Rechtsprechung
LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 721 Abs 1 ZPO, § 721 Abs 3 ZPO, § 1 MietBegrV BE
Gewährung oder Verlängerung einer Räumungsfrist: Belegenheit der Mietsache in einer hinsichtlich der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdeten Gemeinde
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewährung und/oder Verlängerung einer Räumungsfrist in angespannten Wohnungsmärkten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verlängerung der Räumungsfrist in Gemeinden mit Wohnraumknappheit kein Problem?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Räumungsfrist: Verlängerung aufgrund lokalem Wohnungsmangel möglich
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Räumungsfrist: Verlängerung aufgrund lokalem Wohnungsmangel möglich
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Räumungsfrist für eine Mietwohnung
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kriterien für die Verlängerung der Räumungsfrist (IMR 2018, 239)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verlängerung der Räumungsfrist bei Wohnraumknappheit (IVR 2018, 139)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 05.03.2018 - 21b C 74/17
- LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18
Wird zitiert von ... (3)
- LG Berlin, 26.03.2020 - 67 S 16/20
Gerichtliche Räumungsfrist in einer Wohnraummietsache wegen der Corona-Pandemie …
Für den Erfolg des Verlängerungsantrags ist wesentlich, ob die im Urteil gewährte Räumungsfrist hinreichend lang bemessen ist, um dem Mieter die Erlangung von Ersatzwohnraum zu ermöglichen (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18, WuM 2018, 383 m.w.N.). - AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 34/18
Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?
Im Übrigen ist auch der Vortrag der (ehemaligen) Mieterin/Beklagten zu berücksichtigen und zu befinden, ob ihr auch bei hinreichender Suche tatsächlich die Anmietung von Ersatzwohnraum bis jetzt nicht möglich gewesen ist (LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2018, Az.: 67 T 40/18, u.a. in: Grundeigentum 2018, Seite 713). - LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20
Räumungsfrist ausreichend?
Ein Anspruch auf Verlängerung einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist kann gemäß § 721 Abs. 3 ZPO insbesondere dann bestehen, wenn die Suche nach Ersatzwohnraum während der gewährten Räumungsfrist - trotz hinreichender Bemühungen des Mieters - erfolglos war (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18, WuM 2018, 383 m.w.N.).Es wird auch zu erwägen sein, ob ihr mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht nur wegen der zusätzlichen pandemiebedingten Erschwernisse (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 26. März 2020 - 67 S 16/20, COVuR 2020, 428, beckonline Tz. 3; LG Berlin, Beschl. v. 5. April 2020 - 65 S 205/19, WuM 2020, 301, beckonline Tz. 6), sondern auch deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (…GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765, beckonline Tz. 52 (zu § 574 Abs. 2 BGB); Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18, WuM 2018, 383 (zu § 721 Abs. 3 ZPO)).