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LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 8/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 339 BGB, § 343 BGB
Wohnraummietvertrag mit einer vermietenden GmbH: Vertragsstrafenvereinbarung der Mietvertragsparteien in einem Modernisierungsvergleich; Herabsetzung der verwirkten Vertragsstrafe nach Treu und Glauben - Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Vertragsstrafe
- mietrechtsiegen.de
Modernisierungsvergleich - Vertragsstrafenvereinbarung der Mietvertragsparteien
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsstrafe bei verspäteter Mangelbeseitigung: Auch kleine Mängel können teuer werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Keine Herabsetzung der Vertragsstrafe bei Vollkaufleuten / § 242 BGB
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 19.11.2020 - 4 C 1/18
- LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 8/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05
Kinderwärmekissen
Auszug aus LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 8/21
Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben lässt sich jedenfalls angesichts der entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht nur geringfügigen, vereinzelten Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit der Mietsache kein außerordentliches Missverhältnis zu der Bedeutung der Beeinträchtigungen in der Weise feststellen, dass die Durchsetzung der Vertragsstrafe in Höhe von monatlich 2.500,00 ? nicht mehr interessengerecht im Sinne der in dem Vergleich abgestimmten Verpflichtungen der Parteien wäre und damit einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben darstellen würde (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, NJW 2009, 1882, beck-online).