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LG Berlin, 02.07.2004 - 67 T 52/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Modernisierungsankündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB
Das mache es in aller Regel sogar erforderlich, dem Mieter einen Auszug aus dem Bauplan zu übermitteln, der den Umfang der Arbeiten einschließlich vorgesehener Wandöffnungen und Durchbrüche aufzeige (LG Hamburg, WuM 1990, 18; WuM 1992, 121;… Blank/Börstinghaus, aaO Rn. 45;… Sternel, aaO Rn. VII 159;… noch weitergehend etwa Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 265, 267; LG Berlin, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 67 T 52/04, juris Rn. 5, das zudem eine Gegenüberstellung von erstrebtem und vorhandenem Ausstattungsbestand verlangt). - AG Berlin-Charlottenburg, 09.05.2017 - 203 C 295/15
Duldungspflicht des Mieters in Bezug auf Modernisierungsmaßnahmen
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist grundsätzlich nicht eine detaillierte Beschreibung des Ist - Zustandes der Wohnung bzw. des Wohnhauses erforderlich, da der vorhandene Ausstattungsbestand dem Mieter ohnehin bekannt ist und daher ein besonderer Mieterschutz durch ein detaillierte Beschreibung nicht geboten ist ( vgl. BGH Urteil vom 28.09.2011 zu AZ VIII ZR 242/10 unter Ablehnung von LG Berlin AZ 67 T 52/04 ).