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   LG Berlin, 24.01.2017 - 67 S 328/16   

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https://dejure.org/2017,15391
LG Berlin, 24.01.2017 - 67 S 328/16 (https://dejure.org/2017,15391)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2017 - 67 S 328/16 (https://dejure.org/2017,15391)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 67 S 328/16 (https://dejure.org/2017,15391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanzielle Mittel unter dem Existenzminimum: Mieterhöhung kaum durchsetzbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzielle Mittel unter dem Existenzminimum: Mieterhöhung kaum durchsetzbar! (IMR 2017, 391)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.1992 - VIII ARZ 5/91

    Allgemein üblicher Zustand vermieteter Räume

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2017 - 67 S 328/16
    Die Beklagte trägt als für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes darlegungs- und beweispflichtig hierzu auch im Berufungsrechtszug keine verwendbaren Tatsachengrundlagen, gegebenenfalls zusätzlich belegt durch beispielsweise eine amtliche Auskunft, zur Prüfung der Voraussetzung von Ausstattungsmerkmalen des allgemein üblichen Standards unter Zugrundelegung des Maßstabes, dass der Zustand bereits bei zwei Dritteln der Wohnungen derselben Baualtersklasse in derselben Region tatsächlich erreicht sein soll (BGH, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 19. Februar 1992 - VIII ARZ 5/91, BGHZ 117, 217-230), vor.
  • BGH, 10.12.2013 - VIII ZR 174/13

    Wohnraummiete: Vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen als nicht zu

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2017 - 67 S 328/16
    Es ist vielmehr auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles abzustellen, wobei neben der modernisierungsbedingten finanziellen Belastung des Mieters auch das Maß der durch die Modernisierung geschaffenen Komfortverbesserung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2013 - VIII ZR174/13, NJW-RR 2014, 396 Tz. 1, 2 bei juris).
  • LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2017 - 67 S 328/16
    Auch auf ausdrückliches Befragen der zusätzlich gem. § 141 Abs. 3 ZPO ermächtigten Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Rahmen der ausgiebigen Erörterung dieses Einwands in der mündlichen Verhandlung haben diese keine näheren Angaben hierzu getätigt, so dass nicht einmal der auch maßgebliche Errichtungszeitraum des hier streitbefangenen Gebäudes festgestellt werden kann, worauf der Klägervertreter bereits mit Schriftsatz vom 11. November 2016 hingewiesen hat; dies auch mit dem zutreffenden Hinweis darauf, dass das von der Beklagten zitierte Urteil der Kammer vom 30. Mai 2013 (Az.: 67 S 577/12, Tz. 38 bei juris) zu der allgemeinen Üblichkeit des Einbaus von Isolierglasfenstern nicht ohne weiteres herangezogen werden kann, da es sich anders als in dem dortigen Sachverhalt, in dem explizit auf gerichtsbekannte Objekte in der maßgeblichen Errichtungszeit abgestellt wurde, vorliegend nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag der Klägerin gerade nicht um einen damit vergleichbaren Altbau handelt.
  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 21/19

    Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung (hier

    aa) Zwar ist - anders als das Berufungsgericht meint - der Umstand, dass der Mieter gemessen an seinen wirtschaftlichen Verhältnissen und seinen Bedürfnissen eine viel zu große Wohnung nutzt, zu seinen Lasten in die Abwägung der beiderseitigen Interessen einzubeziehen (so auch LG Berlin, WuM 2016, 424 Rn. 11; LG Berlin, Urteil vom 24. Januar 2017 - 67 S 328/16, juris Rn. 11; ähnlich LG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2018 - 63 S 48/18, juris Rn. 6 [kein Vorliegen einer Härte]; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 14. Aufl., § 559 BGB Rn. 105; vgl. auch Scheff in Klein-Blenkers/Heinemann/Ring, Miete/WEG/Nachbarschaft, § 559 BGB Rn. 27; strenger MünchKommBGB/Artz, 7. Aufl., § 559 Rn. 25).

    Vielmehr gelten hierfür andere Maßstäbe (vgl. auch LG Berlin, WuM 2016, aaO; LG Berlin, Urteil vom 24. Januar 2017 - 67 S 328/16, aaO; aA LG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2018 - 63 S 48/18, aaO).

    Einen ersten Anhaltspunkt können statistische Werte oder Erfahrungswerte bilden, die allerdings mit einem Zuschlag für eine erhebliche Überschreitung zu versehen sind (vgl. etwa Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, aaO Rn. 20 [zu § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB]; vgl. auch LG Berlin, WuM 2016, aaO; LG Berlin, Urteil vom 24. Januar 2017 - 67 S 328/16, aaO).

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