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   LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18   

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https://dejure.org/2018,8607
LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18 (https://dejure.org/2018,8607)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.04.2018 - 67 T 40/18 (https://dejure.org/2018,8607)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. April 2018 - 67 T 40/18 (https://dejure.org/2018,8607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 721 Abs 1 ZPO, § 721 Abs 3 ZPO
    Gewährung oder Verlängerung einer Räumungsfrist: Belegenheit der Mietsache in einer hinsichtlich der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdeten Gemeinde

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung und/oder Verlängerung einer Räumungsfrist in angespannten Wohnungsmärkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Räumungsfrist in Gemeinden mit Wohnraumknappheit kein Problem?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Räumungsfrist: Verlängerung aufgrund lokalem Wohnungsmangel möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Räumungsfrist: Verlängerung aufgrund lokalem Wohnungsmangel möglich

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Räumungsfrist für eine Mietwohnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kriterien für die Verlängerung der Räumungsfrist (IMR 2018, 239)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Räumungsfrist bei Wohnraumknappheit (IVR 2018, 139)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der

    Auszug aus LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18
    Es wird auch zu erwägen sein, ob den Beklagten mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht allein deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17, WuM 2018, 166, juris Tz. 9).
  • LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22

    Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden

    Nur gelegentliche Versuche der Anmietung reichen regelmäßig nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 50); das gilt jedenfalls dann, wenn weiteren Suchbemühungen des Mieters nicht wegen der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt oder der besonderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters offensichtlich jede Erfolgsaussicht fehlen würde (vgl. Kammer, Beschluss vom 5. April 2018- 67 T 40/18, WuM 2018, 383, beckonline Tz. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2023 - 67 T 79/23, WuM 2024, 50, beckonline Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

    Eine Ursächlichkeit scheidet jedoch dann aus, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters für ihn keine reale Chance bestanden hat, auch bei gesteigerten Bewerbungsanstrengungen mit seinen Anmietbemühungen durchzudringen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1986 - IV b ZR 45/85, NJW 1986, 3080; Urt. v. 21. September 2011 −; XII ZR 121/09, NJW 2011, 3577, beckonline Tz. 14; BGH, Urt. v. 18. Januar 2012 −; XII ZR 178/09, NJW 2012, 1144, Tz. 30 (jeweils zu § 1573 Abs. 1 BGB); Kammer, Beschluss vom 5. April 2018, a.a.O., Tz. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2023, a.a.O. Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

  • LG Berlin, 26.03.2020 - 67 S 16/20

    Erschwerte Ersatzwohnraumbeschaffung während Corona-Pandemie: Verlängerung der

    Für den Erfolg des Verlängerungsantrags ist wesentlich, ob die im Urteil gewährte Räumungsfrist hinreichend lang bemessen ist, um dem Mieter die Erlangung von Ersatzwohnraum zu ermöglichen (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 34/18

    Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?

    Im Übrigen ist auch der Vortrag der (ehemaligen) Mieterin/Beklagten zu berücksichtigen und zu befinden, ob ihr auch bei hinreichender Suche tatsächlich die Anmietung von Ersatzwohnraum bis jetzt nicht möglich gewesen ist ( LG Berlin , Beschluss vom 05.04.2018, Az.: 67 T 40/18, u.a. in: Grundeigentum 2018, Seite 713 ).
  • LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20

    Verlängerung der Räumungsfrist zur Beschaffung von Ersatzwohnraum während

    3 Ein Anspruch auf Verlängerung einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist kann gemäß § 721 Abs. 3 ZPO insbesondere dann bestehen, wenn die Suche nach Ersatzwohnraum während der gewährten Räumungsfrist - trotz hinreichender Bemühungen des Mieters - erfolglos war (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 m.w.N.).

    Es wird auch zu erwägen sein, ob ihr mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht nur wegen der zusätzlichen pandemiebedingten Erschwernisse (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 26. März 2020 - 67 S 16/20 , COVuR 2020, 428, beckonline Tz. 3; LG Berlin, Beschl. v. 5. April 2020 - 65 S 205/19, WuM 2020, 301 , beckonline Tz. 6), sondern auch deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765, beckonline Tz. 52 (zu § 574 Abs. 2 BGB); Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 (zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

  • LG Berlin, 19.10.2023 - 67 T 79/23

    Zulässigkeit einer Zurückweisung eines auf Verlängerung der Räumungsfrist

    Ein Anspruch auf Verlängerung einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist kann gemäß § 721 Abs. 3 ZPO insbesondere dann bestehen, wenn die Suche nach Ersatzwohnraum während der gewährten Räumungsfrist - trotz hinreichender Bemühungen des Mieters - erfolgslos war (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18, WuM 2018, 383).
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