Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 25.05.2021

Rechtsprechung
   LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18   

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https://dejure.org/2019,4944
LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2019,4944)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2019 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2019,4944)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2019 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2019,4944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Sozialklausel

  • mietrechtsiegen.de

    Kündigung wegen Eigenbedarfs - Berücksichtigungsfähigkeit des hohen Lebensalters von Mietern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alter schützt vor Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Schutz alter Menschen vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses gestärkt

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung von "alten" Mietern

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung bei betagtem Mieter?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Mietverhältnisses bei alten Menschen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schutz alter Menschen vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Altes Ehepaar soll umziehen - Eigenbedarfskündigung einer Wohnungseigentümerin scheitert am hohen Alter der Mieter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf scheitert an hohem Alter des Mieters wegen besonderer Härte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hohes Alter schützt vor Kündigung der Wohnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schutz alter Menschen vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Stärkung des Schutzes alter Menschen vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schützt hohes Alter vor der Eigenbedarfskündigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohes Alter schützt vor Mietkündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alter kann vor Eigenbedarfskündigung schützen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Rechte von älteren Mietern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lebensalter der Mieter kann Eigenbedarfskündigung entgegenstehen! (IMR 2019, 179)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 661
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • LG Berlin, 09.05.2018 - 64 S 176/17

    Erwerb von 2 Wohnungen im Niedrigpreissegment zum Zwecke der Zusammenlegung und

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Die Kammer hat ebensowenig zu entscheiden, ob die Beklagten sich zur Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Erfolg auf den gemäß § 574 Abs. 2 BGB beachtlichen Härtegrund fehlenden Ersatzwohnraums berufen können und ihnen dabei mit Blick auf die Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBl S. 2015, 101) Darlegungs- oder Beweiserleichterungen zu Gute kommen (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

    Es tritt hinzu, dass die häufig - und auch hier - jahrzehntelange soziale Verwurzelung am Ort der Mietsache den Erhalt oder gleichwertigen Neuaufbau sozialer Strukturen andernorts behindert oder sogar ausschließt und angemessener Ersatzwohnraum - zumindest in den von den Landesregierungen auf Grundlage der §§ 556d Abs. 1, 558 Abs. 3 Satz 2, 577a Abs. 2 BGB bestimmten Gemeinden - nicht oder allenfalls unter erheblichen Schwierigkeiten zu beschaffen ist (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

    Weder verfügen die Beklagten über eine weitere Wohnung noch erlaubt der sich immer weiter verschließende Wohnungsmarkt in Berlin unschwer die erfolgreiche Anmietung angemessenen Ersatzwohnraums, erst recht nicht in der Nähe zur bisherigen Mietsache (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Die Kammer hat ebensowenig zu entscheiden, ob die Beklagten sich zur Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Erfolg auf den gemäß § 574 Abs. 2 BGB beachtlichen Härtegrund fehlenden Ersatzwohnraums berufen können und ihnen dabei mit Blick auf die Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBl S. 2015, 101) Darlegungs- oder Beweiserleichterungen zu Gute kommen (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

    Es tritt hinzu, dass die häufig - und auch hier - jahrzehntelange soziale Verwurzelung am Ort der Mietsache den Erhalt oder gleichwertigen Neuaufbau sozialer Strukturen andernorts behindert oder sogar ausschließt und angemessener Ersatzwohnraum - zumindest in den von den Landesregierungen auf Grundlage der §§ 556d Abs. 1, 558 Abs. 3 Satz 2, 577a Abs. 2 BGB bestimmten Gemeinden - nicht oder allenfalls unter erheblichen Schwierigkeiten zu beschaffen ist (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

    Weder verfügen die Beklagten über eine weitere Wohnung noch erlaubt der sich immer weiter verschließende Wohnungsmarkt in Berlin unschwer die erfolgreiche Anmietung angemessenen Ersatzwohnraums, erst recht nicht in der Nähe zur bisherigen Mietsache (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Für die Annahme einer Härte ist es erforderlich, allerdings gleichzeitig auch ausreichend, dass sich die Konsequenzen, die für den Mieter mit einem Umzug verbunden wären, von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 25).

    In diesem obläge ihnen regelmäßig die zusätzliche Pflicht, zum Nachweis ihrer Räumungsunfähigkeit unter zusätzlicher Aufbürdung der Beweis- und Kostenlast die sachverständige Examination der eigenen Person unter Offenlegung sämtlicher höchstpersönlicher medizinischer und psychologischer Anknüpfungstatsachen zu erdulden, anstatt zur Abwägung mit dem Erlangungsinteresse des Vermieters auf ihr hohes Lebensalter verweisen zu dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 27, 29, 31 (zur Erforderlichkeit einer Beweiserhebung bei einem bereits altersbedingt gebrechlichen 87-jährigen Mieter)).

    38 Bei der Gewichtung des Vermieterinteresses an der Kündigung wegen Eigenbedarfs ist vor allem die Dringlichkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 30).

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Dabei müssen die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen; insbesondere bei gesundheitlichen Nachteilen genügt bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78, juris Tz. 20; Kammer, a.a.O.; Blank, a.a.O.).

    Ein solches muss in seiner Bedeutung für den Vermieter über ein gewöhnliches "berechtigtes Interesse" noch hinausgehen und an die Gründe heranreichen, die die Beendigung des Mietverhältnisses aus seiner Sicht berechtigterweise als geradezu notwendig erscheinen lassen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78, juris Tz. 15).

  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03

    Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Sie steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, der es nicht beanstandet, das hohe Alter des Mieters jedenfalls in dem auch hier gegebenen Falle der langjährigen Verwurzelung des Mieters am Ort der Mietsache im Wege einer generalisierenden Wertung als Härte zu dessen Gunsten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143, juris Tz. 7, 11).

    Allgemein verbindliche Aussagen lassen sich dazu nicht treffen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143, juris Tz. 11).

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Dafür ist jedoch ein erheblicher Verfahrensverstoß erheblich (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04, NJW-RR 2005, 1230, juris Tz. 4).
  • LG Berlin, 15.04.2014 - 67 S 81/14

    Lügen im Prozess rechtfertigt erneute Kündigung!

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Dafür indes muss dessen wahrheitswidriges Vorbringen im Falle seiner Berücksichtigung einer erfolgreichen Geltendmachung des vom Vermieter verfolgten Räumungsanspruch entgegenstehen (vgl. Kammer, Beschl. v. 15. April 2014 - 67 S 81/14, ZMR 2014, 788, juris Tz. 10).
  • OLG Köln, 10.03.2003 - 16 U 72/02

    Eigenbedarf als Kündigungsgrund in einem Fall, in dem die Eltern einer

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Während allein das hohe Lebensalter des Mieters nach einer weit verbreiteten Auffassung nicht für ausreichend erachtet wird, um eine Vertragsfortsetzung gemäß den §§ 574 Abs. 1 Satz 1, 574a Abs. 1 Satz 1 BGB zu rechtfertigen (vgl. KG Urt. v. 6. Mai 2004 - 8 U 288/03, DWW 2004, 189, juris Tz. 5; OLG Köln, Urt. v. 10. März 2003 - 16 U 72/02, ZMR 2004, 33, juris Tz. 34; LG Berlin, Urt. v. 22. Juni 1999 - 64 S 32/99, MM 1999, 351; Kammer, Urteil v. 29. August 2011 - 67 S 15/09, ZMR 2012, 15; juris Tz. 40; Blank, a.a.O., § 574 Rz. 41; Rolfs, in: Staudinger, BGB, Neubearb.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Der Staat hat deshalb jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, NJW 1977, 1525, juris Tz. 146 ff. (lebenslange Freiheitsstrafe); Urt. v. 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, NJW 2010, 505, juris Tz. 133 ff. (Sozialleistungen)).
  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72

    Änderung des Geltungsbereichs

    Auszug aus LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
    Auch dieser entsprach dem Schriftformerfordernis des § 574b Abs. 1 Satz 1 Satz BGB, da die der Klägerin in beglaubigter Abschrift zugestellten Abschriften der Schriftsätze der Beklagten von deren Prozessbevollmächtigten unterzeichnet sind (vgl. BAG, Urt. v. 21. März 1973 - 4 AZR 225/72, MDR 1973, 794, juris Tz. 25).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung und Räumungsklage bei Mietrückstand

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

  • LG Berlin, 07.05.2015 - 67 S 117/14

    Berufung nach Abweisung der Räumungsklage des Wohnraumvermieter: Behandlung

  • BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilrechtliche Streitigkeit um

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

  • LG Hannover, 21.01.1988 - 3 S 341/87
  • AG Hanau, 25.01.1989 - 32 C 1671/88
  • LG Köln, 01.10.1991 - 12 S 181/91
  • LG Berlin, 22.06.1999 - 64 S 32/99
  • LG Berlin, 29.08.2011 - 67 S 15/09

    Anforderungen an eine Kündigung aufgrund einer ansonsten unmöglichen

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

  • BGH, 18.05.2010 - VIII ZB 9/10

    Einstweilige Anordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht: Einstellung der

  • KG, 06.05.2004 - 8 U 288/03

    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Interessenabwägung zugunsten des Mieters

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Daher rechtfertigen sie ohne weitere Feststellungen zu den sich hieraus ergebenden Folgen im Falle eines erzwungenen Wohnungswechsels grundsätzlich noch keine Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. etwa LG Berlin, GE 2011, 1553, 1555; MM 1999, 351; aA LG Berlin, Urteil vom 12. März 2019 - 67 S 345/18, juris Rn. 22 ff.).

    Die Feststellung, dass der Mieter hochbetagt oder stark verwurzelt ist, reicht daher für sich genommen nicht aus, um dem Tatrichter eine angemessene Bewertung seiner Lage und - im Rahmen der Interessenabwägung - eine ordnungsgemäße Gewichtung der beiderseitigen Interessen zu ermöglichen (aA LG Berlin, Urteil vom 12. März 2019 - 67 S 345/18, juris Rn. 22 ff.; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter dem Az. VIII ZR 68/19).

  • LG Berlin, 28.03.2019 - 67 S 22/19

    Verzicht auf das Recht zur Eigenbedarfskündigung im Wege einer Zusicherung

    Davon ausgehend kann dahinstehen, ob das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen ist, dass sich die Beklagte über den vorgenannten Kündigungsausschluss hinaus auf einen weiteren Kündigungsausschluss oder einen allein die Veräußerungsvorgänge betreffenden Vertrag zu Gunsten Dritter (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. November 2018 - VIII ZR 109/18, NZM 2019, 209) berufen oder sie wegen der mittlerweile nahezu 45-jährigen Mietdauer und ihres vorgerückten Lebensalters zumindest auf eine Härte nach § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB verweisen kann, die auch unter Würdigung der Interessen des Klägers eine Fortsetzung des Mietverhältnisses gebietet (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 12. März 2019 - 67 S 345/18, BeckRS 2019, 3379).
  • LG Osnabrück, 12.06.2019 - 1 S 36/19

    Eigenbedarfskündigung - Härtegründe im Zusammenhang mit Widerspruch

    Soweit der Beklagte auf das Urteil des Landgerichts Berlin (Urteil v. 12.3.2019, Az.: 67 S 345/18) verweist, so hält die Kammer die darin vertretene Rechtsauffassung, nach der der Wohnungsverlust für Mieter hohen Alters grundsätzlich eine besondere Härte darstelle, nicht für zutreffend.
  • AG Berlin-Schöneberg, 01.07.2020 - 104 C 317/19
    d) Der Beklagte ist mit _ Jahren noch nicht in einem Alter, in dem ein Umzug regelmäßig eine Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt ( vgl. Urteil des LG Berlin vom 12. März 2019 zu 67 S 345/18 ).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14363
LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2021,14363)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.05.2021 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2021,14363)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 67 S 345/18 (https://dejure.org/2021,14363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 574 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG
    Fortsetzung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei hohem Alter des Mieters und tiefer Verwurzelung am Ort der Mietsache

  • ibr-online

    Alter und tiefe Verwurzelung schützen doch vor Eigenbedarfskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die 89jährige, am Wohnort verwurzelte Mieterin - und die Eigenbedarfskündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    LG Berlin zur Eigenbedarfskündigung: 89-jährige Mieterin muss nicht ausziehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor Eigenbedarfskündigung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Eigenbedarfskündigung gegenüber alten Mietern

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Mehr Schutz des Mieters vor der Eigenbedarfskündigung des Vermieters?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der Eigenbedarfskündigung ihres Mietverhältnisses geschützt

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Härtefallprüfung, Verwurzelung im Gebiet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Eigenbedarfskündigung wegen hohen Lebensalters und Verwurzelung am Ort der Mietsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutz älterer Mieter. Härtefall bei der Eigenbedarfskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutz älterer Mieter. Härtefall bei der Eigenbedarfskündigung.

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Eigenbedarfskündigung bei hohem Alter und tiefer Verwurzelung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses gestärkt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertragskündigung als Verletzung der Menschenwürde des hochbetagten Mieters (IMR 2021, 313)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Interessenabwägung bei hohem Lebensalter

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Für die Annahme einer Härte ist es erforderlich, allerdings gleichzeitig auch ausreichend, dass sich die Konsequenzen, die für den Mieter mit einem Umzug verbunden wären, von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, NJW-RR 2021, 461, beckonline Tz. 28).

    Es bedarf ebenfalls keiner Entscheidung, ob die Beklagte sich zur Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Erfolg auf den gemäß § 574 Abs. 2 BGB beachtlichen Härtegrund fehlenden Ersatzwohnraums berufen kann und ihr dessen Beweis mit Blick auf ihren nach Abschluss des Revisionsverfahrens weiter ergänzten Sachvortrag und die Indizwirkungen der Mietenbegrenzungsverordnungen vom 28. April 2015 (GVBl 2015, 101) und 19. Mai 2020 (GVBl 2020, S. 343) bereits gelungen ist (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 2021, a.a.O., Tz. 45).

    Er hat klargestellt, dass sich Mieter nicht nur wegen solcher Umstände auf eine Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB berufen können, die ihre Gesundheit betreffen, sondern bereits das hohe Alter des Mieters und seine langjährige Verwurzelung am Ort der Mietsache allein im Einzelfall geeignet sein können, eine - nicht zu rechtfertigende - Härte für den Mieter zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, NJW-RR 2021, 461, beckonline Tz. 29 S. 1, 32).

    Ob zur Bejahung einer Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB tatsächliche eine "tiefe" Verwurzelung zu fordern ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3. Februar 2021, a.a.O., Tz. 29, 34) oder die Unterscheidung zwischen einen "tiefen" oder "sonstigen" Verwurzelung mangels hinreichender Trennschärfe der Praxistauglichkeit entbehrt, bedarf hier keiner Entscheidung.

    Damit nehmen die Beeinträchtigungen, die die Beklagte im Falle des Verlustes ihrer Wohnung zu gegenwärtigen hätte, ein Ausmaß ein, das eine Verletzung ihrer durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Menschenwürde bedeutet (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 2021, a.a.O., Tz. 41).

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Anderseits hat er im Falle eines "altersbedingt gebrechlichen" 87-jährigen Mieters trotz dessen langjährigen Aufenthalts in der Mietsache die Annahme einer Härte gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgrund hohen Alters und einer Verwurzelung am Ort der Mietsache nicht erwogen, sondern stattdessen ausschließlich die tatrichterliche Aufklärung der gesundheitlichen Folgen des Wohnungsverlustes für entscheidungserheblich erachtet (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 27, 29, 31).

    Bei der Gewichtung des Vermieterinteresses an der Kündigung wegen Eigenbedarfs ist vor allem die Dringlichkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 30; Kammer, a.a.O., Tz. 36).

  • LG Berlin, 07.01.2020 - 67 S 249/19

    Begründung einer Eigenbedarfskündigung zur Zweitwohnungsnutzung

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Die Kündigung ist bereits formell unwirksam, da die Kündigungserklärung entgegen §§ 573 Abs. 3, 569 Abs. 4 BGB den Kündigungssachverhalt nicht hinreichend konkret benennt, sondern lediglich ausführt, die Beklagte hätte die Klägerin "beleidigt" (vgl. Kammer, Beschl. v. 7. Januar 2020 - 67 S 249/19, MDR 2020, 666, beckonline Tz. 6 m.w.N.).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Verhaltensbedingte Pflichtverletzungen müssen von einem derartigen Gewicht sein, dass nach einem objektiven Maßstab auch ein ruhig und verständig urteilender Vertragspartner zur Kündigung veranlasst würde (vgl. BAG, Urt. v. 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02, NZA 2004, 784, juris Tz. 88).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilrechtliche Streitigkeit um

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der §§ 573 ff. BGB haben die Zivilgerichte neben dem Erlangungsinteresse des Vermieters auch das Bestandsinteresse des Mieters zu berücksichtigen, diese widerstreitenden Belange gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9. Oktober 2014 - 1 BvR 2235/14, NZM 2015, 161, juris Tz. 12).
  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Dabei müssen die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen; insbesondere bei gesundheitlichen Nachteilen genügt bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78; Kammer, a.a.O.; Blank, a.a.O.).
  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Dieser Grundsatz beansprucht herausgehobene Bedeutung im besonders grundrechtsintensiven Bereich der menschlichen Wohn- und Lebenssituation (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 1 BvR 617/14, NJW 2017, 3770, juris Tz. 19).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Der Staat hat deshalb jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, NJW 1977, 1525, juris Tz. 146 ff.; Urt. v. 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, NJW 2010, 505, juris Tz. 133 ff. (Sozialleistungen)).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Ob im hier gegeben Falle, in denen die Kündigungsfolgen den Mieter in seiner Menschenwürde verletzen, § 574 Abs. 1 BGB wegen der im Einzelnen umstrittenen Abwägungsfestigkeit von Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, NJW 2008, 822; Poscher, JZ 2009, 269, 273) eine Berücksichtigung des Erlangungsinteresses des Vermieters überhaupt gestattet, bedarf keiner Entscheidung der Kammer.
  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03

    Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch

    Auszug aus LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
    Einerseits hat er das hohe Alter des Mieters und dessen langjährige Verwurzelung - bei sich gegenseitig aufhebenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Vermieter und Mieter - zur Begründung einer Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB ausreichen lassen, da die generalisierende tatrichterliche Wertung, der Umzug in eine andere Umgebung bedeute für alte Menschen aufgrund der Gewöhnung und Verwurzelung in ihrer bisherigen Umgebung bereits für sich eine Härte, nicht zu beanstanden sei (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143, juris Tz. 7, 11).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22

    Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden

    Bei der Gewichtung des Vermieterinteresses an der Vertragsbeendigung ist vor allem die Dringlichkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, Tz. 30; Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021 - 67 S 345/18, WuM 2021, 429, beckonline Tz. 35).
  • LG Berlin, 07.12.2023 - 67 S 20/23

    Eigenbedarfskündigung und Härte für den Mieter

    Unter einer Härte i.S.d § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB sind davon ausgehend alle dem Mieter aus der Vertragsbeendigung erwachsenden Nachteile wirtschaftlicher, finanzieller, gesundheitlicher, familiärer oder persönlicher Art zu verstehen, die in Folge der Vertragsbeendigung auftreten können (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021 - 67 S 345/18, WuM 2021, 492, beckonline Tz. 15 m.w.N.; Hartmann, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl. 2024, § 574 Rz. 21 m.w.N.).

    Dabei müssen die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen; insbesondere bei gesundheitlichen Nachteilen genügt bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78; Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021, a.a.O.; Hartmann, a.a.O.).

    Für die Annahme einer Härte ist es erforderlich, aber gleichzeitig auch ausreichend, dass sich die Konsequenzen, die für den Mieter mit einem Auszug verbunden wären, von den mit einem Wohnungsverlust typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 3. Februar 2021, a.a.O., Tz. 21; Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021, a.a.O. Tz. 15).

    Bei der Gewichtung des Vermieterinteresses an der Vertragsbeendigung ist vor allem die Dringlichkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 30; Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021, a.a.O., Tz. 35).

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