nicht rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beantragt oder bei etwaigen Säumnissen der Behörde auf eine pünktliche Bearbeitung und Zahlung drängt (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 19).

    Ebenfalls dahinstehen kann, ob für das zwischen den Parteien streitige Verschulden entgegen dem Wortlaut des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB tatsächlich die volle Beweislast bei den beklagten Mietern liegt (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 19) oder diese - wie einen verhaltensbedingt gekündigten Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urt. v. 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287 Tz. 27 f.) - lediglich eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. dazu Kammer, a.a.O. Tz. 29).

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16
    Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist - ebenso wie bei einer auf die Generalklausel des § 543 Abs. 1 BGB gestützten außerordentlichen Kündigung (vgl. BGH, a.a.O. Tz. 21) - im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu klären, bei der sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 15 f.).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16
    Ebenfalls dahinstehen kann, ob für das zwischen den Parteien streitige Verschulden entgegen dem Wortlaut des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB tatsächlich die volle Beweislast bei den beklagten Mietern liegt (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 19) oder diese - wie einen verhaltensbedingt gekündigten Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urt. v. 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287 Tz. 27 f.) - lediglich eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. dazu Kammer, a.a.O. Tz. 29).
  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

    Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16
    Denn es ist allenfalls umgekehrt die Unterschreitung der Grenze des § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB, die im Wege einer abstrakten Negativabgrenzungen bei einer Verzugsdauer von weniger als einem Monat unabhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung des Rückstands zu einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung führen kann (vgl. BGH, Urt. v. 10. Oktober 2012 - VIII ZR 107/12, NJW 2013, 159 Tz. 20; Kammer, a.a.O Tz. 20; Milger, NZM 2013, 553, 555).
  • LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Beide Kündigungsformen erfordern eine hinreichend erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 18; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 15 f.; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, juris Tz. 5 f.).
  • LG Berlin, 02.02.2017 - 67 S 410/16

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Kündigung wegen fahrlässiger Verursachung eines

    Ein derartiger Vorwurf rechtfertigt bei einem langjährig - beanstandungsfrei - geführten Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung, da der Pflichtverletzung des Mieters nach Durchführung der auch hier - ebenso wie bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung - erforderlichen Prüfung und Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , ZMR 2016, 695 ; Urt. v 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16 , WuM 2016, 734 ; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 , WuM 2016, 741 ; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16 , GE 2017, 49) zumindest ohne vorherige Abmahnung nicht das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht zukommt.
  • LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17

    Wohnraummiete: Verantwortlichkeit für die Reparatur von Rissen an der

    Denn der der Klägerin allenfalls zur Last zu legende Vorwurf unzureichender Kooperation bei der Beseitigung von (Bagatell-)Mängeln rechtfertigt bei einem langjährig - beanstandungsfrei - geführten Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung, da der Pflichtverletzung des Mieters nach Durchführung der auch hier - ebenso wie bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung - gebotenen Prüfung und Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , ZMR 2016, 695 ; Urt. v 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16 , WuM 2016, 734 ; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 , WuM 2016, 741 ; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16 , GE 2017, 49) das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht - noch - nicht zukommt.
  • LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung und Räumungsklage bei Mietrückstand

    Insoweit geht die Kammer - unabhängig von der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für das zwischen den Parteien streitige Verschulden des Beklagten am Eintritt des Zahlungsrückstands (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 , ZMR 2017, 239 , juris Tz. 8 m.w.N) - zu Gunsten der Klägerin davon aus, dass der Beklagte den zeitweiligen Zahlungsausfall schuldhaft (mit-)verursacht hat, indem er seinen Antrag auf Weiterbewilligung der von ihm bereits seit Jahren bezogenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erst kurze Zeit vor dem streitgegenständlichen Zahlungszeitraum beim Jobcenter eingereicht hat und er seiner behördlichen Mitwirkungspflicht bis zum Ausspruch der Kündigung durch die Klägerin nur unzureichend nachgekommen ist.

    Wie das Amtsgericht im Ergebnis zutreffend angenommen hat, sind zu Gunsten des Beklagten vor allem der vergleichsweise geringe Verschuldensgrad einfacher Fahrlässigkeit sowie der bisherige beanstandungsfreie Verlauf des zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs über 19 Jahre andauernden Mietverhältnisses zu berücksichtigen (vgl. Kammer, Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 , ZMR 2017, 239 , juris Tz. 6 ).

  • LG Berlin, 03.02.2017 - 67 S 395/16

    Wohnraummietvertrag: Abmahnerfordernis vor einer ordentliche Kündigung nach

    Es hat stattdessen im Ergebnis zutreffend erkannt, dass in bestimmten Fallgestaltungen im Rahmen der materiellen Begründetheit der Kündigung erst die Missachtung einer vorherigen Mahnung geeignet ist, der Pflichtverletzung des Mieters das für die Kündigung erforderliche zusätzliche Gewicht zu verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NJW 2008, 508 Tz 28; Kammer, Beschl. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 , WuM 2016, 741 , juris Tz. 7 ).
  • AG Berlin-Spandau, 17.10.2022 - 6 C 217/21

    Wann ist eine Pflichtverletzung erheblich?

    Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu klären, bei der beispielsweise die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung zu berücksichtigen sind (vgl. LG Berlin Hinweisbeschluss vom 20.10.2016 - 67 S 214/16, IBRRS 2016, 3359 = IMRRS 2016, 1884 = BeckRS 2016, 108144).

    Dazu zählen vor allem die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr und der dem Mieter zur Last zu legende Grad des Verschuldens (LG Berlin Hinweisbeschluss v. 20.10.2016 - 67 S 214/16, BeckRS 2016, 108144 Rn. 5, beck-online).

  • LG Berlin, 29.11.2016 - 9 C 148/16

    Unzulässigkeit der Zahlungsverzugskündigung trotz mehrfacher unpünktlicher

    Beide Kündigungsformen erfordern eine hinreichend erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 18; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 15 f.; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, juris Tz. 5 f.).
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