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   LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15   

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LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15 (https://dejure.org/2015,1142)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.02.2015 - 67 T 29/15 (https://dejure.org/2015,1142)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 67 T 29/15 (https://dejure.org/2015,1142)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    §§ 546 Abs. 1, 985 BGB

  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Vermietung der Wohnung durch den Mieter über airbnb an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 BGB
    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche Überlassung der Wohnung an Touristen; Aufrechterhaltung des Angebots im Internet zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung trotzt Abmahnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermietet der Mieter seine Wohnung über airbnb, kann der Vermieter fristlos kündigen

  • IWW
  • aufrecht.de

    Außerordentliches Kündigungsrecht wegen ungenehmigter Untervermietung über airbnb

  • online-und-recht.de

    Ungenehmigte Vermietung der Mietwohnung über airbnb begründet außerordentliches Kündigungsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung (Untervermietung an Touristen); Ferienwohnungen

  • rabüro.de

    Ungenehmigte Untervermietung über airbnb rechtfertigt fristlose Kündigung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Ferienwohnung

  • RA Kotz

    Airbnb - Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Abmahnung: Wohnungsangebot an Touristen reicht zur fristlosen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermietung über Airbnb an Touristen rechtfertigt Kündigung der Wohnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angebot auf "airbnb" - fristlose Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Angebot auf "airbnb" - und die fristlose Kündigung des Mietvertrages

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Darf der Mieter die komplette Wohnung an Touristen vermieten?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermietung der Wohnung durch den Mieter über "airbnb" an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vermietung einer Wohnung durch den Mieter über "airbnb" an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermietung der Wohnung durch den Mieter über "airbnb" an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Untervermietung an Touristen kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermietung der Wohnung durch den Mieter über "airbnb" an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wohnraumüberlassung durch den Mieter über "airbnb"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Berliner Mieter vermietet an Touristen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Untervermietung an Touristen rechtfertigt fristlose Kündigung

  • spiegel.de (Pressemeldung, 08.02.2015)

    Kündigung für Mieter wegen Airbnb-Angebot ist rechtens

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Vermietung der Wohnung durch den Mieter an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nicht erlaubte Weitervermietung über airbnb rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Mieter: Fristlose Kündigung wegen Vermietung auf airbnb?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Weitere Niederlage für das Prinzip Sharing Economy

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Bei Vermietung über airbnb droht fristlose Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Mieter die Wohnung entgeltlich Touristen überlässt oder über "airbnb" Touristen anbietet

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: "airbnb" Vermietung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Airbnb - Weltweit Zuhause: Vorsicht bei Untervermietung

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen unerlaubter "airbnb" Vermietung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Vermietung an Touristen: Mieter riskiert fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Vermietung an Touristen (über airbnb)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Untervermietung der Wohnung durch den Mieter über airbnb rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietwohnung an Touristen vermietet - Kündigung des Mietvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weitervermietung über ein Internetportal

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Wohnung wegen Vermietung an Touristen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermietung über Airbnb an Touristen rechtfertigt Kündigung der Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermietung von Mietwohnung an Touristen: Fristlose Kündigung droht (IMR 2015, 149)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 203
  • ZMR 2015, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15
    Davon ausgehend besteht in einem derartigen Verhalten regelmäßig - und auch hier - selbst ohne weitere Abmahnung ein die außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB rechtfertigender verhaltensbedingter Grund (vgl. zur fristlosen Kündigung bei Ankündigung vertragswidrigen Verhaltens BAG, Urt. v. 12. März 2009 - 2 AZR 251/07, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 Tz. 23).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 146/10

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Leistung

    Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15
    Ein solcher Antrag ist gemäß § 259 ZPO nur gerechtfertigt, wenn die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung besteht (BGH, Urt. v. 4. Mai 2011 - VIII ZR 146/10, NJW 2011, 2886).
  • KG, 19.09.2011 - 8 W 57/11

    Streitwert: Antrag auf monatliche Nutzungsentschädigung bis zum Zeitpunkt der

    Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15
    Die Festsetzung des Beschwerdewertes, der mit dem Kosteninteresse der Klägerin - ausgehend von einem erstinstanzlichen Gebührenstreitwert von 14.208,00 EUR (Räumung: 6.192,00 EUR (12 x 516, 00 EUR), §§ 41 Abs. 1, Abs. 2 GKG; künftige Nutzungsentschädigung: 8.016,00 EUR (12 x 668, 00 EUR), § 3 ZPO, vgl. KG, Beschl. v. 19. September 2011 - 8 W 57/11 -, GE 2011, 1616)) - zu bemessen war, beruht auf § 3 ZPO.
  • LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14

    Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung

    Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15
    Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen oder das öffentliche Angebot dazu ist vorbehaltlich einer - hier nicht erteilten - Erlaubnis des Vermieters vertragswidrig (vgl. Kammer, Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, WuM 2015, 31; Beschl. v. 29. Januar 2015 - 67 S 460/14, n.v.).
  • LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Kündigung wegen unbefugter entgeltlicher

    Was § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB anbelangt, so stellt die ungenehmigte Untervermietung der Beklagten zu 1) an Touristen über "a..." zwar eine Pflichtverletzung dar (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014 - VIII ZR 210/13, juris Tz. 11 = NJW 2014, 622; Kammer, Beschl. v. 03. Februar 2015 - 67 T 29/15, juris Tz. 7 = ZMR 2015, 303).
  • LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung

    Auch wenn die Beklagte nicht selbst vermietet hat, sondern unter Zugrundelegung der zwischen den Parteien unstreitigen Gesamtumstände davon auszugehen ist, dass die Vermietungen in ihrer Abwesenheit und Unkenntnis durch den - mit Genehmigung der Kläger - in die Wohnung aufgenommene Untermieter vorgenommen wurden, ändert das an der Verletzung ihrer eigenen Vertragspflichten nichts, da ihr das Verhalten ihres Untermieters gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. Kammer, Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, NZM 2015, 248, juris Tz. 6; Beschl. v. 3. Februar 2015 - 67 T 29/15, ZMR 2015, 303, juris Tz. 11).
  • AG Amberg, 01.03.2017 - 3 C 916/16

    Nicht erforderliche Abmahnung bei Untervermietung

    Die unerlaubte Inserierung und Untervermietung der Wohnung stellt eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten dar, die der Klägerin nicht zumutbar ist (LG Berlin vom 27.07.2016, Az.: 67 S 154/16; LG Berlin vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15; AG Charlottenburg vom 07.12.2015, Az.: 237 C 280/15).

    Zudem nimmt die Rechtsprechung bereits das Inserieren der Wohnung bei Untervermietungsportalen als schwerwiegende, eine fristlose Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung an (LG Berlin vom 27.07.2016, Az.: 67 S 154/16; LG Berlin vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15; AG Charlottenburg vom 07.12.2015, Az.: 237 C 280/15).

    Die Erfordernis einer Abmahnung besteht jedoch in den Fällen der unerlaubten Untervermietung nicht, wenn der Mieter die Mietsache an fremde Touristen mehrfach überlässt (LG Berlin vom 18.11.2014, Az.: 67 S 360/14; ähnlich LG Berlin vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15) und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht erwartet werden kann.

    Alleine die Tatsache der Inserierung begründet die schwerwiegende Pflichtverletzung (LG Berlin vom 18.11.2014, Az.: 67 S 360/14; ähnlich LG Berlin vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15).

  • AG München, 19.11.2015 - 432 C 8687/15

    Medizintouristen

    Eine solche (gewerbliche oder auch nicht gewerbliche) Überlassung der Mieträume an Dritte stellt einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 18. November 2014, 67 S 316/14, WuM 2015, S. 31; LG Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2015, 67 T 29/15; MDR 2015, S. 203).
  • LG Berlin, 30.11.2017 - 67 S 270/17

    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen vertragswidriger teilgewerblicher Nutzung

    Die darauf zurückgehende teilgewerbliche Beanspruchung der Mietsache wäre ihnen allerdings ohnehin gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen (vgl. Kammer, Beschl. v. 3. Februar 2015 - 67 T 29/15 , ZMR 2015, 303 , juris Tz. 11 ).
  • AG Berlin-Schöneberg, 25.07.2019 - 8 C 418/18
    Die Beklagte zu 1. hat durch die nicht genehmigte, entgeltliche touristische Vermietung von Teilen der Mieträume ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt, was zumindest nach vorheriger Abmahnung grundsätzlich zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (vgl. LG Berlin Beschluss vom 03.02.2015 - 67 T 29/15 mwN und LG Berlin Urteil vom 03.07.2018 - 67 S 20/18 mwN).

    Insoweit hat das Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 03.02.2015 - 67 T 29/15 sogar in einem Fall fehlender Gebrauchsüberlassung die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung bejaht, weil trotz Abmahnung weiterhin das Angebot über ein Internetportal bestand.

  • VG München, 28.08.2019 - M 9 K 16.5910

    Störerauswahl bei zweckentfremdungsrechtlichem Grundbescheid

    Eine solche Überlassung der Mieträume an Dritte stellt einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist (vgl. BGH, U. v. 08.01.2014 - VIII ZR 210/13 - juris; LG Berlin, B. v. 18.11.2014, 67 S 316/14, juris; LG Berlin, B. v. 03.02 2015, 67 T 29/15, juris; AG München, U. v. 19.11.2015 - 432 C 8687/15 -, juris).
  • LG Berlin, 12.01.2018 - 67 S 270/17

    Berufung des Mieters gegen Räumungsverurteilung: Zulässigkeit der Kündigung wegen

    In einem derartigen Verhalten liegt regelmäßig - und auch hier - selbst ohne weitere Abmahnung ein die Kündigung rechtfertigender verhaltensbedingter Grund (vgl. Kammer, Beschl. v. 9. Februar 2015 - 67 T 29/15 , ZMR 2015, 303 , juris Tz. 9 m.w.N.).
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